Bildschirm/-Büroarbeitsplatzbrille?! Was ist mit MA in der Produktion?

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  • Hallo zusammen!

    Ich wurde von einen Kollegen gefragt ob Beschäftigte die an einer z.B. CNC-Maschine arbeiten (Produktionsbereich), einen Anspruch haben ein Arbeitsplatzbrille zu beantragen? Da er mitlerweile mehr am PC arbeitet als in/an der Maschine selbst?!

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  • Moin,

    ein ganz klares - JA. Wenn die normale Sehhilfe nicht ausreicht und der Kollege einen nicht unerheblichen Teil seiner täglichen Arbeitszeit am Bildschirm verbringt (45 Minuten sind bereits nicht unerheblich), bekommt er eine Bildschirmarbeitsplatzbrille.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    wir sind ein produzierendes Gewerbe mit mittlerweile fast ausschließlich CNC gesteuerten Maschinen.

    Ich selber habe früher auch an selbigen gestanden und habe seit einer Woche eine Gleitsichtbrille.

    Ich sitze fast ausschließlich am PC und komme mit der Gleidsichtbrille hier nicht klar.... 3 Monitore Abstand 60-70 cm.

    Also Arbeitsplatzbrille.

    Die Situation an der Steuerung einer CNC Maschine ist eine völlig andere, der Anwender muss (zumindest bei uns) den Bearbeitungsprozess (Abstand mind 2m) beobachten, das Bauteil ein- ausspannen (Armlänge), wenn kein Wechsler vorhanden und die Teile kontrolieren (20-50cm).

    Ich behaupte mit einer Arbeitsplatzbrille, welche für einen bestimmten Abstand, fest optimiert ist, wird der/die Kollege/Kollegin nicht glücklich.

    Das ist genau der Anwendungsfall für die Gleidsicht......

  • habe seit einer Woche eine Gleitsichtbrille.

    Wenn es deine erste Gleitsichtbrille ist, dann solltest du dir zur Eingewöhnung noch etwas mehr Zeit nehmen!

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Was sagt denn der Kollege selbst? Hast du das gesagte in eine Gefährdungsbeurteilung übertragen? Was war ist Ergebnis?

    Was sagt der BA zu dem Ergebnis? Ist schließlich ein medizinisches Problem.

    Als ich schwing mich nicht zum BA auf. In diesem Fall schreibe ich die Fakten auf. Den Rest muss der BA unternehmen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Moin,

    ein ganz klares - JA. Wenn die normale Sehhilfe nicht ausreicht und der Kollege einen nicht unerheblichen Teil seiner täglichen Arbeitszeit am Bildschirm verbringt (45 Minuten sind bereits nicht unerheblich), bekommt er eine Bildschirmarbeitsplatzbrille.

    Gruß Frank

    Guten Morgen,

    egal, wie lange ein Mitarbeiter an einem Bildschirm arbeitet (die 45 Minuten Regel ist nicht mehr aktuell) und handelt es sich nach § 2 Absatz 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) um ein Bildschirmgerät:

    "Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbeitsaufgabe gehören."

    ... dann besteht ein Anspruch auf eine Angebotsvorsorge nach dem Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und wenn erforderlich Sehhilfen:

    "Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"

  • Moin zusammen,

    komnet hat dazu auch einen schönen Beitrag verfasst:

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/1144

    Denn bei uns kam danach die nächste Frage auf, bekommen alle Mitarbeiter an den CNC-Maschinen auch eine G37 angeboten? Der BA war dafür, hat Umsatz bei der Masse der Untersuchungen gewittert und der Unternehmen war aus dem Grund dagegen :)

    Das wurde mit damaligen Hinweis auf die Bildschirmarbeitsplatzverordnung nicht gemacht. Diese ist ja heute in die Arbeitsstättenverordnung integriert aber wie bei komnet geschrieben, kann das so weiter angewandt werden.

    Gruß Gerd

  • Optiker sagt ganz klar, Gleitsicht in der Konstellation (3x28" Monitor mit Abstand 60cm) kann nicht funktionieren.

    Die Monitore müssten nach unter versetzt werden, also ein Loch in den Schreibtisch schneiden |?

    Probleme bei Treppen, Autofahren und die sonstigen Eingewöhnungserscheinungen waren/sind mir Unbekannt.

    Habe die erweiterte Nah- und Fernsichtbereiche....


    Bezogen auf den CNC- Arbeitsplatz, hier kann ich die Steuerung bedienen (Abstand und Winkel passen), den Zerspanungsprozess beobachten und Bauteile kontrollieren (wir sind Feinmechaniker)... Abstand bei Sichtkontrolle ca 20cm.

    Klappt alles mit Gleitsicht, aber nicht mit der Arbeitsplatzbrille.


    Eine Arbeitsplatzbrille könnte eine Lösung sein, wenn der MA nur an der Steuerung stehen würde und nur programmiert..... die reine Programmierung findet jedoch heutzutage nahezu überall ausschließlich an CAM Arbeitsplätzen (PC) statt.

    Aber die Praxis sieht hat überall unterschiedlich aus.... schaue Dir mit dem BA den Arbeitsplatz und die entsprechenden Tätigkeiten an, bei uns ist es so das die Arbeitsplatzbrille hier ungeeignet ist.

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  • "Die Definition des sachlichen Geltungsbereiches geht davon aus, dass Bildschirme, die direkt an einer Maschine oder einem Arbeitsmittel allein zu deren Benutzung angebracht sind, nicht unter die Verordnung fallen, dagegen aber Bildschirme zur Steuerung oder Überwachung von verfahrenstechnischen Anlagen. Bildschirmarbeitsplätze in der Produktion, an denen vorbereitend, steuern und optimierend gearbeitet wird, fallen nicht unter die Ausnahmen."

    Der Bildschirm an der CNC-Maschiene ( dies ist keine Verfahrenstechnische Anlage) fallen also raus!

    Ansonsten müsste ja auch jeder der einen Digitalen Messschieber oder einen Taschenrechner bedient zur G37...

  • Genau das war auch mal mein Punkt: Da ging es um ein QC-Labor... sprich: Es kamen neben Schreibarbeiten (Aufträge einsehen, Eingaben) auch Phasen mit Tätigkeiten an der Laborbank hinzu - war nicht planbar... musste immer wieder unterbrochen werden.

    Und nun? Schutzbrille, Gleitsichtbrille oder Bildschirmarbeitsplatzbrille?

    Ihr könnt den Kollegen alle Brillen zur Verfügung stellen... werden sie jedes Mal die richtige Brille auf- und absetzen? Auch wenn es nur um 10 Minuten geht?

    Mein Kollege hat das nicht gemacht... dem haben wir eine Schutzbrille mit Gleitsicht verpasst - eigentlich hat er sie sich verpasst... damit war er dann glücklich...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Ich sitze fast ausschließlich am PC und komme mit der Gleidsichtbrille hier nicht klar..

    Bei 3 Monitoren kann ich die Probleme verstehen, die werden aber auch kaum mit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille zu beheben sein.

    Oft sind die Monitore zu hoch angeordnet.

    Ich behaupte mit einer Arbeitsplatzbrille, welche für einen bestimmten Abstand, fest optimiert ist, wird der/die Kollege/Kollegin nicht glücklich.

    Arbeitsplatzbrillen sind im Prinzip Gleitsichtbrillen, wenn es sich nicht ausnahmsweise um eine Einstärkenbrille handelt. Bei den Arbeitsplatzbrillen sind eben nur die Sehbereiche entsprechend optimiert. Bei der Bildschirmarbeitsplatzbrille ist der Sehbereich 60-90 cm relativ breit und mittig an der Brille angeordnet, ein kleiner Fernbereich oben und ein Nahbereich unten. Bei einer Gleitsichtbrille ist das genau so, nur der mittlere Sehbereich ist schmaler. Sofern der Sehfehler nicht sehr groß ist, dürften viele mit einer Gleitsichtbrille gut zurecht kommen. Eine gewisse Eingewöhnungszeit ist oft erforderlich.

    Problem vieler Brillenträger ist, dass sie sich zu spät eine Brille beschaffen und dann die Umstellung gewaltig ist. Das führt dann oft auch zu den Trageproblemen. Sollten diese sich nicht in 1-2 Wochen erledigen, zurück zum Optiker. Es wäre nicht das erste mal, dass die Brille falsch angepasst wurde.

    Der Bildschirm an der CNC-Maschiene ( dies ist keine Verfahrenstechnische Anlage) fallen also raus!

    Der Trend geht dazu, CNC Maschinen als Bildschirmarbeitsplatz zu sehen, da oft nicht nur Kontrollaufgaben erfolgen sondern auch nicht unerhebliche Änderungen an den Programmen.

    Unsere Unfallkasse sieht z.B. auch bei medizinischen Diagnosegeräten wie z.B. Ultraschallgeräten eine Bildschirmtätigkeit.

    Und nun? Schutzbrille, Gleitsichtbrille oder Bildschirmarbeitsplatzbrille?

    Auch Schutzbrillen kann man als Gleitsichtbrillen ausführen. Wenn man dem Optiker dann noch mitteilt, welche verschiedenen Sehaufgaben notwendig sind, kann die Brille auch mit entsprechendem Schliff versehen werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Der Trend geht dazu, CNC Maschinen als Bildschirmarbeitsplatz zu sehen, da oft nicht nur Kontrollaufgaben erfolgen sondern auch nicht unerhebliche Änderungen an den Programmen.

    Moin,

    zu den CNC-Maschinen empfiehlt sich ein Blick in die LASI LV40, ;)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Bei 3 Monitoren kann ich die Probleme verstehen, die werden aber auch kaum mit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille zu beheben sein.

    Oft sind die Monitore zu hoch angeordnet.

    ..... ich müsste ein Loch in den Schreibtisch schneiden war ernst gemeint.... Bildschirme sind schon auf passender Höhe angebracht....

    Arbeitsplatzbrillen sind im Prinzip Gleitsichtbrillen, wenn es sich nicht ausnahmsweise um eine Einstärkenbrille handelt. Bei den Arbeitsplatzbrillen sind eben nur die Sehbereiche entsprechend optimiert. Bei der Bildschirmarbeitsplatzbrille ist der Sehbereich 60-90 cm relativ breit und mittig an der Brille angeordnet, ein kleiner Fernbereich oben und ein Nahbereich unten. Bei einer Gleitsichtbrille ist das genau so, nur der mittlere Sehbereich ist schmaler. Sofern der Sehfehler nicht sehr groß ist, dürften viele mit einer Gleitsichtbrille gut zurecht kommen. Eine gewisse Eingewöhnungszeit ist oft erforderlich...

    Soweit ich das weiß haben die Arbeitsplatzbrillen zwei Berreiche, der Fernberreich fehlt, das wird jedoch zum Problem, wenn der Bearbeitungsprozess beobachtet werden muss, hier sind durchaus Abstände bis zu 5 Metern üblich.....

    Der Trend geht dazu, CNC Maschinen als Bildschirmarbeitsplatz zu sehen, da oft nicht nur Kontrollaufgaben erfolgen sondern auch nicht unerhebliche Änderungen an den Programmen.

    Unsere Unfallkasse sieht z.B. auch bei medizinischen Diagnosegeräten wie z.B. Ultraschallgeräten eine Bildschirmtätigkeit.

    Na da hängt der Behördenapperat leider der Realität hinterher..... bei allen etwas größeren Produktionsbetrieben die ich kenne, wurde in den letzten 10 Jahren die Programmerstellung von der Maschine zum CAM Arbeitsplatz verlagert...

    Programmieren an der Maschie ist wirtschaftlich nicht darstellbar und im Bereich 5-Achs Simultanbearbeitung fast nicht möglich.

    Einziger Weg das zu klären wäre in meinen Augen, vor Ort schauen was wirklich an Tätigkeiten vorliegen.

    Einmal editiert, zuletzt von Balta (3. Juni 2022 um 12:24)