DGUV V3 Prüfung - darf "elektrotechnisch unterwiesene Person" alleine Prüfung durchführen?

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  • Hallo zusammen,

    ich kämpfe derzeit mit der obenstehenden Frage, ob es erlaubt ist eine "elektrotechnisch unterwiesene Person" mit geeigneten und geeichten/geprüften Messgeräten, eigenständig und alleine die DGUV V3 Prüfung an Kabeltrommeln, Bohrmaschinen, Winkelschleifern durchführen zu lassen.

    Die DGUV schreibt ja vor, dass die Prüfung eine: "Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person" durchführen darf.

    Ok, als EuP darf man die Prüfung grundsätzlich durchführen, jedoch finde ich die Definition "unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft" schwierig. Forscht man hier weiter nach, findet man Hinweise dass die E-Fachkraft nicht daneben stehen muss, sondern bei Fragen/Problemen erreichbar sein muss.

    Nun stellt sich mir die konkrete Frage:

    Darf eine EuP eine entsprechende Prüfung mit einem geeigneten Prüfgerät durchführen, ohne dass eine E-Fachkraft anwesend ist?

    Nach der Definition oben, würde es meiner Meinung nach ausreichen, wenn die E-Fachkraft bei Problemen Greifbar ist. Sei es nun telefonisch, per Video-Telco oder persönlich.

    Es geht ja um "Überwachung und erforderlichenfalls Beaufsichtigen"... Wenn die EuP von der E-Fachkraft in das Prüfgerät ausgiebig eingewiesen und im Umgang mit diesem Unterwiesen wurde.

    Wenn entsprechende Prüfungen mehrfach unter Anleitung und Aufsicht stattgefunden haben, und die jeweiligen Messergebnisse erläutert und Grenzbereiche sowie Toleranzen besprochen wurden sollte es doch möglich sein, dass die EuP nach Anweisung extern solche Prüfungen durchführt, ohne eine E-Fachkraft im Gepäck zu haben.

    Wie ist denn eure Meinung hierzu?

    Danke euch!

    Gruß Jochen

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  • Morgen Jochen,

    in der Info "BGHW-Kompakt - Sicherer Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln 36" ist es sehr allgemein verständlich erläutert.

    Gruß Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Nach DGUV 203-071 Kapitel 5.1: Nein, darf sie nicht.

    Ich bin in dem Fall bei der DGUV: Es geht ja nicht nur um das anschließen des Messgerätes und archivieren der Daten sondern auch um das auswählen der korrekten Methode, das bewerten des Ergebnisses, ...

    Als Unterstützung im Team jederzeit eine EUP, aber die EUP wird bei mir ganz sicher nicht alleine losziehen und Betriebsmittel prüfen. Schon bei der Prüfung der Vorraussetzung zur befähigten Person ist eine EUP meiner Meinung nach raus.

    Einmal editiert, zuletzt von CarstenQ (28. Februar 2022 um 11:01)

  • Kann ich CarstenQ nur zustimmen.

    Ich habe mit EUP,s beim prüfen von Betriebsmitteln und Installationen nicht immer gute Erfahrungen gemacht. Das Prüfen mit einen Tester ist da nicht das Problem gewesen, Probleme gab es beim bewerten der Ergebnisse. Ich habe immer mal wieder Testergebnisse von EUP,s überprüft und dabei sehr negative Erfahrungen gemacht.

    Aber es kommt auf den EUP an, manche waren sehr gut und haben mich bei Unklarheiten immer gefragt wie diese zu bewerten sind.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • Servus,

    wie schaut es dann eigentlich mit Auszubildenden aus? Gilt dann bei denen das Gleiche wie bei den EuP?

    Auszubildende sind Auszubildende, hört sich jetzt vielleicht komisch an, aber das trifft es relativ gut. Sie haben keinen Arbeitsvertrag und bekommen keine Verantwortung übertragen.

    Natürlich lernen Sie innerhalb Ihrer Ausbildung wie eine Messung durchgeführt wird usw. aber weder alleine noch eigenverantwortlich.

    Ein Auszubildender ist keine EUP. Einen Auszubildenden im 3., je nach Stand auch 2. Lehrjahr kann ich durchaus bei einem Ausbildungsbeauftragten mitschicken um die Praxis zu lernen, aber mehr nicht.

  • .... mitlerweile darf selbst die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nicht mehr prüfen.

    Was das ganze ad absurdum führt, das Anschließen des Kochfeldes darf sie ausführen, das Freimessen darf nur die Elektrofachkraft....