Homeoffice für die Werkstatt

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  • Hallo zusammen,

    Erstmal ein herzliches "Hallo" vom mir :)

    Kurz zu meiner Person:

    Ich bin SiFa und arbeite als Dienstleiter für mehrere Unternehmen in der Ternikbranche und betreue ebenfalls als Brandschutzbeauftragter verschiedene Unternehmen.

    Zur Frage:

    Der Titel des Threads ist ja schon etwas "komisch" hätte es aber nicht in Kürze besser beschreiben können.

    Es geht darum, dass Kundenseitig die Anfrage nach der Umsetzung "Heimarbeit für Techniker" gefordert ist.


    Für mich als SiFa stellt sich hier jetzt die Frage der Umsetzung und der Gefährdungsbeurteilung.


    - Abeitsaufgabe / Tätigkeiten:

    Löten, feilen, Reinigung mit Lösemitteln, Klebevorgänge, Maschinelle Dremelarbeiten


    Ich persönlich sehe es als eher nicht umsetzbar an, da hier gefährliche Arbeiten als Alleinarbeit durchgeführt werden und zusätzlich die technischen Gegebenheiten wie auch Barandschutz und erste Hilfe schwer umzusetzen sind.

    Desweiteren kenne ich auch die Arbeitsräume zuhause nicht, sodass grundlegend m.m.n. eine Bewertung hier nicht möglich ist.


    Gibt es hier vielleicht von Kollegen bereits ähnliche Erfahrungen oder Anfragen? Wie geht ihr mit diesem Thema um? Wie würdet ihr das bewerten?


    Vielen Dank für eure Unterstützung.

    -

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  • Abeitsaufgabe / Tätigkeiten:

    Löten, feilen, Reinigung mit Lösemitteln, Klebevorgänge, Maschinelle Dremelarbeiten

    Da fällt mir nur ein Absaugung?

    Wie soll die im "Homeoffice" sichergestellt werden?

    Lärmschutz >> nicht nur der AN`s sondern auch evtl. der Mitbewohner / Nachbarn.

    Brandschutz?

    USW usw usw.

    Ach ja, nicht jeder AN hat einen Arbeitskeller oder eine Garage, wo er solche Tätigkeiten durchführen kann.

    Von daher sind solche Ideen / Anfragen von den AG Blödsinn.

    P.S.: Stellt der AG die Arbeitsmittel, also Werkbank, Lötkolben usw.

    Dann ist auch eine Vor-Ort-Begehung m.E. notwendig und eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung.

    Ach ja nicht zu vergessen, ist das heimische Stromnetz / Sicherungen dafür geeignet?

    Wie gesagt ist Blödsinn

    P.P.S: Wer zahlt die erhöhten Stromkosten?

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

    Einmal editiert, zuletzt von ReiseSiFa (17. März 2022 um 09:07)

  • Bei uns war eine der Grundregeln, das die Mitarbeitenden ja nicht die Kundenfahrzeuge mit nach Hause nehmen könnten. Zu dem haben die meisten eh keine Fahrzeughebebühne zuhause. Dazu käme dann die Prüfung eines solchen Arbeitsmittels, was Privatbesitzer meist nicht kennen. Vom teilweise erforderlichen Spezialwerkzeug mal ganz zu schweigen.

    Falls bei deinem Beispiel in einer Wohnung noch eine Ex-Atmosphäre entsteht und das Gebäude nach dem Zünden unbewohnbar macht, will bestimmt keine der bei euch sowas fordernden Parteien den Schaden zahlen.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Nicht falsch verstehen, aber ich halte das für völligen Quatsch! Ich würde genau die Punkte, die hier genannt worden sind, den Arbeitgeber mal fragen, wie er diese umsetzen möchte :Lach:

    Ernsthaft: das geht weder aus sicherheitstechnischen Gründen, noch aus der Verantwortung bezüglich der Umgebung.

    Für mich: ein Wunschdenken des Arbeitgebers!

  • Der Begriff Homeoffice zielt ja primär auf Bürotätigkeiten ab.

    Wenn jetzt technische Tätigkeiten zuhause ausgeführt werden sollen, würde ich zunächst einmal nachsehen ob solche gewerblichen Tätigkeiten dort überhaupt zulässig sind, Stichwort: Wohngebiet. Da könnte es schon von den städtischen Nutzungsvorgaben Einschränkungen geben.

    Sofern das geht oder man es eben "riskiert", kommt die Frage nach den Räumlichkeiten. Die beschriebenen Tätigkeiten kann man gewerblich nicht am Küchentisch durchführen, daher, ist ein geeigneter Raum vorhanden? Wenn auch das stimmt, müssen die Schutzmaßnahmen ergriffen werden, also Lötdampfabsaugung, sichere Einhaltung des AGW beim Umgang mit dem Lösemittel usw.

    In Summe halte ich das für keine gute Idee. Aufwand und Nutzen stehen in keinem sinnvollen Verhältnis.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Der Arbeitsschutz bei Heimarbeit ist ja geregelt:

    Heimarbeitsgesetz
    § 13 Arbeitsschutz

    (1) Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates für einzelne Gewerbezweige oder bestimmte Arten von Beschäftigungen oder Arbeitsstätten Rechtsverordnungen zur Durchführung des Arbeitsschutzes durch die in Heimarbeit Beschäftigten und ihre Auftraggeber erlassen.
    (2) Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates Heimarbeit, die mit erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit der Beschäftigten verbunden ist, durch Rechtsverordnung verbieten.

    Falls der Kunde Heimarbeit sagt aber Homeoffice meint: da hat der Techniker die Möglichkeit, das Angebot abzulehnen, wenn er keine Möglichkeit hat, zuhause zu arbeiten.

  • Vielen Dank für die vielen Antworten,

    Das Bestätigt, was ich mir schon dachte. Auch ich sehe die Gefährdungen durche eine Werstatt Zuhause als zu Hoch an, auch mit dem zusätzlichen Augenmerk auf den Punkt alleinarbeit.


    Ihr habt mir sehr geholfen, Danke :)


    Beste Grüße

    Zirious