Hallo,
ich weiss nicht ob das allgemein so bekannt ist:
Ich habe gerade vom DRK erfahren, dass man die Betriebslichen Ersthelfer regelmäßig neu bei der BG melden muss. Solange sie tätig / aktiv sind.
Das entfällt nur, wenn die Ersthelfer eine Auffrischung macht und diese über die Kostenübernahmeformulare der BG abgerechnet werden.
Weil dann die BG die Daten übernimmt.
Hat da jemand Erfahrung?
Z.B. wenn eine Fortbildung / Auffrischung ohne diese Abrechnung durchgeführt wurde (z.B. im Rahmen einer Ausbildung im Sportbereich)?
Gruß
ADR-User