Muß bei der Bestellung zur Sifa die BG eingebunden werden?

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  • Hallo zusammen,

    ich bin mit meiner Ausbildung vor einer Woche fertig geworden und nun habe ich die Geschäftsführung darüber informiert.

    In der Ausbildung wurde zwar vermittelt, daß die Sifa als Stabstelle neben der Geschäftsführung bestellt werden muß und dies auch per Aushang zu veröffentlichen ist, aber ich bin mir nicht ganz sicher inwiefern die BG da mit eingebunden bzw. beteiligt werden muß? Ist die Bestellung zur Sifa nur eine Vereinbarung mit der Geschäftsführung oder muß ich das bei der BG irgendwie melden?

    Ich orientiere mich an diesem Vordruck:

    https://www.gda-orgacheck.de/daten/praxishi…2105_online.pdf

    Viele Grüße

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  • Hallo,

    du musst auch bei deiner BG als Sifa angemeldet werden, in der Regel gibt es bei den BG´s ein Online Formular dazu. Hier den alten Sifa abmelden und dich anmelden und fertig.

  • Hallo,

    den Fachkundenachweis erstellt der Ausbildungsträger.

    Über die Zulässigkeit der Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit entscheidet die oberste Aufsichtsbehörde im Arbeitsschutz des jeweiligen Bundeslandes (Amt für Arbeitsschutz, Gewerbeaufsichtsamt).

    Siehe hier.

    In der Praxis heißt das: Meldung an die zuständige BG und dann die Reaktion abwarten. Sollte die Reaktion nicht zufriedenstellend sein, die zuständige Aufsichtsbehörde einschalten.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Worüber sprecht ihr hier? Woher bezieht ihr die Info, dass eine SiFa nach der betrieblichen Bestellung bei der BG oder gar der Behörde "angemeldet" werden sollte? Das gibt das ASiG nicht her und auch nicht die Vorschrift 2. Dort steht in § 2, Abs. 1: "Der Unternehmer hat dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen, wie er die Verpflichtung nach Satz 1 erfüllt hat."

    Man kann sich das Leben auch unnötig verkomplizieren...

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  • Wir informieren BG und Gewerbeaufsicht über die Personalie, damit dort der Ansprechpartner bekannt ist. Wir finden es ja auch gut, wenn die BG uns informiert, dass die TAP wechselt und uns die neuen Kontaktdaten mitteilt.

  • Die meisten aus der vorherigen Ausbildung kennen das wohl noch aus der Anerkennung nach der ersten Hauptprüfung durch die Gewerbeaufsicht, dass man sich dort meldet.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Ja, eine rechtliche Verpflichtung gibt es hierzu m.W. nicht...

    Aber es gehört zum guten Ton sich bei den "Geschäftspartnern" vorzustellen, am besten persönlich (wenn man das denn als "Anmeldung" bezeichnen will). Außerdem habe ich in meiner Funktion immer auch in diversen Gremien mitgearbeitet - auch hierzu ist eine zeitnahe Vorstellung nach Jobantritt sinnvoll.

    Dies sollte, wie gesagt, persönlich und über die offiziellen Kanäle (GF) erfolgen - dies macht die weitere Zusammenarbeit i.d.R. angenehmer.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo,

    du musst auch bei deiner BG als Sifa angemeldet werden, in der Regel gibt es bei den BG´s ein Online Formular dazu. Hier den alten Sifa abmelden und dich anmelden und fertig.

    "alte Sifa abmelden"

    Der Witz ist gut. ;)

    Aus meinem Umfeld kenne ich keinen Betrieb, bei dem es eine Sifa gibt. So kenne ich es auch aus der Praxis von Freunden. Das Thema Arbeitssicherheit wird sehr stiefmütterlich behandelt und folglich gibt es auch keine Sifa.

    Ich bin seit über 5 Jahren im Betrieb und habe noch keinen Betriebsarzt gesehen. Das soll sich aber jetzt bald ändern.

  • Ich bin seit über 5 Jahren im Betrieb und habe noch keinen Betriebsarzt gesehen. Das soll sich aber jetzt bald ändern

    Ich bin mir sicher, dass es bei uns Mitarbeiter gibt die unseren Betriebsarzt noch nie gesehen haben obwohl sie seit einem viertel Jahrhundert bei uns arbeiten .....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ich bin seit über 5 Jahren im Betrieb und habe noch keinen Betriebsarzt gesehen. Das soll sich aber jetzt bald ändern.

    Allzu hohe Erwartungen solltest Du nicht haben, womit ich nicht den Arzt kritisieren will.

    Je nach Größe des Betriebs kann auch ein engagierter Arzt kaum jeden einmal sprechen. Vielleicht siehst Du ihn beim Rundgang.

    Manche BAs bieten Sprechstunden an. Da schaffen sie vielleicht 8 oder 10 Leute an einem normalen Tag.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Allzu hohe Erwartungen solltest Du nicht haben, womit ich nicht den Arzt kritisieren will.

    Je nach Größe des Betriebs kann auch ein engagierter Arzt kaum jeden einmal sprechen. Vielleicht siehst Du ihn beim Rundgang.

    Manche BAs bieten Sprechstunden an. Da schaffen sie vielleicht 8 oder 10 Leute an einem normalen Tag.

    Naja...... als Sifa sollte man den Betriebsarzt kennen und öfters sehen.

    Zu uns kommt der Betriebsarzt 6 mal im Jahr zur Vorsorge .... das sind dann 10 - 12 Mitarbeiter pro Tag und zusätzlich schicken wir noch Mitarbeiter in das Gesundheitszentrum zur Vorsorge.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Wie wäre es damit als Grundlage:

    Sozialgesetzbuch VII § 192 Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren

    Absatz3(3) Die Unternehmer haben ferner auf Verlangen des zuständigen Unfallversicherungsträgers die Auskünfte zu geben und die Beweisurkunden vorzulegen, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Unfallversicherungsträgers (§ 199) erforderlich sind.

    Ich habe auch mal die Satzung unserer BG überflogen, aber auch dort nichts besseres gefunden.

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • DGUV Vorschrift 2 sagt

    § 2

    Bestellung

    (1) Der Unternehmer hat Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung

    der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bezeichneten Aufgaben

    schriftlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu bestellen. Der Unternehmer

    hat dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen, wie er die Verpflichtung

    nach Satz 1 erfüllt hat.


    Da kann der Unternehmer das als vorbildlicher Arbeitgeber auch ohne Nachfrage hinsenden, habe ich bisher immer so gehandhabt. Manchmal kam ein netter Anruf der TAP, manchmal auch keinerlei Reaktion.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Worüber sprecht ihr hier? Woher bezieht ihr die Info, dass eine SiFa nach der betrieblichen Bestellung bei der BG oder gar der Behörde "angemeldet" werden sollte? Das gibt das ASiG nicht her und auch nicht die Vorschrift 2. Dort steht in § 2, Abs. 1: "Der Unternehmer hat dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen, wie er die Verpflichtung nach Satz 1 erfüllt hat."

    Man kann sich das Leben auch unnötig verkomplizieren...

    Ja so sehe ich das auch!

    Ich arbeite als Freelancer. Mein Auftragsgeber hat betr. einer Anmeldung als externe Sifa keine Bedenken. Auch die evtl. fehlende Fachkunde ist meinem Auftraggeber nicht wichtig.

    (Die ich mir aber sicherheitshalber aneignen werde!)

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