Einordnung Dumper ins Regelwerk

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  • Hallo zusammen,


    vielleicht könnt Ihr mir mal kurz weiterhelfen, steh grade total auf dem Schlauch.


    Ein Dumper mit 2,5m3 Muldeninhalt, also genauer ein Paus AKD 200 - der zählt doch wie seine großen Geschwister als Fahrzeug im Sinne der DGUV Vorschrift 70, oder?


    Hab mich im Dschungel der Begrifflichkeiten irgendwie verfranst :45:

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  • Hallo Steph,


    für mich ist es eine Erdbaumaschine und fällt somit nicht in die DGUV V70.


    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,


    ich kann Stephan nur beipflichten. Da es ja auch die Ausbildung zum Erdbaumaschinenbediener gibt und dort explizit auch Dumper mit aufgeführt werden, ist es meines Erachtens eindeutig nicht vom Geltungsbereich der DGUV 70 umfasst.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    nun bin ich neu hier und evtl. nicht gänzlich auf dem Laufenden, aber wenn ich mir die DGUV 70 ansehe, dann steht da unter §1 Geltungsbereich, Abs. 2: ...gilt NICHT für .... Punkt 2:

    Bagger, Lader, Planiergeräte, Schürfgeräte und Spezialmaschinen des Erdbaues (Erdbaumaschinen),...


    Selbst wenn ich den Dumper für etwas anderes einsetze (wie ich das auch kenne) gibt es unter Punkt 2 eine Liste von Ausschlüssen. Da würde ich den Dumper an verschiedenen Stellen einsortieren, so wie ich seine Funktion bisher erlebt habe.


    Somit würde ich den Dumper nicht in den Geltungsbereich der DGUV 70 einordnen.


    Grüße


    Thomas

  • Hey,


    Danke schon mal für Eure Antworten, ich hab das ursprünglich genau so gesehen wie Ihr, aber in der Vorschrift 70 sind ja immer wieder Dumper explizit genannt. Oder ist damit was anderes gemeint als unser Paus? :28:

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  • Hallo Steph,


    ja, die Dumper sind in der V70 explizit genannt. Deswegen auch meine Einstufung als Erdbaumaschine.

    Leider ist die Lage dort nicht ganz eindeutig.

    Beim Dumper gilt:

    Ist der Fahrer in Fahrtrichtung vor der Ladung = Fahrzeug

    Ist der Fahrer in Fahrtrichtung hinter der Ladung = Erdbaumaschine

    Leider widersprechen sich die Quellen dazu. Im Zweifelsfalle den Hersteller anfragen.


    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Ist der Fahrer in Fahrtrichtung vor der Ladung = Fahrzeug

    Ist der Fahrer in Fahrtrichtung hinter der Ladung = Erdbaumaschine

    Hey Stephan,


    das ist ja ein interessanter Ansatz - gibt es dafür irgendeine Quelle? Gefällt mir :40:

  • Hey,


    Danke schon mal für Eure Antworten, ich hab das ursprünglich genau so gesehen wie Ihr, aber in der Vorschrift 70 sind ja immer wieder Dumper explizit genannt. Oder ist damit was anderes gemeint als unser Paus? :28:

    Hallo Steph,

    Dumper(Muldenkipper) fallen ganz klar in die BGR 500 Kapitel 2.12.

    Es geht eigentlich darum dass die Bediener auch die Vorschriften für Gruben, Gräben usw wissen. Beladen von Mulden,(Schutzabständen).

    Deswegen astrein Baumaschine.


    Grüße aus Bayern,

  • Hallo Steph,


    leider kann ich Dir die eigentliche Quelle dazu nicht nennen. Ich finde es nicht mehr.

    Wenn Du im englischen suchst, findest Du aber die Definition von Dumper und Dump-Truck, die der von mir genannten Einstufung entspricht.


    Zitat

    a dumper is usually an open 4-wheeled vehicle with the load skip in front of the driver, while a dump truck has its cab in front of the load

    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

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  • Hey,


    vielen Dank für Eure Antworten - wir haben es jetzt so gelöst:

    kleiner Dumper - Erdbaumaschine

    großer Dumper (obwohl Fahrer in Fahrtrichtung hinter der Ladung) - Fahrzeug mit allem Pipapo wie Führerschein etc., und mit Unterweisung wie für alle Bediener von Erdbaumaschinen :)


    Grüße aus Franken

    Steph

  • Hi,


    welchen Unterschied macht es denn in der Praxis aus, ob Ihr den Dumper als Erdbaumaschine oder als Fahrzeug einstuft?


    Gibt es hier relevante Unterschiede bezüglich der Arbeitsschutz-Anforderungen zwischen der DGUV Vorschrift 70 (Fahrzeuge) und der TRBS 2111 Teil 1 "Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln"?


    schöne Grüße