Gefahrstoffkataster (Chemikalienverzeichnis) ... CAS, H-Sätze aufnehmen ... Fragen

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  • Hallo Allerseits,

    in unser Firma sind wir dabei, ein Gefahrstoffkataster auf Excel-Basis zu erstellen, genauer gesagt, handelt es sich eigentlich um ein Chemikalienkataster, weil wir dort auch Chemikalien auflisten, die per Definition gar keine Gefahrstoffe sind.

    Wir nehmen u.a. H-Sätze auf, genauso wollen wir auch die CAS-Nummern hinzufügen und dazu habe ich Fragen an Euch.

    Ihr verfügt da bestimmt über mehr Erfahrung und ich freue mich von Euch zu hören, wie Ihr die Sache seht.

    Frage 1 (H-Sätze): welche H-Sätze aus dem SDB sind in ein Kataster zu übernehmen? die aus 2.1 oder 2.2. oder 16? HIer gibt es ja durchaus unterschiedliche Angaben, insbesondere bei Gemischen.

    Frage 2 (CAS-Nummer): bei Stoffen und Verbindungen ist das ziemlich eindeutig, die CAS-Nummer ist überwiegend unter 1.1 aufgeführt. Wie ist es bei Gemischen, wo zum Teil mehrere CAS-Nummern unter 3.2 aufgelistet sind .. müssen bei Gemischen alle hier aufgeführten CAS-Nummern mit ins Kataster übernommen werden?

    Wie macht ihr das bzw. wie sehr ihr das?

    Dankeschön.

    Gruß Michael

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  • Vielleicht hilft Dir das bei deinen Überlegungen weiter:

    Aussage Komnet

    Ich gehe mal davon aus, das die Gemische bei euch eingekauft worden sind... dann gibt es dazu ein fertiges SDB. Falls ihr da selber was zusammenmischt, dann hilft der Gemischrechner GisChem...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Wie macht ihr das bzw. wie sehr ihr das?

    Hallo Michael,

    in unserem Gefahrstoffkataster wird das aktuelle SDB von jedem Stoff als Objekt mit eingefügt und somit alle Angaben sofort zusätzlich greifbar.....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • - ja, es sind alles gekaufte Gemische

    - das SDB ist ohnehin zu jedem Stoff, Gemisch hinterlegt.

    Die Frage zielte allerdings darauf ab, was im Kataster/Verzeichnis auf den 1. Blick ersichtlich ist .. für die Kollegen - ohne das SDB aufrufen zu müssen.

    Deshalb die Fragen nach den H-Sätzen, also welche H-Sätze in die Excelliste übernommen werden sollen, 2.1., 2.2 oder 16?

    Und bzgl. der CAS-Nummern war halt die Frage, ob bei Gemischen die CAS-Nummern (es sind halt mehrere) aus 3.2. komplett mit aufgeführt werden sollen.

    Vielleicht hatte ich mich da missverständlich ausgedrückt ... :)

  • Frage 1 (H-Sätze): welche H-Sätze aus dem SDB sind in ein Kataster zu übernehmen? die aus 2.1 oder 2.2. oder 16? HIer gibt es ja durchaus unterschiedliche Angaben, insbesondere bei Gemischen.

    Was ist für dich wichtig?

    Einstufung, dann 2.1

    Kennzeichnung, dann 2.2

    Welchen Nutzen du aus den Angaben unter Abschnitt 16 ziehen willst, ist mir nicht ganz klar.

    Gruß

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  • Zitat: Welchen Nutzen du aus den Angaben unter Abschnitt 16 ziehen willst, ist mir nicht ganz klar.

    Nun, ich habe eine 2 mol/l Salzsäure, welche unter 2.1. + 2.2. den H-Satz 290 aufgeführt hat. Unter 16 sind aber als relevante Sätze neben 290, auch 314 + 335 aufgeführt. Daher meine Frage, denn es kommt häufiger vor, das unter 16 wesentlich mehr H-Sätze aufgeführt sind als unter 2.1./2.2.

  • Die Einstufung deines Produktes findest du im Abschnitt 2.

    Deine Salzsäure ist mit H 290 eingestuft und gekennzeichnet. Die in Abschnitt 16 aufgeführten H-Sätze findest du im Abschnitt 3, bei den Inhaltsstoffen. Da hier nur z.B. H290, H314 oder ähnliches geschrieben steht, findet sich im Abschnitt 16 der vollständige Wortlaut wieder.

    Maßgeblich ist für dich der Abschnitt 2.

    Ich empfehle als Lektüre u.a. die Verordnung (EU) 2020/878.

  • Als Produktidentifikator würde ich den Namen und die CAS Nr. aufnehmen, wenn es sich um einen Reinstoff handelt. Bei verdünnten Stoffen, wie Deiner Salzsäure kann man die CAS Nr. auch mitführen.

    Ansonsten würde ich bei Gemischen in der Regel darauf verzichten und dort, so vorhanden die UFI dokumentieren.

    Bei den H-Sätzen die aus 2.1 + Signalwort und Piktogramme aus 2.2. Ich empfehle auch immer die Einstufung mit aufzuführen, also nicht nur die H-Sätze, sondern auch die Einstufungstexte wie z.B. "Korrosiv gegenüber Metallen" usw. Da gibt es ja auch gängige Abkürzungen dafür.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bei mir im Gefahrstoffkataster stehen die Codes der Gefahrenpiktogramme, die H-Sätze, die WGK, die Lagerklasse und weitere für uns relevante Informationen.

    Außerdem ist das Sicherheitsdatenblatt und die Betriebsanweisung verlinkt.

    Die CAS Nr. habe ich nicht, da bei uns hauptsächlich Gemische eingesetzt werden.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

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  • Nach meiner Erfahrung hat es sich bewährt die CAS (oder EG) -Nummern dann aufzunehmen, wenn die Stoffe chronisch toxisch sind (insbes. KMR- Stoffe). Falls irgendeiner der Stoffe später mal von Verwendungseinschränkungen (z.B. nach REACH) betroffen sein sollte kann man ihn einfach per Suchfunktion im sheet finden.

    Dazu muss man natürlich im Falle von REACH regelmässig in den Anh. 14 oder die Kandidatenliste reinschauen....

  • Als Produktidentifikator würde ich den Namen und die CAS Nr. aufnehmen, wenn es sich um einen Reinstoff handelt. Bei verdünnten Stoffen, wie Deiner Salzsäure kann man die CAS Nr. auch mitführen.

    Ansonsten würde ich bei Gemischen in der Regel darauf verzichten und dort, so vorhanden die UFI dokumentieren.

    Bei den H-Sätzen die aus 2.1 + Signalwort und Piktogramme aus 2.2. Ich empfehle auch immer die Einstufung mit aufzuführen, also nicht nur die H-Sätze, sondern auch die Einstufungstexte wie z.B. "Korrosiv gegenüber Metallen" usw. Da gibt es ja auch gängige Abkürzungen dafür.

    bei den Gefährdungsbeurteilungen mach ich das auch und füge noch Besonderheiten wie die pH-Werte oder den unter 2.2 aufgeführten gefahrbringenden Stoff mit auf.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Man kann das ja beliebig erweitern, je nach Schwerpunkt, der einem wichtig ist. Ich hatte auch eine Kennzeichnung der sensibilisierenden Inhaltsstoffe im Kataster und ob es in Bezug auf Mutterschutz ein kritischer Stoff oder ein Umgangsverbot nach sich zieht. Wenn man alle diese Punkte in das Kataster einbringt, wird das aber schnell unübersichtlich und der Pflegeaufwand steigt auch. Da dürfte dann eine Datenbank die bessere Variante sein, statt einer Tabelle.

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  • Hallo,

    es kommt auch darauf an, für wen man das Gefahrstoffkataster macht, bzw. wer danach fragt.

    Bei uns will das die Versicherung regelmäßig sehen, und fragt ausdrücklich nach der WGK, bezüglich der Lagerung. Wir fügen dann auch noch die Lagerklasse an.

    Aber ich gebe meinen Voorednern Recht, das wird dann mit zu vielen Daten in einer tabelle recht unübersichtlich.

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Die zwingenden Inhalte des Katasters sind explizit genannt - es sind nur vier.

    Alles andere kann ich nach eigenem Gutdünken addieren. Allerdings haben die Vorredner recht - dabei ist Vorsicht geboten. Wenn ich dabei auf jeden Auditor höre, bin ich oft verloren.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Wir nutzen seit längerem ein online GefSt-Management.

    Das nimmt einiges an Arbeit ab. Die Unternehmensstruktur bis runter zum Fetttöpfchen ist darstellbar, GefBu und BA erstellen ist möglich, SiDa werden vom Dienstleister gepflegt. Kataster mit Mengen sowie Substitution integriert. Es gibt Übersichten über fällige Überarbeitungen oder neue SiDas. Etikettendruck ist möglich.

    Leider arbeite ich viel zu wenig damit, als daß ich alle Funktionen kennen würde.

    Fängt mit iC... an

    Bernd

  • Mahlzeit,

    ich habe eine Frage zum Gefahrstoffkataster bzw. eines Stoffes.

    Ich bin mir nicht sicher wie ich das handhaben soll.

    Auszug aus dem SDB:

    pasted-from-clipboard.png

    Wie im Screenshot zu sehen ist der Stoff mit keinerlei H,P-Satz gekennzeichnet jedoch handelt es sich um eine Gasflasche und die Gefahr des Berstens besteht.

    Wie seht ihr das, gehört der Stoff ins Gefahrstoffkataster?

    VG

    André

  • Wie im Screenshot zu sehen ist der Stoff mit keinerlei H,P-Satz gekennzeichnet jedoch handelt es sich um eine Gasflasche und die Gefahr des Berstens besteht.

    Wie seht ihr das, gehört der Stoff ins Gefahrstoffkataster?

    Screenshotpasted-from-clipboard.png

    Reicht dir dies als Angabe?

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    Gruß Mick

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  • Wir haben alle Gase im Unternehmen aufgenommen.

    Vielleicht hilft Dir das auch weiter:

    GisChem - Argon

    Aber H- und P-Satz sind doch vorhanden ...

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

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    Es gibt keine Gase, die nicht als Gefahrstoffe gekennzeichnet sind. Selbst Sauerstoff ist ein Gefahrstoff.

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