Ablegereife von Hebebändern und Rundschlingen

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  • Guten Tag in alle Ecken der Runde,

    ich hätte gern ein Problem, das mit der Beurteilung der Ablegereife von Rundschlingen zu tun hat.

    Ich habe bislang in meinen Betrieben die Vorgabe gemacht, dass eine Rundschlinge dann auszusortieren ist, wenn eine Beschädigung der Naht und / oder des tragenden Garngeleges vorliegt.

    Bei einem Besuch der Gewerbeaufsicht musste ich mir anhören, dass eine Rundschlinge bereits bei einer Beschädigung der Ummantelung auszusortieren ist, insbesondere, wenn das Garngelege / die Innereien zu sehen sind (auch wenn diese nicht beschädigt sind).


    Ich habe mal im Internet nachgesehen:

    Hersteller / Inverkehrbringer / Verkäufer 1 von Hebebändern / Rundschlingen schreibt:

    (Unsere) Hebebänder und Rundschlingen dürfen nicht verwendet werden (Ablegereife) bei:
    • Beschädigungen der Webkanten oder des Gewebes und Garnbrüche in großer Zahl, z. B. mehr als 10 % der Gesamtgarnzahl im am stärksten beschädigten Querschnitt
    • Beschädigungen der tragenden Nähte bzw. der Ummantelung oder ihrer Vernähung
    • Verletzung des tragenden Garngeleges (Instandsetzung ist ausgeschlossen)
    • Verformung durch Wärmeeinfluss (Reibung, Strahlung)
    • Schäden infolge Einwirkung aggressiver Stoffe
    • Verformungen, Anrissen, Brüchen oder anderen Beschädigungen an Beschlagteilen
    • fehlender oder unlesbarer Kennzeichnung


    Hersteller / Inverkehrbringer / Verkäufer 2 von Hebebändern / Rundschlingen schreibt:

    • Beschädigung der Hülle durch Abrieb oder Schnitte - bei sichtbarem Kern muss die Rundschlinge sofort außer Betrieb genommen werden!
    • Beschädigung der Nähte der Ummantelung.


    BGN

    Rundschlingen sind ablegereif bei

    Verformung durch Wärmeeinfluss (Bilder 23-16 und 23-17), z. B. durch Strahlung, Reibung, Berührung,

    Beschädigung der Ummantelung bzw. ihrer Vernähung und Sichtbarkeit der Einlage


    DGUV Information 209-061

    Rundschlingen aus Chemiefasern sind der Benutzung zu entziehen

    bei Beschädigung der Ummantelung bzw. ihrer Vernähung und Sichtbarkeit der Einlage


    KomNet Dialog 12648

    Eine Ablegereife ist bei Chemiefaserhebebändern und z. T. bei Rundschlingen angezeigt, wenn:

    ...

    - Beschädigungen der Webkanten oder des Gewebes und Garnbrüche in großer Zahl, z.B. mehr als 10 % der Gesamtgarnzahl im am stärksten beschädigten Querschnitt,

    ...

    - Beschädigung der tragenden Nähte,

    ...

    - Beschädigung der Ummantelung oder ihrer Vernähung bei Bändern aus endlos gelegten Chemiefasern,

    gegeben ist.

    =============================================

    Demnach lag ich falsch.

    Mir hatte jedoch eingeleuchtet, dass nicht die Sichtbarkeit der Einlage entscheidend ist, sondern die Naht.

    Nun die Krümelkackerei:

    "bei Beschädigung der Ummantelung bzw. ihrer Vernähung und Sichtbarkeit der Einlage"

    1. => Ablegereife, wenn eins der obigen Kriterien zutrifft oder

    2. => keine Ablegereife, wenn Ummantelung beschädigt ist, aber die Einlage (noch) nicht sichtbar ist?


    Letztlich handelt es sich (nur) um eine DGUV Information; ist mit meiner (bisherigen) Ansicht dennoch das Schutzziel erfüllt?

    (Ja, MichaelD, ich kenne Deine Antwort - "keine unnützen Diskussionen mit der Aufsichtsbehörde" ... ;-)) )


    Wie handhabt und seht Ihr das?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Das Problem an der "Krümelkackerei" ist einfach, je enger und genauer du Grenzen ziehen willst, umso problematischer wird es.


    10% Beschädigung - Fakt!

    Aber, misst du jetzt nach und stellst fest: Hey, es sind genau 9%! Du kannst den Gurt weiter nutzen!" Wann erreiche ich dann die 10???

    Augenmaß und Sensibilität der Nutzer sind m.M. viel wichtiger. Wenn ein MA Zweifel hat, schmeiß das Ding weg. Wenn ein Aufsichtsbeamter Zweifel hat, schmeiß das Ding weg. ...und mach dich nicht mit überflüßigen Diskussionen unglücklich.


    Nix für ungut! 😉


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich schließ mich da Michael an.

    Ich persönlich tendiere dazu eine Rundschlinge oder Hebeband bei offensichtlicher Beschädigung direkt zu entsorgen. Das ist zwar nicht gerade ressourceneffizient, aber angesichts der überschaubaren Kosten gehe ich dem Risiko einer Fehleinschätzung gerne aus dem Weg.

  • Wenn die Ummantelung nur eine kleine Beschädigung (Schnitt / Loch) aufweist, ist dies der Anfang einer größeren Beschädigung. Da ich nicht direkt nach der nächsten Benutzung und Beobachtung der Beschädigung vor Ort bin / sein kann wird die Rundschlinge ausgetauscht.

    Da wir oft Beschädigungen hatten, die produktbedingt waren (sog Endcaps, Glaspakete mit Holz an beiden Enden) haben wir zur Vermeidung von Rundschlingenbeschädigungen mit Kevlar verstärkte Textilschläuche beschafft. Die Beschädigungen der Rundschlingen wurde dadurch massiv reduziert!


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo a.r.ni,


    Wie handhabt und seht Ihr das?

    Ablegereif.


    Auch meine Kunden entsorgen die Rundschlingen und Hebebänder mittlerweile großzügig.

    Die Betriebe sind soweit geschult, dass es in jedem Betrieb mindestens eine fachkundige Person gibt, die Anschlagmittel prüfen kann. Früher wurden oft noch Anschlagmittel zur Reparatur an den Hersteller gesendet, das lohnt sich heute überhaupt nicht mehr.


    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Früher wurden oft noch Anschlagmittel zur Reparatur an den Hersteller gesendet, das lohnt sich heute überhaupt nicht mehr.

    Als ich im Außendienst war, hatte ich sogar Kunden die statt jährlicher Prüfung lieber neu gekauft haben, weil es angeblich günstiger war...

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • heute ist das leider tatsächlich der Fall. Jedenfalls bei den 0815 Standardbändern....

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Bei uns wurde schon die Beschriftung mit einem "Edding" gemahnt da aggressives Medium (Lösemittel im Sift). Wenn man möchte kann man das so auslegen und machen wir seit dem nicht mehr so.

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  • Als eingefleischter Klugscheisser könnte ich jetzt natürlich sagen / schreiben: was sagt denn die GBU?.

    Aber wer will schon genau festlegen können, dass soundsoviel Prozent beschädigt sind, dass noch nicht zu sehen ist usw. usw.

    Ich habe in meinen bisherigen Betrieben die Rundschlingen austauschen lassen. Der Techn. Dienst hat die Entscheidungen mitgetragen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Bei uns werden die Schlingen schon bei der geringsten Beschädigung der äusseren Ummantelung ausgesondert. Ebenso bei starken Verschmutzungen (abhängig vom Einsatzbereich) mit Schmierstoffen / Treibstoffen.

    => Spätestens bei der jährlichen Überprüfung