Ersthelfer

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  • Hallo,


    ich weiss nicht ob das allgemein so bekannt ist:

    Ich habe gerade vom DRK erfahren, dass man die Betriebslichen Ersthelfer regelmäßig neu bei der BG melden muss. Solange sie tätig / aktiv sind.

    Das entfällt nur, wenn die Ersthelfer eine Auffrischung macht und diese über die Kostenübernahmeformulare der BG abgerechnet werden.

    Weil dann die BG die Daten übernimmt.


    Hat da jemand Erfahrung?

    Z.B. wenn eine Fortbildung / Auffrischung ohne diese Abrechnung durchgeführt wurde (z.B. im Rahmen einer Ausbildung im Sportbereich)?


    Gruß

    ADR-User

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Da die Abfrage der Ersthelfer nach aktuellem Stand regelmässig durch die TAP vor Ort erfolgt, haben wir diesen Kram schon lang nicht mehr gemacht - überflüssige Doppelarbeit.

    Ist unserem BG-Kontakt auch nie negativ aufgestossen, im Gegenteil.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Nur im Falle einer Überprüfung (BG-Nachfrage, Audit, etc.) musst Du die Qualifikation der Ersthelfer nachweisen. Du kannst dieses über Wiederholungsschulungen die über die BG abgerechnet werden machen oder Du lässt Dir einen Nachweis von der entsprechenden ausbildenden Stelle (Feuerwehr, Hilfsorganisation, etc.) alle 2 Jahre reinreichen.