Externe Sifa - keine Leistungen erbracht

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  • Hallo zusammen,

    ich arbeite seit kurzem in einem großen Unternehmen als Sifa. In den letzten Jahren war hier am Standort eine externe Sifa beschäftigt. Es hat sich nun herausgestellt, dass diese externe Sifa keine (!!!) Leistungen erbracht hat. Es wurden Rechnungen geschrieben und bezahlt ohne Gegenleistung.

    Das ist jedoch niemandem aufgefallen...bis jetzt.

    Welche Möglichkeiten hat man hier rechtlich? Regress Ansprüche? Jemand Erfahrungen?

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  • Hallo Grimmig,

    das Euch ein Schaden entstanden ist steht, basierend auf der Schilderung, außer Zweifel.
    IMHO könnte der Tatbestand des Betruges erfüllt sein.

    Ich denke der Sachverhalt ist deutlich komplexer, als dass er in 3 Zeilen Kurzbeschreibung passt.

    Daher lautet mein Tip: Anwalt einschalten. Zunächst einmal eine Rechtsberatung, die Kosten dafür sind überschaubar.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • ...da würde ich vor dem Anwalt erstmal mit den Nasen der Rechnungsprüfung im Hause reden.

    Zu einer Leistungserbringung gehört für mich immer eine entsprechende Prüfung. Sich jetzt hinzustellen und mit dem Finger auf andere zeigen ist schon blöd.

    Ein Beispiel: Habe ich als externe einen entsprechenden Vertrag mit einer Jahrespauschale, meine Besuchstermine werden aber wg. Corona abgesagt, schreibe ich auch erst.mal eine Rechnung und erwarte, dass sie beglichen wird. Wenn Aufgrund der Umstände Gesprächsbedarf besteht, bin ich hierzu gerne bereit und würde mich auch auf Kompromisse einlassen. Bekomme ich stattdessen Post von einem Anwalt...

    Also: Bevor du eine Welle machst, kläre die Sache erstmal intern.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Moin.

    Ich wäre mit so Behauptungen ziemlich vorsichtig....

    Jetzt mal ganz losgelöst von dem Thema, ob das seriös, sauber, sinnvoll, nach kaufmännischer Überlegung etc. ist....

    Es kommt auch immer auf den Vertrag an und was da drin steht.

    Nehmen wir mal an da steht was mit:

    "Die exterene FASI dient als Ansprechpartner bei allen anfallenden Fragen die den Arbeitsschutz betreffen bei Bedarf und erhält hierfür eine Aufwandspauschale von 1200 Euro/Quartal"...

    von beiden Vertragspartnern unterschrieben...und zack darf die FASI für ihre "Bereitschaft" eine Rechnung stellen. (Schau dir bei der Gelegenheit auch gleich mal den Vertrag mit eurem externen Datenschutzbeauftragten an... die schreiben das auch gerne.)

    Fallen halt in einem Jahr keine Fragen an, und wird die Bereitschaft nicht genutzt... dann ist das nicht das Problem der FASI; sie stand aber bereit.

    Grundsätzlich liegt ja auch der Einsatz der FASI beim Unternehmer... DER hat das zu koordinieren. Ich kenne das selber... wir haben noch einen solchen Kunden mit so einem Vertrag (das ist von meiner GF und dem Unternehmer so gewollt; ist aber nciht mein Kunde)

    Der Unternehmer bezahlt einen Bruchteil dessen was eine FASI vor Ort (mit den Auswirkungen Gehalt, Aufwand für Gefährdungsbeurteilung, Aufwand für PSA, Verbesserugnen, Neuinvestitionen etc) kosten würde und kann der Behörde gegenüber nachweisen dass eine FASI bestellt ist. Für ihn ist das damit dann erledigt und die Behörde ist beruhigt.

    Deswegen.... ERSTMAL den Vertrag von jemandem lesen lassen der das kann und hinterher sich überlegen was man tut....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

    2 Mal editiert, zuletzt von Mike144 (5. März 2022 um 15:10)

  • @ Mike 144:

    Danke für die top Info. Genau das wollte ich wissen.

    Siehst Du, ich wusste gar nicht, dass es solche Verträge gibt mit externen. Ich dachte das läuft immer über einen gewissen Stundensatz, den der Fasi ableisten muss.

    Wenn es so einen Vertrag geben sollte, ist natürlich alles ok.

    Danke!!!

  • Ich würde mir erst einmal den Vertrag ansehen. Was war da als Leistung vereinbart?

    Habe auch schon Verträge gesehen, in denen war Informationspflicht durch den Auftraggeber festgeschrieben (z.B. "...wird alle für die Durchführung nötigen Informationen weitergeben..."). Nicht dass es Versäumnisse auf Seite Auftraggeber gibt.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

    Einmal editiert, zuletzt von CarstenM (7. März 2022 um 08:53)

  • Bei allen Verträgen, aber alsSiFa ist dieser doch per Gesetz oder DGUV verpflichtet einen Bereicht zu erstellen.

    Ich habe in meinen Rechnungen auch immer die Tätigkeiten aufgelistet. So dass das immer nachvollziehbar ist.

    Irgendwie an iregendwas muss ja einenKontrolle stattgefunden haben (sofern nicht wie bei Mike beschrieben)?

    Sachen gibt's.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Bei allen Verträgen, aber alsSiFa ist dieser doch per Gesetz oder DGUV verpflichtet einen Bereicht zu erstellen.

    In der DGUV 2 im §5 steht doch lediglich "...regelmäßig schriftlich zu berichten..."

    Alle 5 oder 10 Jahre einen Bericht abzugeben, wäre daher auch regelmäßig und konform dazu...

    Ausserdem nur, wenn der AG die SiFa auch zur Abgabe des Berichts verpflichtet hat.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael


    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • ...also bei aller Diskussion komme ich nochmal auf meinen Post zurück:

    Wenn hier jemandem ein Vorwurf zu machen ist, dann dem Auftraggeber. Bezogen auf Arbeitssicherheit sage ich hier nur: "Kontrollpflichten"!

    Entweder es ist aus Dummheit oder Gleichgültigkeit geschehen, oder es ist so gewollt.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich würde mir erst einmal den Vertrag ansehen. Was war da als Leistung vereinbart?

    Ja, das ist die wesentliche Beurteilungsgrundlage ... und der Vertrag sollte eine nach Möglichkeit aktuelle Abschätzung der Betreuungszeit gemäß DGUV V2 enthalten.

    Wenn hier jemandem ein Vorwurf zu machen ist, dann dem Auftraggeber. Bezogen auf Arbeitssicherheit sage ich hier nur: "Kontrollpflichten"!

    ... nicht zu vergessen:

    - Organisationsverschulden

    - Auswahlverschulden

    ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin,

    für den Aussenstehenden ist es schwer eine Meinung abzugeben.

    Irgendwie kennt man nicht alle Details und wie sehen die Seiten aus?

    Sicherlich hat jede Seite Recht oder auch nicht?

    Ich denke man sollte das Beste aus der Situation machen.

    Checken, wie es vertraglich aussieht, sich gemeinsam an einen Tisch setzten und vielleicht Arbeitssicherheit (speziell für diesen Betrieb) gemeinsam definieren.

    Wenn man das macht, dann ist der Rückstau auch nicht so groß und damit der spätere Frust kleiner.

    Wenn es denn gar nicht geht, tja, dann ist vielleicht eine Trennung der Parteien angesagt.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • "Die exterene FASI dient als Ansprechpartner bei allen anfallenden Fragen die den Arbeitsschutz betreffen bei Bedarf und erhält hierfür eine Aufwandspauschale von 1200 Euro/Quartal"...

    von beiden Vertragspartnern unterschrieben...und zack darf die FASI für ihre "Bereitschaft" eine Rechnung stellen.

    Das sind die lieben Pseudo-Verträge. Aber gerade in der Praxis bei den Kleinen wird dies oft gewünscht. Die BG hat dann einen Ansprechpartner und der GF kann auch fragen. Das machen diese dann meistens erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist...habe ich auch einige dabei und kann damit ruhig schlafen. Es ist die Entscheidung des GF, auch wenn ich in der Beratung (mit Protokoll) darauf verweise, dass dies nicht ausreichend ist.

  • Habe auch schon Verträge gesehen, in denen war Informationspflicht durch den Auftraggeber festgeschrieben (z.B. "...wird alle für die Durchführung nötigen Informationen weitergeben..."). Nicht dass es Versäumnisse auf Seite Auftraggeber gibt.

    Bin ich 100% für zu haben. Habe ich auch drin. Warum? Ich renne den Unterlagen und Informationen nicht hinterher. Es gibt ein Audit, es wird gesagt was gebraucht wird, der AG hat bereitzustellen...Ende. Ggf. gibt es dann mal noch eine "Erinnerungsemail" zur Bearbeitung X benötigen wir weiterhin Information A, B, C. Wir bitten um Zuarbeit.

  • Im ursprünglichen Post ging es ja zunächst um eventuelle Regressansprüche, die z.B. möglich wären, wenn eine geschuldete Leistung nicht erbracht wurde, der Lieferant trotz Aufforderung und Fristsetzung zur Heilung der Mängel die Leistung immer noch nicht (mängelfrei) erbracht hat, dem Auftraggeber damit ein Schaden entstanden ist (z.B. Bußgeld durch die BG) usw. usf.

    meine Einschätzung, kurz und schmerzhaft: vergiss es.

    Selbst wenn im Vertrag eine Stundenzahl an zu erbringenden Präsenzstunden vereinbart wurde, selbst wenn im Vertrag steht, dass der Auftragnehmer seine Dienstleistung aktiv anbieten (und nicht auf Anforderung des Auftraggebers warten muss, allein dadurch, dass die Rechnung immer anstandslos und ohne Vorbehalt beglichen wurde, hat man schlechte Karten.

    Da spielt dann die "stillschweigende Duldung" eine Rolle, allein durch die anstandslose Begleichung wird die Dienstleistung als mängelfrei angenommen, von verdeckten Mängeln, die erst später auffallen und deshalb Grund für eine Mängelrüge wären kann ja auch nicht die Rede sein.....Wer nix tut macht auch keine Fehler....

    Außerdem gehe ich stark davon aus, das im Vertrag eine Vergütung für die "Bereithaltung der Kapazität" in Höhe der Einsatzstunden mal Stundensatz (wenn's denn keine Pauschale ist) vereinbart ist, und eine tatsächliche "Ableistung" der Stunden gar nicht erforderlich ist... Das ist ein beliebtes Vertragsmodell, wurde hier im Thread ja auch schon thematisiert.

    Also: Mund abputzen, mit interner Sifa weitermachen, ist meistens eh besser, außer die interne Sifa hat keinen Bock und man hat das Glück einen wirklich guten Externen gefunden zu haben- das kann durchaus auch passieren...