Freimessen nach CO2-Auslösung

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  • Hallo,

    nachdem die zuständige "Fachfirma" zusammen mit der Feuerwehr bei einer Kontrolle unabeabsichtigt unsere CO2-Löschanlage ausgelöst hat, stellt sich bei uns die Frage, wer die Räume wieder freimessen darf.

    Die Feuerwehr macht das bei uns nicht mehr, die wollen die Verantwortung nicht übernehmen.

    Zum Glück ist niemandem etwas passiert und alle Mitarbeiter haben die entsprechenden Bereiche schnell verlassen.

    Es ist ja, wie wir festgestellt haben, im Raum OWL/Lippe nahezu unmöglich, ein geeignetes Gerät zum freimessen zu finden, die Feuerwehr hat keine, die Bezirksregierung hat keine, das Umweltamt hat keine.

    Die Stadtwerke scheinen welche zu haben, für Ihre Kanalarbeiten, da sind wir noch dran.

    Wir werden uns jetzt kruzfristig ein entsprechendes Gerät besorgen, das wir dann auch, falsl nötig zum freimessen von Tanks usw. einsetzemn wollen.

    Gruß

    ADR-User

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Hallo,

    dafür gibt es doch genug Dienstleister, gerade z.B.

    aus dem Bereich der Dienstleistungsfeuerwehren.

    Vielleicht mal über Google schauen.

    Und zur Frage: Wer darf? Siehe hier:

    https://www.bgetem.de/arbeitssicherh…messen-lueftung

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi,

    die öffentliche Feuerwehr macht das nicht, weil sie i.d.R. keinen Fachkundigen hat, der gemäß DGUV Grundsatz 313-002 ausgebildet ist. Des Weiteren steht die benötigte Messtechnik bei den wenigsten Feuerwehren zur Verfügung (zumindest bei uns in der Gegend sind Ex, O2, H2S und CO die Standard-Sensoren bei den öffentlichen Feuerwehren und CO2-Sensoren sind nur sehr selten vorhanden).

    Das hat also zumindest bei den mir bekannten Feuerwehren nichts mit der Übernahme der Verantwortung zu tun, sondern mit den fehlenden rechtlichen (und i.d.R. auch technischen) Voraussetzungen, um überhaupt freimessen zu dürfen. Bei Werkfeuerwehren und Dienstleistungsfeuerwehren kann es anders aussehen. Diese werden oftmals auch zum Freimessen in Betrieben eingesetzt und entsprechend dafür ausgerüstet sowie ausgebildet. Habt ihr auch bei TUIS nachgefragt, ob es eine Werkfeuerwehr bei euch in der Umgebung gibt, die über die nötige Messtechnik und Fachkunde verfügt?

    Neben dem Fachkundigen für die Messung ist es noch wichtiger, dass es einen Aufsichtsführenden mit dem nötigen Fachwissen zur Ermittlung der möglichen Gasgefährdung und daraus resultierend der Auswahl der erforderlichen Messtechnik samt Zubehör im Betrieb gibt.

    Ich bilde selbst auch Fachkundige nach DGUV Grundsatz 313-002 aus und erlebe es immer wieder, dass in den Betrieben für die vorgesehenen Messeinsätze ungeeignete Messtechnik (z.B. Art der Sensoren) vorgehalten wird oder das nötige Zubehör (z.B. Schlauchsonde für Messungen in der Tiefe) für die korrekte Durchführung der Messung fehlt.

    Und vergesst nicht, die Rahmenbedingungen für den sicheren Betrieb des Gaswarngeräts zu schaffen (z.B. Anzeigetest it Prüfgas vor jeder Arbeitsschicht, regelmäßige Funktionskontrolle und ggf. Kalibrierung, jährliche Systemkontrolle).

    schöne Grüße

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  • Da ist MrH nichts mehr hinzuzufügen.

    Wie habt ihr das mit euren Behältern in der Vergangenheit gemacht?

    Habt ihr diese freimessen lassen? Ihr habt selbst ja kein Messgerät...:/

    Krieg ist Verbrechen!