Hallo zusammen,
nun hab ich gedacht, ich wäre sicher in diesem Thema, aber...
- AU nach Arbeitsunfall mit Ausfallzeit > 3 Tage = Unfallanzeige an Unfallkasse und Bezirksregierung.
- AU nach Arbeitsunfall mit Ausfallzeit <= 3 Tage = Eintrag im Verbandbuch
- Nachfrage eines Unfalls von der Unfallkasse = Unfallanzeige z.K. aber mit der Bemerkung < 3 Tage
Nun hat sich ein Mitarbeiter bei einer versicherten Tätigkeit verletzt.
Mi-Fr: AU vom D-Arzt
Mo: Arbeiten (ohne AU)
Di-Mi: AU Hausarzt
Do-Fr: Arbeiten (ohne AU)
Mo: AU Folgebescheinigung Hausarzt
Di-Fr: Arbeiten (ohne AU)
Handelt es sich dann um einen meldepflichtigen Unfall?
Danke