fluorhaltige Feuerlöscher

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  • Das sehe ich anders.

    Verordnung zur Beschränkung von PFOA

    Perfluor­oktansäure (PFOA) ist der zweite der beiden bisher in Europa regulierten Stoffe aus der Reihe der PFAS. Sie gilt als das Endprodukt des Abbaus aller sogenannten C8-Stoffe und mithin als die Leitsubstanz aller C8-Fluortenside, die in Löschmitteln verwendet wurden.

    Die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1000 vom 13. Juli 2017 betreffend:

    Perfluoroctansäure (PFOA) CAS Nr.: 335-67-1 EG-Nr.: 206-397-9 und ihre Salze. Alle Vorläuferverbindungen (einschließlich ihrer Salze und Polymere) mit einer linearen oder verzweigten Perfluorheptyl-Gruppe mit der Formel C7F15 in direkter Verbindung mit einem weiteren Kohlenstoffatom als Strukturelement. Alle Vorläuferverbindungen (einschließlich ihrer Salze und Polymere) mit einer linearen oder verzweigten Perfluoroctylgruppe mit der Formel C8F17 als Strukturelement.

    werden durch die Aufnahme von PFOA und deren Vorläuferstoffe in die POP-Liste bzw. deren Umsetzung in Europäisches Recht durch die Verordnung 2020/784/EU neu gefasst. Dadurch werden einige der bisher geltenden Ausnahmen für Schaumlöschmittel unwirksam.


    siehe auch hier:

    Fluorhaltige Handlöschgeräte

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Das Verbot soll ja deutlich ausgeweitet werden nicht nur PFOA. In vielen AFFF Löschmitteln wurden ja bereits Ersatzstoffe eingesetzt, die aber auch fluorhaltig sind, nur eben in einer chemisch geänderten Zusammensetzung.

    Alle organischen Fluorverbindungen sind da in den Fokus geraten, auch z.B. das Polytetrafluorethylen, welches man unter dem Markennamen Teflon kennt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • genau, das komplette Verbot ist noch nicht beschlossen. Ob die Übergangsfrist wirklich so kurz sein wird, wird man sehen. Die Hersteller setzen das Thema aber ziemlich hoch und verkaufen z.B. auch nur noch Flourfreie ... und thematisieren auch gerne den kompletten austausch jetzt schon.

    ich bin da auch eher noch entspannt und tausche nur kaputte, sodann aber natürlich flourfrei aus.

    Beste Grüße

    J.H.J