Behälter welche u.a. mit Kranen transportiert werden

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  • Hallo zusammen,


    wir haben bei uns Behälter die unter anderem auch mit Kranen bewegt werden. Die Behälter haben Rollen, damit man sie am Boden fahren kann aber auch entsprechende Ösen, um sie mit einem Kran zu transportieren.


    Jetzt ist die Frage ob bezüglich des Krantransports Vorschriften gelten, die beachtet werden müssen.

    Die alten Behälter hat mal ein Metallbauer gemacht, Unterlagen dazu gibt es nicht.


    Die Behälter sollen neu beschafft werden. Unser Metallbauer könnte uns mit Sicherheit wieder was passendes bauen aber ich bin mir nicht

    sicher ob er dann bestimmte Parameter einhalten muss bzw. Nachweise vorlegen muss.


    Wäre super wenn mir hier jemand weiter helfen könnte.

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  • Moin,

    leider wirst du nicht, wie früher, da selbst was basteln können, wenn die nicht auch die ganze erforderliche Dokumentation erstellen willst (Stichwort: selbstgebaute Arbeitsmittel).

    Wir hatten auch Werkzeugkisten, die per Kran (70m hoch) Material und Werkzeug ins Maschinenhaus transportiert haben. Als da neue her mussten, haben wir uns mit einer Firma zusammengesetzt, die dann die neuen Kisten samt Dokumentation für uns gebaut haben.

    Die Halteösen für den Kran sollen ja einen gefüllten Behälter sicher im Aufnahmemittel halten.

    Falls du also keine Fachabteilung zur hand hast, die das auch alles "mal eben" rechnen kann und danach die Konformität bestätigt, würde ich eher zum Vergeben raten.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Dein Behälter dürfte der Maschinenrichtlinie unterliegen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Der Behälter unterliegt den Regelungen für Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb und muss die entsprechenden Dokumente und Kontruktionsnachweise haben.

    Die Ösen zum Heben des Korbes fallen unter die Maschinenrichtlinie der Behälter selber fällt jedoch darunter. Damit musst Du nachweisen, dass die Kraftübertragung in die Ösen ausreichend ist um die Last sicher zu heben. Die Verbindung (Schweißnaht) muss natürlich über einen entsprechend ausgebildeten Schweißer (mit anschließender Rissprüfung) hergestellt werden.

    Siehe auch:

    https://www.baua.de/DE/Themen/…_blob=publicationFile&v=3

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