Alleinarbeit auf einer Leiter

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  • Hallo zusammen,

    soweit ich recherchiert habe, ist die Alleinarbeit mit Leitern verboten. Ab welcher Höhe ist das verboten? und welche Maßnahmen müsste man treffen, damit ein*e Mitarbeiter*in alleine auf eine Leiter steigen darf, um etwas aus dem Schrank zu holen?

    VG

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  • Aus welchem Teil des Regelwerks holst Du das Verbot der Alleinarbeit?

    Ich finde dazu nichts in diesen Publikationen:

    - Betriebssicherheitsverordnung

    - TRBS 2121, Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“

    - Positionspapier FBHL zur TRBS 2121, Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“

    - DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten"

    - DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“

    Mich interessiert das, weil ein Verbot der Alleinarbeit auf Leitern das Ende vieler Tätigkeiten bedeuten würde ... Hausmeister, Fensterreiniger, Maler, Elektriker ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • okay vielen Dank für eure Antworten!

    wenn Alleinarbeit auf einer Leiter erlaubt ist, umso besser.

    ich hatte folgendes gefunden:

    Zitat:

    "Wenn es sich dabei um ungefährliche Tätigkeiten handelt, muss der Arbeitgeber lediglich seinen allgemeinen, arbeitsrechtlichen Grundpflichten nachkommen. Anders sieht es hingegen aus, wenn sogenannte „gefährliche Arbeiten“ allein ausgeführt werden. Dazu zählen alle Tätigkeiten, mit denen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko verbunden ist, wie z. B. Arbeiten auf Leitern, Alleinarbeit im Labor (mit Gefahrstoffen) oder an elektrischen Anlagen. Um hierfür ausreichenden Unfallschutz gemäß des Arbeitsschutzgesetzes zu gewährleisten, muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeiten vornehmen. "

    Quelle: https://www.jh-profishop.de/profi-guide/al…cher-gestalten/


    zweite Quelle zum Thema Alleinarbeit und Leitern:

    https://www.sicherheitsingenieur.uni-kiel.de/de/themen/alleinarbeit

    Ich weiß sind natürlich keine Regelwerke

  • Moin,

    Dazu zählen alle Tätigkeiten, mit denen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko verbunden ist, wie z. B. Arbeiten auf Leitern,

    ich habe mir das schon gedacht.

    Die "Alleinarbeit" ist nicht entscheidend, sondern der Umstand, ob es sich um eine "gefährliche Alleinarbeit" handelt.

    Ob das so ist, kann mit der Gefährdungsbeurteilung, die in der DGUV Regel 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen" beschrieben ist, ermittelt werden (das zeigt letztlich auch die Checkliste, die bei Deiner zweiten Quelle angegeben ist).

    So kann es sein, dass die Alleinarbeit mittels Leiter in einem Betriebsbereich oder bei einer bestimmten Anwendung unzulässig wird, in einem anderen Betriebsbereich oder einer anderen Anwendung jedoch kein Problem darstellt.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
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  • n´abend,

    ja ich kenn diese DGUV Regel 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen"

    Doch wie würdest du Arbeiten mit Leitern einordnen?

    Meiner Meinung nach kann bei einem Sturz kann die Gefährdungsstufe von gering bis kritisch eingeordnet werden und auch die Wahrscheinlichkeit des Eintretens kann auch von gering bis hoch sein.

    hier mal kurz eine Statistik:

    pasted-from-clipboard.png

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    ich finde es schwer eindeutig zu sagen "Alleinarbeit ist erlaubt" bzw. "Alleinarbeit ist nicht erlaubt"

    Ich weiss es kommt auf die Umstände an. Aber kann mir einer konkrete Beispiele nennen, wann Alleinarbeit mit einer Leiter erlaubt wäre?

    VG

  • Zu später Stunde,

    Aber kann mir einer konkrete Beispiele nennen, wann Alleinarbeit mit einer Leiter erlaubt wäre?

    Du schreibst zu Recht

    Ich weiss es kommt auf die Umstände an.

    und das verhindert Pauschalaussagen.

    Bsp.: gleiche Tätigkeit mit gleicher Stehleiter, aber unterschiedlichem Untergrund (Pflaster, trockener Rasen, Matsch o.ä.),

    gleiche Tätigkeit mit gleicher Anlegeleiter im Freien (Witterung, Untergrund) oder in einer Halle usw.usf.

    Und da man dies auch nicht alles in einer GefB behandeln kann - was bleibt dann?

    Schulung der Mitarbeiter mit Fallbeispielen (auch als Wortspiel geeignet ;) ) mit der Aufforderung zur Risikoanalyse vor Beginn der Tätigkeit, also Sensibilisierung für Gefährdungen.

    (Ja .... ich weiß: Theorie und Praxis ...)

    Wenn ich jetzt schreiben würde: "auf jeden Fall ist die Nutzung einer Stehleiter bis zur dritten Stufe in einem Büro absolut ungefährlich", dann käme mit Sicherheit jemand aus dem Forum, der mir einen Unfall schildert, bei dem jemand von der Leiter geschleudert wurde, weil irgendeiner die Bürotür schwungvoll öffnete und damit die Leiter traf ...

    Mit Deiner grundsätzlichen Frage kommst Du zu einer "Pamper-Mentalität", die ich im Grunde ablehne, weil das nicht umzusetzen ist; es gibt ein Lebensrisiko in allen Bereichen und es gibt (hoffentlich) auch den "gesunden Menschenverstand" - in diesem Wahrnehmungsbereich ist meine Antwort angesiedelt.

    Zu Beginn meiner Tätigkeit als SiFa habe ich noch "ernsthaft" diskutiert, wenn ein Verwaltungsangestellter gefordert hat: "wenn ich am Samstag ins Büro gehe und noch ein paar Sachen bearbeite - dann will ich eine Personen-Notsignalanlage, damit ich abgesichert bin".

    Im Laufe der Jahre fiel dann meine Antwort immer kürzer und rigoroser aus.

    (z. B. ein Zitat von Erich Kästner: "Leben ist immer lebensgefährlich." oder in der Variante eines unbekannten Urhebers: "Das Leben ist gefährlich: wer lebt - stirbt."). :whistling:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni (17. März 2022 um 00:10)

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  • Im Prinzip hilft es, wenn man sich fragt: Wann kann ich an/auf/bei/mit der Leiter verunglücken und wann bin ich so hilflos, dass ich alleine nicht mehr Hilfe holen oder Selbstrettung funktioniert.

    Alleine bei einem Sturz von der Leiter nicht, aber stehe ich mit der Leiter an Hochspannungsleitungen oder würde ich auf der Leiter stehend Maschinen mit tödliche giftigen Lösungen bestücken, dann hat das eine andere Dimension... und dann gibt es noch den Graubereich wie z.B. Arbeiten auf Leitern aber alleine im Lager... da sollte schon mal jemand nach einer gewissen Zeit nach einem schauen.

    Dann noch das Alles wunderbar in einer Gefährdungsbeurteilung betrachtet...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Zum Arbeiten auf Leitern

    aus der TRBS 2121 Teil 2 :...In der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu prüfen, ob für die vorgesehenen Tätigkeiten kein sichereres Arbeitsmittel als Leitern verwendet werden kann. Sicherere Arbeitsmittel sind z. B. Gerüste oder Hubarbeitsbühnen. Bei der Verwendung von Leitern sind die Regelungen von Nummer 4 zu beachten....

    BG geht da noch einen Schritt weiter:

    aus: Arbeitsschutz Kompakt Nr. 051

    Die Leiter ist immer 2. Wahl!

    Vor Verwendung einer Leiter muss immer geprüft werden, ob für die vorgesehenen Tätigkeiten kein sichereres Arbeitsmittel verwendet werden kann......