Gasflaschen

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  • Hallo zusammen,

    folgende Situation:

    In der Werkstatt ist eine Argon gasflasche ständig an einer Anlage angeschlossen. Die Anlage wird nur 2 mal die Woche verwendet.

    Darf die Gasflasche 24/7 an der Anlage angeschlossen sein (natürlich angekettet). Oder muss diese nach Arbeitsende zurück ins Gaslager?

    Viele Grüße!

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  • Schau auch mal in diesem Thema nach... da wurde das auch schon behandelt und vielleicht findest du hier deine Antwort (wurde auch anhand einer Werkstatt erläutert)

    Lagerung von Gasen

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

    2 Mal editiert, zuletzt von E.weline (13. April 2022 um 08:43) aus folgendem Grund: Link eingefügt

  • Danke für den Hinweis.

    Mir geht es aber nicht um das Lagern sondern um eine dauerhaft angeschlossene Gasflasche an einer Anlage. Ich weiss, mit der Gefährdungsbeurteilung kann man vieles klären, doch ich möchte gerne wissen, was die TRGS'en dazu sagen. Folgendes habe ich rausgefunden:

    TRGS 745

    "Bei Unterbrechung oder nach Beendigung der Gasentnahme sind ortsbewegliche Druckgasbehälter wieder dicht zu verschließen."

    Es ist keine Rede von einem Gasflaschenschrank und auch nicht davon die Rede, dass es nach Beendigung in einen Gasflaschenschrank gelagert werden muss.

    In einem Artikel von der BGRCI zum Thema Druckgasflaschen im Labor steht "Gasflaschen nach Arbeitsende an einem sicheren Lagerort verwahren."

    Somit hab ich zwei verschiedene Aussagen... wobei vllt für eine Werkstatt andere Regeln gelten als für ein Labor..

  • Deswegen mein Hinweis mit der Gefährdungsbeurteilung.

    Gelagert ist für mich alles, was ich nicht innerhalb von 24h benötige, aber davon gibt es natürlich auch Ausnahmen, die dann über die GBU "abgefangen" werden.

    Argon als Inertgas ist schon einmal relativ unkritisch, sofern die Lüftung im Bereich funktioniert bzw. der Raum groß genug ist. Hat man Brandlasten um die Gasflasche, sieht es schon wieder anders aus.

    Jetzt wäre noch interessant zu erfahren um was für eine Anlage handelt es sich. Ist das was mobiles oder eine Festinstallation. Bei einer Festinstallation würde ich z.B. zu einem Sicherheitsschrank für Gasflaschen tendieren und von dort dann eine fest verlegte Leitung zum Verbrauchsgerät. Wählt man den Sicherheitsschrank nicht zu klein, kann da auch die Reserveflasche mit rein.

    Bei einem mobilen Gerät z.B. Schweißwagen, könnte man den ja in einen geeigneten Lagerraum verschieben.

    Wenn beides irgendwie nicht zutrifft oder funktioniert sollte man abwägen, was das größere Risiko darstellt. Ständig die Flasche an- und wieder abhängen führt zu Verschleiß an den Armaturen und Dichtungen und kann somit eine größere Gefahr darstellen, als die Flasche dran zu lassen und organisatorisch dafür zu sorgen, dass sie bei Nichtgebrauch geschlossen ist.

    Über die GBU wirst Du zu einer oder mehrerer möglicher Lösungen kommen und der AG kann dann wählen was er möchte.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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