20-Fuß-Container abladen

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  • Hallo miteinander,

    mein Vorgesetzter möchte einen 20-Fuß-Container der 2,3 Tonnen wiegt mit einem Stapler (Tragkraft 2,2 To.)zusammen mit einerr Elektroameise (Tragkraft 1m0 To.) abladen. Der Stapler kann die Gabeln nicht so weit auseinander mache, das er in die vorgesehenen Staplertaschen passt. Der Container soll vom LKW angehoben werden, der LKW fährt weg und der Container wird auf Holzbalken abgesetzt.

    Ein größerer Stapler, Kran bzw. ein anderes Abladegerät steht im Umkreis nicht zur Verfügung. Mir ist die Sache nicht geheuer. Falls der Container ins Kippen geraten sollte, wer weiß, was da passiert.

    Habt Ihr einen ähnlichen Fall schon gehabt bzw. was ist eure Meinung dazu?

    Einmal editiert, zuletzt von MRX (20. Februar 2022 um 17:37)

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  • Hoppala... Lass es bleiben. Die maximale Tragkraft des Staplers wird doch nur direkt am Baum erreicht, oder? Das bedeutet, dass der Stapler sich vor der Aufgabe verneigen wird. Wahrscheinlich wird zuerst die Ameise kollabieren und dann kippt alles in die Richtung weg

  • Die maximale Tragkraft des Staplers wird doch nur direkt am Baum erreicht, oder?

    Nicht direkt am Baum, sondern ca. 500 mm vom Baum entfernt.

    Trotzdem, aber noch eine starke Abweichung von Massenschwerpunkt (Hälfte Breite Container: ca.1200 mm) und Punkt /Nenntragfähigkeit (500 mm).

    Du müsst Dir ,die Traglastdiagramme anschauen und schauen ob die Ameise/Stapler überhaupt gemeinsam den Container tragen können. Vom Gefühl her: nein.

    Siehe auch:

    Tragfähigkeit von Staplern und Hubwagen – Lasten richtig dimensionieren

    Halte aber insgesamt von der euer Aktion nichts.

    Wahrscheinlich wird zuerst die Ameise kollabieren und dann kippt alles in die Richtung weg

    Sehe ich genauso.

    Ameise Unfall

  • Sollst Du an der Aktion beteiligt sein?

    Wenn ja, dann ablehnen mit Bezug auf die Tragkraft des eingesetzten Arbeitsmittels.

    Wenn nein, dann Hinweise an diejenigen geben, die die Aktion durchführen sollen+ Hinweis an deren Vorgesetzte.

    Wird die Aktion trotzdem durchgeführt, dann Videoaufnahmen aus sicherer Entfernung davon machen, kann man hinterher bestimmt schön als abschreckendes Beispiel für Unterweisungen verwenden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin,

    die Kurzversion ist: NEIN.

    Es mag vielleicht mit viel Dummheit gehen, real passt das nicht.

    Der Stapler kann den Container nicht heben. Die Hubkraft ist nicht in xxx Metern Höhe und in yyy Metern vom Stapler weg. Sie läßt hier nach.

    Was kann passieren?

    Der Stapler macht "Männchen", weil die Last des angehobenen Containers plötzlich in der Luft steht. Lenkung und/oder Vortrieb ist nicht möglich. Ausgleichsgewichte von zwei Mitarbeitern auf dem Heck positionieren? Wohl nicht.

    Ein zweiter Stapler, ist das ein bestimmungsgemäßer Gebrauch? Wer will diese Synchronaktion managen?

    Es mag ja vielleicht gutgehen.

    Wer wissentlich solch eine Aktion durchzieht handelt vorsätzlich. Im Fall der Fälle kommt das nicht so gut.

    Etwas warten, eine Ablademöglichkeit organisieren. Vielleicht gibt es einen Kran oder Autokran? Selbst eine halbe Stunde Autokranmietung ist billiger als jeder Crash.

    Macht es nicht.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Das ist halt so eine Situation, wenn man etwas halb plant und dann Geld sparen will. Iss nich'...

    Kran mieten - auch im erweiterten Umkreis. Alles Andere ist Humbug. Das kostet dann ein-zwei Tausender, aber man begibt sich nicht in Lebensgefahr.

    Der Staplerfahrer/Mitarbeiter hat übrigens das Recht und die PFLICHT, sich der Anweisung zu widersetzen. Tut er das nicht, und es passiert etwas, was den Staatsanwalt interessieren kann, ist er dran, vermutlich NOCH draner als der Scheff.

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  • Wird die Aktion trotzdem durchgeführt, dann Videoaufnahmen aus sicherer Entfernung davon machen, kann man hinterher bestimmt schön als abschreckendes Beispiel für Unterweisungen verwenden.

    Gilt das dann nicht als unterlassene Hilfeleistung bei unmittelbarer Gefahr in Verzug? Als SiFA ist man da direkt mit Rechtsfolgen mit im Boot und Videos von solchen Aktionen gibt es schon genug.

    Direkt eine Spedition bestellen die einen LKW mit LKW-Ladekran mit an Board hat oder einen Kran/Telestapler anfordern. Ich habe schon Spediteure nachhause geschickt, weil das Abladen unsicher und ungeplant war.

  • Gilt das dann nicht als unterlassene Hilfeleistung bei unmittelbarer Gefahr in Verzug?

    Nein, da man als Sifa keine hoheitlichen Befugnisse hat und die Meldung an die entsprechenden Vorgesetzten, die für die Aktion verantwortlich sind, ist ja erfolgt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wie sagte man schon bei Asterix:

    Die spinnen, die Römer.

    Nur hier sind es keine Römer. Sie wissen nicht was sie tun.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)