Hallo Liebe Kollegen,
ich weiß, dass dieses Thema schon diskutiert wurde, aber ich kann keine konkrete Antwort auf meine Zweifel nach der Anzahl der Ersthelfer finden.
DGUV V1 §26
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung. Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
...
2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5%,
b) in sonstigen Betrieben 10%,
...
Meine Zweifel ist:
Kann die der Unternehmer in die selber Betrieb 5% Ersthelfer in Bereiche Verwaltung haben und 10% Ersthelfer in die Sonstige Betrieb (z.B Fertigung, Werkstätte usw.) oder muss ich so verstehen dass der Einstufung von der ganze Betrieb zählt?
Ich freu mich auf eure Meinung.
Ciao,
Liliana