Endverbleibserklärungen Gefahstoffe

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  • Hallo zusammen,


    in letzter Zeit müssen wir im Unternehmen immer mehr Endverbleibserklärungen ausfüllen. Für jeden einzelnen Gefahrstoff und auch bei jedem einzelnen Hersteller, sobald wir was bestellen.

    Bei diesen Erklärungen geht es ja darum, dass man als Unternehmen klarstellt, dass man mit den Gefahrstoffen unter anderem keine Waffen, Drogen etc. herstellt.

    jetzt meine Frage:

    Anstatt das man für jeden Gefahrstoff einzeln und für jeden Hersteller einzeln die EVE des Herstellers ausfüllt, kann man nicht stattdessen selber ein Dokument erstellen, wo drin steht, dass man als Endverbraucher generell keine Waffen, Drogen etc. herstellt?

    Hat da jemand Erfahrung? Weil so langsam nehmen diese EVE's langsam Überhand an.


    VG

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  • Anstatt das man für jeden Gefahrstoff einzeln und für jeden Hersteller einzeln die EVE des Herstellers ausfüllt, kann man nicht stattdessen selber ein Dokument erstellen, wo drin steht, dass man als Endverbraucher generell keine Waffen, Drogen etc. herstellt?

    Nein, denn diese Erklärung ist für jede Bestellung/Lieferung separat erforderlich.

    Der Lieferant muss das auch nachweislich dokumentieren und archivieren.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • kann die EVE auch ein Kalenderjahr gültig sein

    Aber nicht, wenn es sich um eine Abgabe nach ChemVerbotsV handelt, da ist jede Abgabe entsprechend zu dokumentieren, siehe §9 ChemVerbotsV.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Aber nicht, wenn es sich um eine Abgabe nach ChemVerbotsV handelt

    Richtig, ich wollt´s nur nicht so pauschal stehen lassen, deshalb auch der Hinweis auf die jeweilige VO.

    Bei "Waffen, Explosivstoffen..." denk ich spontan an die EG 1148 und EG 273, und die können eben auch für ein Jahr gelten

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  • Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Das hilft schon mal!


    Ist irgendwo beschrieben, wer diese EVE unterschreiben muss? Der Unternehmer, weil er die Verantwortung trägt oder kann das auch der Abteilungsleiter unterschreiben, wo der Stoff verwendet wird

  • Der Unternehmer, weil er die Verantwortung trägt oder kann das auch der Abteilungsleiter unterschreiben, wo der Stoff verwendet wird

    ...der Abteilungsleiter IST der Unternehmer...im Rahmen seiner Pflichtenübertragung... 😉


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ist irgendwo beschrieben, wer diese EVE unterschreiben muss?

    Ja, im bereits erwähnten §9 den ChemVerbotsV

    "3.dafür zu sorgen, dass der Erwerber oder die Empfangsperson den Empfang des Stoffes oder Gemisches im Abgabebuch oder auf einem gesonderten Empfangsschein durch Unterschrift oder durch eine handschriftliche elektronische Unterschrift bestätigt."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Morgen.


    Wir hatten bisher formal sehr einfach gehaltene Endverbleibserklärungen von unseren Lieferanten, auf denen nur kurz bestätigt wurde, dass wir Endanwender sind, zum Beispiel von Aceton.


    Jetzt kommen neue Formulare mit deutlich erweiterten Verweisen auf Verordnungen und vor allem soll die unterzeichnende Person jetzt auch ihre Personalausweisnummer angeben, sowie eine Kopie von Vorder- und Rückseite des Ausweises mitschicken, zu jedem Auftrag. Das ist vermutlich eine Formular-Vorlage des BAFA.


    Hattet ihr auch schon sowas?


    Edit: Hab folgendes herausgefunden:


    Aceton ist laut der Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (Anhang II) ein meldepflichtiger Ausgangsstoff für Explosivstoffe.

    Der Lieferant fordert eine Erklärung ein, in der eine verantwortliche Person u.a. erklärt, den Stoff nicht für die Herstellung von Explosivstoffen einzusetzen. Dazu fordert die EU-Verordnung auch die Angabe der personenbezogenen Daten (u.a. Perso-Nummer) der erklärenden Person.

    Diese Daten hat der Lieferant nach Datenschutz-Grundverordnung zu behandeln.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

    Einmal editiert, zuletzt von caterpilar ()

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  • Hattet ihr auch schon sowas?

    Ja, beruflich bei der Bestellung von (ebenfalls Aceton) und privat beim Erwerb von 1 Liter 30%igem Wasserstoffperoxyds in der Apotheke.
    In beiden (!) Fällen musste sogar der Verwendungszweck angegeben werden, nicht das man noch Spice (Aceton) oder gar Bomben (H2O2) herstellt. (Was mit 30%igem H2O2 garnicht möglich ist)


    Zitat

    Edit: Hab folgendes herausgefunden:


    Aceton ist laut der Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (Anhang II) ein meldepflichtiger Ausgangsstoff für Explosivstoffe.

    Der Lieferant fordert eine Erklärung ein, in der eine verantwortliche Person u.a. erklärt, den Stoff nicht für die Herstellung von Explosivstoffen einzusetzen. Dazu fordert die EU-Verordnung auch die Angabe der personenbezogenen Daten (u.a. Perso-Nummer) der erklärenden Person.

    Diese Daten hat der Lieferant nach Datenschutz-Grundverordnung zu behandeln.

    Damit ist vermutlich Acetonperoxyd (APEX) gemeint, was ich aber erst auf deine Bearbeitung hin ergoogelt habe.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • ist vermutlich Acetonperoxyd (APEX) gemeint, was ich aber erst auf deine Bearbeitung hin ergoogelt habe.

    In der EU Verordnung steht Acteon mit der CAS Nr. 67-64-1. Das hat unser Einkauf auch bestellt. Zu Apex ist Aceton wohl ein Ausgangsstoff. Apex ist ein übles Zeug.

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