Sifa mit Weisungsbefugnis

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  • Hey zusammen, ich habe ja bis jetzt schon gekernt das die Sifa keine Weisungsbefugnis hat, nun habe ich aber heute in dem QM Systems unserer Firma gekesen das die Sifa bei uns sehr wohl Weisungsbefugnis hat. Weiß jetzt nicht was ich davon halten soll da das ja im umkehrschluss auch heißt das die Sifa Verantwortung übernehmen muss?

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  • In den meisten Fällen handelt es sich um einen Trugschluss, der im QM System gelandet ist. Dort müssen ja alle Funktionen klar zugewiesen sein, so passiert es immer wieder.

    Der Gesetzgeber ist da klar und unmissverständlich!

    So lange nicht eine SiFa in anderer Funktion Vorgesetzter ist, kann es nicht stimmen.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • QM Systems unserer Firma gekesen das die Sifa bei uns sehr wohl Weisungsbefugnis hat.

    In welcher Form Weisungsbefugnis?


    In den meisten Fällen handelt es sich um einen Trugschluss, der im QM System gelandet ist.

    Genau so ist es häufig ... die Sifa ist ja verantwortlich und muss Maßnahmen bestimmen oder so ähnlich ....sowas würde ich sofort klar stellen

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Selbstverständlich kann eine SiFa auch weisungsbefugt sein!

    Wenn es sich beispielsweise um ein leitende SiFa handelt, hat sie auch Personalverantwortung - und das ohne in irgendwelche Konflikte zu geraten. Bei "Gefahr im Verzug" stellt sich die Frage i.d.R. auch nicht.


    Grundsätzlich sind auch andere Situationen denkbar, in denen ein solche Funktion Weisungsbefugnis hat oder bekommt - dies ist allerdings nicht die Regel.


    Ich bin da tendenziell bei Hafensifa. Vielleicht solltest Du mal etwas genauer im QM nachlesen und Zusammenhänge klären...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,

    Weisungsbefugnis

    deswegen gibt es bei uns "Safety Manager", die auch SiFas sein können-wollen-dürfen.

    Die Manager haben jedenfalls Weisungsbefugnis. Und daher ist es nicht unüblich, dass an den deutschen Standorten auch noch SiFas eines externen Dienstes anzutreffen sind, als Ergänzung der Safety Manager.

    Verantwortung

    Das hat einen durchaus positiven Effekt im Arbeitsschutz.

    Zuerst einmal müssen sich die Safety Manager mit den Geschäftsführern über Umfang, Verantwortungsbereich, Ziele und Jahresplanung einigen.

    Und dann wird dies im Normalfall auch konsequent umgesetzt am Standort.


    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • nun habe ich aber heute in dem QM Systems unserer Firma gekesen das die Sifa bei uns sehr wohl Weisungsbefugnis hat.

    Weise den QMler an, diese Passage aus dem Handbuch zu streichen. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,


    generell hat die Sifa KEINE Weisungsbefugnis. Sie ist der Berater. Berater des Geschäftsführers und in der Struktur dann auch nach unten. Die Stellung ist eine Stabsstelle neben dem Geschäftsführer. Da mag ein Pläne- und Organigrammschreiber doch malen was er will.


    Das findet sich dann bei Unterweisungen wieder. Beispiel: Oft werde ich eingeladen unsere Meister dabei zu unterstützen. Sie trauen sich halt nicht.

    Meine ersten Worte an die Gruppe sind dann, sinngemäß so, ich bin hier nicht der Vorgesetzte und habe somit keine Befugnis. Der Vorgesetzte steht aber neben mir und bekommen als assistent dann für die Dauer der Unterweisung die volle Befugnis. Zweifelt nie einer an, es gibt immer erstaunte Blicke, aber so ist es rechtlich sauber.


    Im Umkehrschluß habe ich aber vom Unternehmen und vom Konzern einen "Knüppel" den ich gegen alle rausziehen kann. Safety ist in einigen Firmen das Zauberwort, das in jedem zweiten Satz steht. Es ist auch ein Schlüssel der sich im Management monitär wiederspiegelt. Das ist kein deutsches Unternehmen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Vielen Dank für eure Antworten. Im QM steht nur das die Sicherheitsfachkraft Weisungsbefugt ist und nichts genau definiertes nur noch die sonstigen Aufgaben. Bin leider noch nicht so ib dem ganzen Thema drin und arbeite ja auch noch nicht als Sifa.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Im QM steht nur das die Sicherheitsfachkraft Weisungsbefugt ist und nichts genau definiertes nur noch die sonstigen Aufgaben

    Wiki sagt dazu:



    Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss vom Arbeitgeber gemäß § 5 ASiG schriftlich unter Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats bestellt werden.
    Die Sifa untersteht unmittelbar dem Leiter des Betriebs (vg. § 8 Abs. 2 ASiG). Leiter des Betriebs ist in der Regel der Unternehmer, ein bestimmtes Mitglied der Geschäftsführung oder der Oberbürgermeister (nicht zu verwechseln mit dem Betriebsleiter). Alle Versuche, die Sifa nicht der obersten Leitung, sondern z. B. einem Abteilungsleiter zu unterstellen, hatten vor Gerichten keinen Bestand. Die Sifa nimmt damit im Organigramm eine Stabsfunktion der Geschäftsleitung ein[6] und berichtet dieser direkt.
    Die Sifa hat keine Weisungsbefugnis. Sie hat eine reine Beratungs- und Unterstützungsfunktion. Sie hat auch keine Führungsaufgaben (Ausnahme: eine leitende Sifa hat gegenüber ihr unterstellten Sifas Führungsaufgaben).
    Die Sifa ist fachlich weisungsfrei (vgl. § 8 Abs. 1 ASiG). Das bedeutet, dass ihr keine Person im Unternehmen Anweisungen zur Ausübung der Tätigkeit geben darf. Die Sifa ist im Umkehrschluss für ihre fachlich richtige Beratung verantwortlich und muss ihre Aufgabenwahrnehmung selbstständig organisieren.
    Dabei kann es sich um einen Mitarbeiter des Unternehmens oder um einen externen Berater handeln (externe sicherheitstechnische Betreuung).

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Selbstverständlich kann eine SiFa auch weisungsbefugt sein!

    Wenn es sich beispielsweise um ein leitende SiFa handelt, hat sie auch Personalverantwortung - und das ohne in irgendwelche Konflikte zu geraten.

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/4749


    "Als Vorgesetzter kann die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit den unterstellten Fachkräften für Arbeitssicherheit Weisungen erteilen. Diese Weisungen dürfen sich jedoch nicht auf die Anwendung der Fachkunde beziehen. Abs. 1 Satz 1 des § 8 des Arbeitssicherheitsgesetz gilt uneingeschränkt auch im Verhältnis der Fachkräfte für Arbeitssicherheit untereinander."


    Nicht ganz uninteressant bei der Weisungsbefugnis der leitenden SiFa!


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Weisungsbefugnis ist relativ. Ich darf dem Mitarbeiter nicht vorschreiben, auf welches Produkt die Anlage zu konfigurieren ist, wann er zur Arbeit erscheinen soll, und dass er etwas z.B. reinigen soll (aus technischer Sicht - nicht wegen einer Gefährdung).


    Ich darf und MUSS den Mitarbeiter anweisen, sich sicherheitsgerecht zu verhalten, und zwar ganz genau WIE er sich verhalten soll, und warum. Ich darf und muss anweisen, wenn unsicher gearbeitet wird/würde, oder wenn ich gefragt werde.


    Die letzten Tage ging der Weg auf die Dachfläche z.B. nur über mich.

  • Weisungsbefugnis ist relativ. Ich darf dem Mitarbeiter nicht vorschreiben, auf welches Produkt die Anlage zu konfigurieren ist, wann er zur Arbeit erscheinen soll, und dass er etwas z.B. reinigen soll (aus technischer Sicht - nicht wegen einer Gefährdung).


    Ich darf und MUSS den Mitarbeiter anweisen, sich sicherheitsgerecht zu verhalten, und zwar ganz genau WIE er sich verhalten soll, und warum. Ich darf und muss anweisen, wenn unsicher gearbeitet wird/würde, oder wenn ich gefragt werde.


    Die letzten Tage ging der Weg auf die Dachfläche z.B. nur über mich.

    Also heißt, alles was die Arbeitssicherheit betrifft darf ich anweisen und es muss auch umgesetzt werden und ich muss nicht wie sonst üblich den Weg über die entsprechenden Führungskräfte gehen das sie es es anweisen?

  • Also heißt, alles was die Arbeitssicherheit betrifft darf ich anweisen und es muss auch umgesetzt werden und ich muss nicht wie sonst üblich den Weg über die entsprechenden Führungskräfte gehen das sie es es anweisen?

    Ihr habt eine Gefährdungsbeurteilung. Gemäß der Gefährdungsbeurteilung darf und muss das Jeder - aber Du kennst den Inhalt wohl besser als andere Mitarbeiter, insofern wirst Du Deinen Mund eher aufmachen als Andere.


    Abgesehen davon muss es Einvernehmen zwischen Dir und dem Vorgesetzten des Mitarbeiters geben, was präventive Maßnahmen angeht. Du kannst z.B. einen Anschlagpunkt nicht anweisen (selbst dann nicht, wenn er beschriftet ist), wenn der Vorgesetzte das von Dir nicht will.

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  • Die letzten Tage ging der Weg auf die Dachfläche z.B. nur über mich.

    Stolperstelle vor dem Dachausstieg. Als SiFa solltest Du aber wissen, das das nicht geht! 8o

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Auch hier sei der Hinweis gestattet, dass je nach Firma und Person durchaus unterschiedliche Herangehensweisen zum Tragen kommen.

    Da spielt jetzt der Punkt, wer macht eigentlich die Gefährdungebeurteilung eine entscheidende Rolle. Trotzdem solltest du dich fragen, ob du auch noch die Aufsichtpflichten von anderen mit übernehmen willst. Eigentlich soll die SiFa beraten und nicht den "Kettenhund" im Betrieb geben.

    Ich habe es so erlebt, dass die Vorgesetzten dann wegen jeder Kleinigkeit anriefen, damit die SiFa das entscheidet. Eine SiFa wird zumeist nicht wie diese Vorgesetzten bezahlt und wenn man dann noch Dinge anweist, kann der Richter schnell der Meinung sein, dass man sich der Folgen hätte bewusst sein müssen.

    Wenn man nur eine Firma betreut und damit auch den ganzen Tag vor Ort ist, kann man den Weg gehen.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Hallo, ich habe in einen deutschen aber amerikanisch geführten Unternehmen als SiFa gearbeitet und habe bei Gefahr in Verzug Weisungsbefugnis gehabt.

    Ich habe auch sämtliche Unterweisungen im Unternehmen vorbereitet und durchgeführt. Das war so vom Konzern vorgegeben, deshalb kann es sein das so ein Vermerk im QS Handbuch steht.

    Ich habe damit keine Probleme gehabt.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!


    Hans-Jürgen

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  • Das ist wieder das Schöne in unserem Land - ALLES muss bis ins kleinste geregelt sein...


    Also mein GF hat immer verkündet, wenn ich etwas (zum Thema ;) ) sage, bin ich nix anderes als sein Sprachrohr - mit allen Konsequenzen. Er hat meine Weisungen formal getragen und verantwortet. Wenn es hier Probleme gab, habe ich mir das von ihm im stillen Kämmerlein anhören müssen. Und ehrlich - natürlich habe ich da auch den ein oder anderen saftigen Einlauf bekommen!


    Anyway, was ich darf und nicht darf bestimmt neben den gesetzlichen Regelungen auch die Firmenkultur und das Selbstverständnis der Beteiligten.


    Wenn ich als SiFa tätig bin, dann möchte ich auch Verantwortung übernehmen (und selbstverständlich auch dementsprechend bezahlt werden). Ich habe mich nie auf die "Ich bin ja nicht Weisungsbefugt!" oder "Ich entscheide nix!" Ausrede zurückgezogen.


    Wenn ich als Unternehmer eine zahnlose Kuh möchte - bittesehr!


    Aaaaber: Am Ende des Tages ist es die Sache jedes Unternehmens wie formaljuristisch ich Dinge angehe. Wir teilen allerdings, glaube ich, alle die Erfahrung, das es eine juristische 100%igkeit im Sinne von Rechtssicherheit eh nicht gibt...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Aaaaber: Am Ende des Tages ist es die Sache jedes Unternehmens wie formaljuristisch ich Dinge angehe. Wir teilen allerdings, glaube ich, alle die Erfahrung, das es eine juristische 100%igkeit im Sinne von Rechtssicherheit eh nicht gibt...

    Konzernvorgabe: Arbeit nach GBU. Wo keine GBU: Arbeitsgenehmigung schreiben (strenge Regeln). Die Arbeitsgenehmigung schreibt der Auftraggeber (auch strenge Vorgabe), ich KANN das also gar nicht tun, weil dann wäre die Arbeitsgenehmigung UNGÜLTIG.


    Ich tue es trotzdem - vorbereitend - und dann muss der Vorgesetzte unterschreiben. Nachdem in der Arbeitsgenehmigung genau das drin steht, was ICH eingetragen habe (und im EHS-Feld als Berater(!) unterschrieben habe) , und der Auftraggeber das alles unterschrieben hat, bin ich durch das Management vorgegeben weisungsgezwungen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für diese Arbeitsgenehmigung. Ich bin auch gezwungen, diese Arbeit stichprobenartig zu überwachen - ebenso, wie ich Andere ANWEISEN kann (Sicherheitsbeauftragte, den Auftraggeber selbst), dies zu tun. Ich muss denen nur genau sagen, WAS und WIE sie es tun müssen.


    • "Geh, schau mal, ob die sicher arbeiten".
    • Überprüfe bitte die Gerüstfreigabe, lass Dir die Aufbauanleitung zeigen, und vergleiche Bild mit Gerüst. Wenn Abweichung: sperren.
    • Der Anschlagpunkt an der Hebebühne ist markiert. Prüfe bitte, dass das Verbindungsmittel kurz ist, richtig angeschlagen ist, und wenn ein Falldämpfer dran ist, dass dieser am Mitarbeiter und nicht am Anschlagpunkt ist. Wenn falsch angeschlagen, Arbeit stoppen, mich rufen/Betreffenden zur Schulung bei mir im Büro anmelden.
    • Hier hast Du eine Checkliste, überprüfe bitte, ob die Punkte aus der Liste so umgesetzt sind. Wenn nicht, bitte Arbeit stoppen, die Betreffenden zur Schulung in den Besprechungsraum reinholen.
    • Überprüfe die Verkabelung des Elektrogerätes. Wenn die zweischichtige Isolierung verdächtig ist, Gerät stilllllllllegen."

    Usw... Weisungen in diesem Sinne sind immer möglich.


    Schlecht: Mitarbeiter nicht angeschlagen auf der Hebebühne, statt ihn zu stoppen, zum Vorgesetzten rennen... So etwas ist ja keine "Gefahr in Verzug", es ist nur eine unsichere Verhaltensweise...


    Auf einer Baustelle war ein Kompressor mit 1 mm2 Querschnitt Draht versorgt bei 16 A... Kompressor wurde stillgelegt, Stromversorgung wurde durch einen Elektriker getauscht. Das Gerät hatte türkischen CE...

  • bei Gefahr in Verzug muss jede Sifa eingreifen

    Das steht wo?


    Schau mal in Art. 13 GG, da ist es definiert. Es wäre mir neu, dass eine SiFa ein staatliches Organ der Exekutive ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.