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  • Hallo Liebe Kollegen,

    ich weiß, dass dieses Thema schon diskutiert wurde, aber ich kann keine konkrete Antwort auf meine Zweifel nach der Anzahl der Ersthelfer finden.

    DGUV V1 §26

    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung. Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
    ...
    2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5%,
    b) in sonstigen Betrieben 10%,
    ...

    Meine Zweifel ist:

    Kann die der Unternehmer in die selber Betrieb 5% Ersthelfer in Bereiche Verwaltung haben und 10% Ersthelfer in die Sonstige Betrieb (z.B Fertigung, Werkstätte usw.) oder muss ich so verstehen dass der Einstufung von der ganze Betrieb zählt?

    Ich freu mich auf eure Meinung.


    Ciao,

    Liliana

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  • Ich bin der Meinung, dass an dieser Stelle die Einstufung des Betriebes (BG oder ähnlich) entscheidend ist.

    Bei uns haben wir das aber auch anders geregelt. Wir sind per Einstufung Ingenieurbüro, haben aber eine elektrische und eine mechanische Fertigung. Somit haben wir in den Bürobereichen Ersthelfer und in den Werkstätten. Dort sogar überproportional viele, da wir auch Service für unsere Produkte anbieten und unsere 2-Mann-Serviceteams mindestens einen Ersthelfer dabei haben.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • Kann die der Unternehmer in die selber Betrieb 5% Ersthelfer in Bereiche Verwaltung haben und 10% Ersthelfer in die Sonstige Betrieb (z.B Fertigung, Werkstätte usw.) oder muss ich so verstehen dass der Einstufung von der ganze Betrieb zählt?

    ist das wichtig? Ganz ehrlich lieber ein paar Ersthelfer mehr .....

    zu Beachten gilt auch Urlaub, Krankheit, abwesend......

    dadurch ist es viel wichtiger die zeitliche und räumliche Nähe zu berücksichtigen

    Wir haben 550 Mitarbeiter am Standort und knapp über 100 Ersthelfer

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Guten Morgen Liliana,

    bei den Aufteilungen handelt es sich um die generelle Betriebseinteilung. Es geht nicht um die Einsatzgebiete in den Hallen und Gebäuden.

    Ein Betrieb wird von seinem Versicherungsträger, oft eine der BG'n, gemäß seines Haupteinsatzgebietes eingestuft.

    Bei Fertigung und Werkstätten wird es sich immer um "sonstige Betriebe" handeln.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • und beachte das "anwesende" in der DGUV V1: du wirst mehr als die Mindestzahl an Ersthelfern ausbilden müssen, um Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit, Teilzeit, Gleitzeit, Homeoffice, Schicht,... auszugleichen.

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  • ist das wichtig? Ganz ehrlich lieber ein paar Ersthelfer mehr .....

    zu Beachten gilt auch Urlaub, Krankheit, abwesend......

    dadurch ist es viel wichtiger die zeitliche und räumliche Nähe zu berücksichtigen

    Wir haben 550 Mitarbeiter am Standort und knapp über 100 Ersthelfer

    und beachte das "anwesende" in der DGUV V1: du wirst mehr als die Mindestzahl an Ersthelfern ausbilden müssen, um Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit, Teilzeit, Gleitzeit, Homeoffice, Schicht,... auszugleichen.

    Da bin ich voll eure Meinung, dass wir mehr Leute Schulen sollen.

    Ich will aber nur Verstehen wie mann diese Satz interpretieren muss.

    Ich bin der Meinung, dass an dieser Stelle die Einstufung des Betriebes (BG oder ähnlich) entscheidend ist.

    Bei uns haben wir das aber auch anders geregelt. Wir sind per Einstufung Ingenieurbüro, haben aber eine elektrische und eine mechanische Fertigung. Somit haben wir in den Bürobereichen Ersthelfer und in den Werkstätten. Dort sogar überproportional viele, da wir auch Service für unsere Produkte anbieten und unsere 2-Mann-Serviceteams mindestens einen Ersthelfer dabei haben.

    Guten Morgen Liliana,

    bei den Aufteilungen handelt es sich um die generelle Betriebseinteilung. Es geht nicht um die Einsatzgebiete in den Hallen und Gebäuden.

    Ein Betrieb wird von seinem Versicherungsträger, oft eine der BG'n, gemäß seines Haupteinsatzgebietes eingestuft.

    Bei Fertigung und Werkstätten wird es sich immer um "sonstige Betriebe" handeln.

    Vielen Dank.

  • Hi,

    in Audits wird es meiner bisherigen Erfahrung nach so ausgelegt:

    5 % im Verwaltungsbereich (Bürobereich),

    10 % im restlichen Bereich (z.B. Instandhaltung, Fertigung).

    Spannend wird es, wenn truppweise (z.B. Bautrupp, Vermessungstrupp mit 2-3 Leuten) im Außendienst gearbeitet wird: Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer.

    Die Quote sollte immer erfüllt werden. Abwesenheiten der Ersthelfer durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung, Außendienst sind entsprechend bei der Ermittlung der erforderlichen Anzahl auszubildender Ersthelfer zu berücksichtigen.

    schöne Grüße

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  • Die Anzahl der Ersthelfer, Brandschutz- und Räumungshelfer sind betriebsspezifisch festzulegen; das berücksichtigt Betriebsbereiche, Abstände, Schichten, Urlaub, Telearbeitsplätze usw. Die Zahl dürfte in vielen Fällen größer sein als die %-Angaben im BG-Regelwerk.

    Bekommt man nicht genügende freiwillige Ersthelfer, dann können diese aufgrund der Mitwirkungspflichten von Mitarbeitern durch den Unternehmer bestimmt werden (...das wird jedoch kaum jemand machen, denn jemanden zu einer Aufgabe zwingen, ist für den Notfall keine gute Lösung).

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • In der Praxis ist es zwar schön und richtig, die Zahl der benötigten xy-helfer festzulegen, doch die BGen versuchen oft, maximal die Zahl aus der %-Rechnung zu bezahlen. Da habe ich in der letzten Zeit schon einige unterstützende Mails an meine Kunden schreiben müssen.

  • Was sagt denn die Gefährdungsbeurteilung? Wie beurteilst Du und deine Kollegen (m/w/d) die Lage?

    Was sagt das oder die Verbandsbuch /-Bücher? Die musst Du Fragen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick