Dachbodenluke zw. -klappe - Brandschutzprüfung

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  • Hallo zusammen,


    ich suche Hilfestellung zu:

    In einem Mehrfamilienhaus (Alter ca. 25-35 Jahre) wird für den Dachbodenzugang eine neue Ausziehtreppe

    eingebaut (Austausch). Nach welchen Kriterien kann nun die vorhandene Klappluke hinsichtlich der Brandschutzanfor-

    derungen geprüft werden? Der Typ und das genaue Einbaujahr sind leider nicht bekannt.

    Aktuelle Hersteller winken bei der Fragestellung ab.


    mfg

    Uwe

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  • Hallo,


    wenn man keine Informationen hat, wird man keinen

    Nachweis führen können. Warum nicht komplett

    austauschen?


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,


    genau, wenn an der Klappe selber keine Kennzeichnung ist, wird auch keine Zulassung und damit ein definierter Feuerschutzabschluss nachweisbar sein.


    Um nun die Notwendigkeiten zu prüfen wären Angaben über Bauzeitpunkt des Hauses, genaue Lage der Luke (im Trh?), Bundesland etc, notwendig. Histroisch wurde der obere Abschluss von Treppenräumen nicht von anfang an in allen Bundesländern geregelt -- ggf, Bestandsschutz.


    Oder eben der kurze Weg, Komplettaustausch.

    Beste Grüße


    J.H.J