Arbeitsunfall größer 3 Tage

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo zusammen,


    nun hab ich gedacht, ich wäre sicher in diesem Thema, aber...

    - AU nach Arbeitsunfall mit Ausfallzeit > 3 Tage = Unfallanzeige an Unfallkasse und Bezirksregierung.

    - AU nach Arbeitsunfall mit Ausfallzeit <= 3 Tage = Eintrag im Verbandbuch

    - Nachfrage eines Unfalls von der Unfallkasse = Unfallanzeige z.K. aber mit der Bemerkung < 3 Tage


    Nun hat sich ein Mitarbeiter bei einer versicherten Tätigkeit verletzt.

    Mi-Fr: AU vom D-Arzt

    Mo: Arbeiten (ohne AU)

    Di-Mi: AU Hausarzt

    Do-Fr: Arbeiten (ohne AU)

    Mo: AU Folgebescheinigung Hausarzt

    Di-Fr: Arbeiten (ohne AU)


    Handelt es sich dann um einen meldepflichtigen Unfall?


    Danke

  • ANZEIGE
  • Hallo,


    Mittwoch war der Arbeitsunfall? der Tag zählt nicht!


    Donnerstag und Freitag = 2Tage

    Krankschreibung übers Wochenende? wenn ja, nochmal 2 Tage

    Dienstag 1 Tag

    Montag 1 Tag

    Gesamtausfälle = 4 Tage (2 Wochenendtage = 6 Tage)


    Also, meldepflichtiger Arbeitsunfall!

  • Achte da genau auf die Übergaben von den Ärzten. Hat der D-Arzt an den Hausarzt übergeben? Oder wurde der Einfachheit halber einfach der Hausarzt aufgesucht?

    Bei Arbeitsunfällen hat immer der D-Arzt die Kontrollpflichten, auch wenn danach der Hausarzt weiter machen darf.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Nein, der Unfall war am Dienstag. Der D-Arzt hat Mittwoch bis Freitag krankgeschrieben.

    Sa+So kein Arbeitstag.

    Montag ist der MA normal und ohne Beschwerden zur Arbeit erschienen.

    Dienstag und Mittwoch kam er mit einer AU vom Hausarzt an (Arbeitsunfall - keine Folgebescheinigung).

    Danach kam er wieder arbeiten und in der Woche drauf am Montag wieder mit einer Folgebescheinigung.


    Gemäß dem Mitarbeiter wechselte er selbst zum Hausarzt.

    Mir ist das ja egal, ich weiß es handelt sich um den gleichen Vorfall und würde die Unfallanzeige einsenden. Aber die Personalabteilung hat diese zurückgehalten, da es sich laut den AU´s um zwei verschiedene Fälle handelt und der Mitarbeiter wieder arbeiten war.


    Fall 1: D-Arzt: 3 Tage

    Fall 2: Hausarzt: 2 + 1 Tag


    Ich handele normalerweise im Interesse der Mitarbeiter und würde die Unfallkasse entscheiden lassen. Aber ich darf nicht..

  • Wenn du es unbedingt melden möchtest, kannst ja auch euren Aufsichtsbeamten anrufen und fragen, wie er/sie das sieht.
    Dann soll er/sie doch beim Unternehmen nachfragen und die Meldung anfordern.
    Die BG muss ja nicht sagen, dass sie die Info von dir hat, sondern auf Grund des Arztbesuches nachfragt.


    (hatten wir neulich auch so ähnlich: da rief die BG bei der Perso an und wollte Infos auf Grund eines Arztbesuches, Verbandbucheintrag dazu gabs aber bei uns keinen)

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • ANZEIGE
  • Ich handele normalerweise im Interesse der Mitarbeiter und würde die Unfallkasse entscheiden lassen. Aber ich darf nicht..

    Die BG meldet sich dann schon ..... irgendwer muss ja die Kosten übernehmen

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo Halil,

    und egal ob meldepflichtig weil Arbeitsausfall >3 Tage oder nicht. Sobald jemand zum Arzt geht, da ein Pflaster nicht genügt hat, muss der Unfall bei der BG gemeldet werden. Das ist ja die Krankenversicherung des Verletzten.


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Nein, der Unfall war am Dienstag. Der D-Arzt hat Mittwoch bis Freitag krankgeschrieben.

    Sa+So kein Arbeitstag.

    Montag ist der MA normal und ohne Beschwerden zur Arbeit erschienen.

    Dienstag und Mittwoch kam er mit einer AU vom Hausarzt an (Arbeitsunfall - keine Folgebescheinigung).

    Danach kam er wieder arbeiten und in der Woche drauf am Montag wieder mit einer Folgebescheinigung

    Ich an deiner Stelle würde auf jeden Fall den Arbeitsunfall aufnehmen, analysieren was passiert ist bei Bedarf Maßnahmen erstellen alles dokumentieren....

    Es könnte auch was anderes dahinterstecken die Aufteilung der AU sind schon auch etwas seltsam.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Sobald jemand zum Arzt geht, da ein Pflaster nicht genügt hat, muss der Unfall bei der BG gemeldet werden.

    Hallo Frank_Fasibe,

    ist mir so nicht bekannt! BG wird sicherlich vom Arzt darüber in Kenntnis gesetzt aber dafür muss der AG kein Unfallmeldung schreiben!

    Wo ist die Quelle dazu?

  • ANZEIGE
  • Wann und wie melde ich?

    Arbeitsunfälle

    Zu melden sind alle Arbeits- und Wegeunfälle, die über den Unfalltag hinaus mehr als 3 Kalendertage Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person verursachen. Arbeitsfreie Tage zählen mit, sofern sie in der attestierten Arbeitsunfähigkeitszeit enthalten sind.

    Beispiel:

    • Arbeitsunfall am Mittwoch (der Unfalltag zählt nicht mit)
    • Arbeitsunfähig: Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag
    • Arbeitsaufnahme Montag
    • Der Unfall ist zu melden, da die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauerte.


    Quelle: BG RCI

  • Hallo Halil,

    und egal ob meldepflichtig weil Arbeitsausfall >3 Tage oder nicht. Sobald jemand zum Arzt geht, da ein Pflaster nicht genügt hat, muss der Unfall bei der BG gemeldet werden. Das ist ja die Krankenversicherung des Verletzten.


    Gruß Frank


    Arbeitsunfälle und Wegeunfälle (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) sind anzuzeigen, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen oder zum Tod der versicherten Person führen.

    Alles >= 3 Tage übernimmt die Krankenkasse.

    Wann und wie melde ich?

    Arbeitsunfälle

    Zu melden sind alle Arbeits- und Wegeunfälle, die über den Unfalltag hinaus mehr als 3 Kalendertage Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person verursachen. Arbeitsfreie Tage zählen mit, sofern sie in der attestierten Arbeitsunfähigkeitszeit enthalten sind.

    Beispiel:

    • Arbeitsunfall am Mittwoch (der Unfalltag zählt nicht mit)
    • Arbeitsunfähig: Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag
    • Arbeitsaufnahme Montag
    • Der Unfall ist zu melden, da die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauerte.


    Quelle: BG RCI

    Also nicht. Die AU ging nur bis Freitag.


    Habe mich für die Variante von Kelte entschieden. Mein Wille war da - Rückmeldung HR ist dokumentiert. Vorfall analysiert und Maßnahmen festgelegt. Nun muss die BG sich melden.


    Danke

  • Also nicht. Die AU ging nur bis Freitag.

    Das ist so nicht richtig.

    Es zählen nicht die Arbeitstage, sondern die Kalendertage.

    Wenn der AU am Mittwoch erfolgt ist, ist die AU somit > 3Tage (Unfalltag zählt nicht mit), da die Krankschreibung Do, Fr umfasste, aber es werden ja wie gesagt die Kalendertage gezählt. Also sind das Do, Fr, Sa, So = >3 Tage, Meldung an BG/ Unfallkasse und Gewerbeaufsichtsamt.


    Quelle https://www.bghm.de/arbeitnehmer/unfallmeldung-bk-verdacht

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

    Einmal editiert, zuletzt von ReiseSiFa ()

  • ANZEIGE
  • Das ist so nicht richtig.

    Es zählen nicht die Arbeitstage, sondern die Kalendertage.

    Wenn der AU am Mittwoch erfolgt ist, ist die AU somit > 3Tage (Unfalltag zählt nicht mit), da die Krankschreibung Do, Fr umfasste, aber es werden ja wie gesagt die Kalendertage gezählt. Also sind das Do, Fr, Sa, So = >3 Tage, Meldung an BG/ Unfallkasse und Gewerbeaufsichtsamt.


    Quelle https://www.bghm.de/arbeitnehmer/unfallmeldung-bk-verdacht

    Das ist aber nur der Fall wenn die AU übers WE hinaus geschrieben ist, also zum Beispiel von Mi-Di, dann werden die WE-Tage mitgerechnet. Hier ging Sie nur bis FR, also kann man doch die Tage vom folgenden WE nicht mehr mit zählen.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • also kann man doch die Tage vom folgenden WE nicht mehr mit zählen.

    Doch.

    Schau mal in die Unfallmeldung. Da steht unter Pkt. 27 die Frage "Hat die Versicherte Person die Arbeit wieder aufgenommen >> Ja, am ......

    Und ich glaube nicht, dass ein AN am WE arbeitet. Somit zählen diese Tage mit.

    Krankschreibung von Do-Fr. + Sa/So (ohne Eintrag in die AU) somit größer 3 Tage = Meldung an BG.

    Außerdem kommt es auf den Unfall an. Sobald der AN zum D-Arzt geht ist eine Unfallmeldung an die BG zu senden.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Also mein Arzt fragt mich immer, ob ich samstags arbeite, ob er das mit aufnehmen soll.
    Wenn die Krankmeldung auf Freitag endet, dann zähle ich Samstag (per Definition ja ein Arbeitstag) nicht mit dazu.

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Da er am Montag wieder erschienen ist, gehört das Wochenende aber nicht automatisch dazu. Hier wäre nur der Fall gegeben, wenn der Betrieb Wochenendarbeit betreibt.

    Ist bei uns z.B. gegeben, aber wenn man Sa / So keine Pflicht hat, sind es auch keine Arbeitstage.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • ANZEIGE
  • Unfallanzeige

    Wer ein Unternehmen führt, ist nach § 193 SGB VII verpflichtet, jeden Arbeitsunfall oder Wegeunfall zu melden,

    • der eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit
    • oder den Tod einer versicherten Person zur Folge hat.

    Eine Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn versicherte Personen ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit wegen der Folgen eines Versicherungsfalles nicht mehr oder nur auf die Gefahr hin, den Gesundheitszustand zu verschlimmern, nachgehen können. Es gibt keine Teil-Arbeitsfähigkeit oder Teil-Arbeitsunfähigkeit.

    Bei der Dreitages-Frist zählt der Unfalltag nicht mit. Entscheidend ist die Anzahl der Kalendertage der Arbeitsunfähigkeit und nicht, wie viele Arbeitstage ausgefallen sind. Das heißt, dass Samstage, Sonn- oder Feiertage mitzuzählen sind, es sei denn, die Arbeitsunfähigkeit ist erst später eingetreten.


    Quelle https://www.bghm.de/arbeitnehmer/unfallmeldung-bk-verdacht

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Doch.

    Schau mal in die Unfallmeldung. Da steht unter Pkt. 27 die Frage "Hat die Versicherte Person die Arbeit wieder aufgenommen >> Ja, am ......

    Und ich glaube nicht, dass ein AN am WE arbeitet. Somit zählen diese Tage mit.

    Krankschreibung von Do-Fr. + Sa/So (ohne Eintrag in die AU) somit größer 3 Tage = Meldung an BG.

    Außerdem kommt es auf den Unfall an. Sobald der AN zum D-Arzt geht ist eine Unfallmeldung an die BG zu senden.

    Zu melden sind alle Arbeits- und Wegeunfälle, die über den Unfalltag hinaus mehr als 3 Kalendertage Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person verursachen. Arbeitsfreie Tage zählen mit, sofern sie in der attestierten Arbeitsunfähigkeitszeit enthalten sind.


    Nicht bei jedem D-Arzt Besuch ist eine Unfallanzeige notwendig. ne ne, die BG lehnt die Vorfälle < 3 Tage direkt ab.

  • Äh, nein.

    Sorry, aber da muss dir widersprechen, es gibt Arbeitsunfälle, da gibt es keine oder nur kurze AU-Bescheinigung, müssen aber der BG gemeldet werden, falls daraus Spätfolgen entstehen könnten, wie z.B. Hörverlust.

    Bei einem Knalltrauma mit Tinnitus gibt es in den wenigsten Fällen eine AU-Bescheinigung und wenn, dann nur kurz und trotzdem ist dieser Unfall der BG zu melden.

    Wie gesagt jeder Unfall der durch einen D-Arzt aufgenommen wird, der diesen dann der BG zwecks Abrechnung meldet, ist der BG vom Unternehmen zu melden. Die BGHM nimmt jeden Unfall in die Unfallbelastung des Unternehmens mit auf und es ist am Unternehmen zu prüfen, ob dieser Anspruch zu recht besteht oder nicht. Ich hatte diesen Fall dieses Jahr und habe dort Einspruch erhoben.

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)