Hallo zusammen,
ich bin mit meiner Ausbildung vor einer Woche fertig geworden und nun habe ich die Geschäftsführung darüber informiert.
In der Ausbildung wurde zwar vermittelt, daß die Sifa als Stabstelle neben der Geschäftsführung bestellt werden muß und dies auch per Aushang zu veröffentlichen ist, aber ich bin mir nicht ganz sicher inwiefern die BG da mit eingebunden bzw. beteiligt werden muß? Ist die Bestellung zur Sifa nur eine Vereinbarung mit der Geschäftsführung oder muß ich das bei der BG irgendwie melden?
Ich orientiere mich an diesem Vordruck:
https://www.gda-orgacheck.de/daten/praxishi…2105_online.pdf
Viele Grüße