Moin,
wir haben bei uns einen Materialheber im Einsatz (siehe Bild). Momentan bin ich gerade dabei, alle handbetriebenen Flurförderzeuge in eine handliche Prüfdatenbank zu packen. Würdet Ihr ein solches gefährt dem geltungsbereich der DGUV Vorschrift 68 zuordnen? Mir ist klar, dass es da nicht viel zu prüfen gibt und die Kollegen keine dreitägigen Kurs benötigen, um die Prüfungen durchführen zu können. Aber wenn wir schon mal dabei sind, alles zusammen zu fassen, will ich alles "mitnehmen" was da auch reingehört.
Das Ding wird mit Muskelkraft angetrieben. Es werden Lasten transportiert, und es kann Lasten heben. Also eigentlich ein klarer Fall für die DGUV 68 oder?
Gruß Frank