Regelbetreuung eines Betriebes mit 4 Beschäftigten

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  • Hallo zusammen,


    ich bin ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter.

    Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet und möchte Kleinbetriebe in Themen Arbeitssicherheit und organisatorischen Brandschutz beraten.

    Nach Erstellung einer Webvisitenkarte habe ich nun eine Anfrage von einem Metallverarbeitenden Kleinbetrieb (BGETEM zugeordnet) mit insgesamt 4 Beschäftigten inkl. Chef. Der potentielle Kunde wünscht eine Regelbetreuung durch eine externe SiFa.


    Laut BGETEM umfasst die Grundbetreuung 8 Stunden, ganz egal zu welcher Betreuungsgruppe der Betrieb gehört (siehe unten)


    Längstmögliche Fristen und empfohlene Umfänge der Grundbetreuung

    I 1 Jahr 8 Stunden
    II 3 Jahre 8 Stunden
    III 5 Jahre 8 Stunden

    Mir ist die Spalte "Längstmögliche Frist zur Wiederholung der Grundbetreuung" nicht klar.

    Angenommen der Betrieb gehört zu der Betreuungsgruppe 2, ich erstelle im Jahr 2022 die Gefährdungsbeurteilung und darf den Betrieb erst in 2025 wieder betreuen?=O Kann das bitte jemand genauer erklären?

    Laut BGETEM umfasst die Grundbetreuung der Betriebe bis zu 10 Beschäftigten folgende Themen:

    • Information der Beschäftigten über die Betreuung (insbesondere muss ein Betriebsarzt benannt werden)
    • Dokumentierte Gefährdungsbeurteilung
    • Durchführung der in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Arbeitsschutzmaßnahmen
    • Betreuung bei besonderen Anlässen

    Die Erstellung der Betriebsanweisungen, Leiternprüfung, Regalprüfung oder ggf. Unterweisungen sind ja betriebsspezifisch und diese würde ich gerne zum angesetzten Stundensatz abrechnen wollen.

    Ich möchte den potentiellen Kunden nicht abschrecken und ihm ein faires Angebot unterbreiten.

    Bitte um Eure Tipps, wie man in so einem Fall strategisch sinnvoll vorgehen sollte.


    Danke im Voraus.


    Grüße

    yaandy

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  • Hallo yaandy.

    Wenn unsere (Klein-)Kunden die Erst-Erstellung der GFB durch uns erledigt haben möchten, rechnen wir diese komplett separat ab.
    Bei Klein(st)Betrieben (< 10 Beschäftigte) bieten wir als Mindest-/Grundbetreuung einen Tagessatz (8 Std.) p. a. an; ergänzende anlassbezogene/betriebsspezifische Betreuung dann über zusätzliches Stunden-Honorar (je nach Entfernung ggf. Anfahrtspauschale mit berücksichtigen).
    Möglichkeit:
    - 2022: (Erst-)Begehung & (Erst-)Erstellung der GFB; Erst-Erstellung der GFB in 2022 abrechnen + 1 x 8-Std.-Honorar
    - 2023 & 2024: Abrechnung v. 1 x 8-Std.-Honorar p. a.
    - 2025: Folge-Begehung & Aktualisierung der GFB in 2025; 1 x 8 Std.-Honorar abrechnen
    Ggf. ergänzenden (Zeit-)Aufwand über anlassbezogene/betriebsspezifische Zusatzbetreuung zusätzlich abrechnen (-> Vertragsergänzung: ...eine über die durchschnittlich kalkulierte Einsatzzeit von 8 Std. p. a. hinausgehende Einsatzzeit wird durch den Auftraggeber mit einem Honorarsatz von x € pro zusätzlich aufgewendeter Std. vergütet...).
    Solltest Du die Befürchtung haben, dass Du mit den (durchschnittlich) 8 Std. p. a. nicht hinkommst, musst Du eben mehr ansetzen...manchmal ist man auch erst hinterher schlauer...
    Gruß, Michael

    Viel Erfolg!
    P. S.: Die 3 Jahre sind ja auch (nur) der max. Abstand; falls er zwischendurch einen Zusatz-Einsatz/-Aufwand benötigt (Unfall, neue Maschine angeschafft o. ä.) ist eben - anlassbezogen - zusätzliche Sifa-Arbeit erforderlich.

    vier Räder bewegen den Körper - zwei Räder bewegen die Seele

  • Hi,


    warum sollte der Betrieb das machen wenn er durch die BG und die dort bezahlten Beiträge zugriff auf eine SiFa und einen Arzt hat?

  • Hi,


    warum sollte der Betrieb das machen wenn er durch die BG und die dort bezahlten Beiträge zugriff auf eine SiFa und einen Arzt hat?

    Ganz einfach, die BGETEM bietet keinen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst (ASD) an. Selbst wenn, kann es ja sein, dass eine (gute und interessierte) SiFa einfach eine bessere Betreuung bietet. Ich habe reichlich Kunden von ASDen und 3- und 5-Buchstaben-Vereinen übernommen. Was die vorher "geleistet" haben, war nicht so prickelnd... Nur Rechnung schreiben konnten die alle gut.


    Und selbst bei BGen, die einen ASD haben, wie z.B. die BG Bau ist der ASD NICHT im Beitrag inkludiert. https://www.bgbau.de/service/a…rheitstechnischen-dienst/

  • Hi FalcoCGN,


    da kann was nicht stimmen. Die BG ETEM bietet wie andere auch das Unternehmermodell an.

    Dort gibt es Abstufungen von bis 10 MA und bis 50 MA


    BG ETEM:

    Zitat

    Das Unternehmermodell hilft dem Unternehmer, seinen Betrieb im Hinblick auf den Arbeitsschutz zu organisieren und damit seinen rechtlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz nachzukommen. Dabei werden die Besonderheiten der jeweiligen Branche berücksichtigt.

    Der Betrieb hat konkrete Vorteile, wenn er sich für das Unternehmermodell entscheidet:

    • Gezielte, praxisbezogene Information des Unternehmers zum Arbeitsschutz
    • Kostenlose branchenbezogene Handlungs- und Arbeitshilfen der Berufsgenossenschaft für den Arbeitsschutz im eigenen Betrieb
    • Einsatz von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend dem konkreten Bedarf des Betriebes
    • Optimierung der eigenen Betriebsführung
    • Mehr Rechtssicherheit, sobald der betriebliche Arbeitsschutz organisiert ist.


    Prinzipielle ist es natürlich zu begrüßen wenn ein Unternehmer sagt ich möchte gern

    mehr machen und 100%ig dafür sorgen das meine MA sicher arbeiten. Aber ich kenne auch die

    Praxis.......

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  • Aber beim Unternehmermodell muss doch der Unternehmer auch erst mal zur Schulung und das möchte der Betrieb evt. einsparen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Das Unternehmermodell setzt voraus das der Unternehmer die entsprechenden Seminare besucht und eine SiFA beratend tätig ist, wo das entsprechende Fachwissen der GL fehlt.


    Unterschied zur Regelbetreuung (wie der Name schon sagt) es gibt keine Regelung zur Mindeststundenzahl.


    Wenn eine SiFA GL wäre, hätte diese einen recht überschaubaren Beratungsbedarf…. Der Unternehmern mit 3 Mitarbeitern wird aus meiner Erfahrung heraus, anfänglich einen sehr hohen Beratungsbedarf haben, so denn er sich beraten lässt.


    Die BG ist nicht für die Betreuung des Unternehmers zuständig, sie kontrolliert ob dieser seinen Verpflichtungen nachkommt.

  • Aber beim Unternehmermodell muss doch der Unternehmer auch erst mal zur Schulung und das möchte der Betrieb evt. einsparen.


    Das sind doch in der Größenordnung nur 1 Tag, habe noch keinen getroffen, der gesagt hat das mach ich nicht.

  • Um den tatsächlichen Aufwand zu sehen, muss mit der Gefährdungsbeurteilung angefangen werden.


    Wenn z.B ein Unternehmer Staplerfahrer ohne Ausbildung, Bestellung usw. hat, wird in der Gefährdungsbeurteilung erscheinen, dass dies so nicht geht.

    Darauf aufbauend werden die Kosten für die SIFA verhältnismäßig kleiner ausfallen, als die Kosten zur Beseitigung der Mängel,


    Gruß Stefan

    Liebe Grüße,


    Stefan


    Lass mich, ich kann das.... Oh, kaputt!!!

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  • Das sind doch in der Größenordnung nur 1 Tag, habe noch keinen getroffen, der gesagt hat das mach ich nicht.

    ...nein, sind min drei Kurse die besucht werden müssen... aber daran wird es wohl auch nicht scheitern...

  • Das sind doch in der Größenordnung nur 1 Tag, habe noch keinen getroffen, der gesagt hat das mach ich nicht.


    Das Unternehmermodell setzt voraus das der Unternehmer die entsprechenden Seminare besucht und eine SiFA beratend tätig ist, wo das entsprechende Fachwissen der GL fehlt.

    Hallo Balta,

    der Unternehmer hat diese Seminare auch besucht, kommt aber absolut nicht dazu das ganze in seinem Betrieb umzusetzen und möchte die ganze Themen an eine externe Sifa vergeben.

    Ich finde das auch gut so, denn sonst würden ja alle Kleinunternehmer das Unternehmermodell wählen und die ausgebildete Sifas hätten weniger bis gar nichts zu tun ;)

    So kann sich der Chef explizit auf die betriebswirtschaftliche Belange der Firma konzentrieren und die externe Sifa können ein paar Euros dazu verdienen.


    Grüße

    yaandy

  • Hallo yaandy.

    Wenn unsere (Klein-)Kunden die Erst-Erstellung der GFB durch uns erledigt haben möchten, rechnen wir diese komplett separat ab.

    Hallo Michael-LDK,

    vielen Dank für so eine ausführliche Antwort.

    Klar könnte ich das so dem potentiellen Kunden anbieten und die Gefährdungsbeurteilung separat abrechnen. Nur, ich habe dann Bedenken, dass ich den Auftrag überhaupt bekomme.

    In der Praxis sieht es oft so aus, dass die Unternehmer alles von der externen Sifa haben wollen Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisungen etc.

    Das ist ja klar, dass man mit diesen 8 Stunden/Jahr bei Kleinunternehmen absolut nicht hinkommt.

    Ich will sozusagen eine goldene Mitte finden und dem Kunden ein faires Angebot unterbreiten.

    Ich könnte ja sagen, ich benötige für das ganze 25 Stunden und nach meinem Stundensatz abrechnen.

    Oder darf ich diesen Richtwert von 8 Stunden nicht überschreiten?

    Die BG kontrolliert doch nicht wie viel Stunden die Sifa veranschlagt hat oder müssen die Betriebe solch eine Frage seitens der BG beantworten?


    Grüße

    yaandy

  • Na hoffentlich ist dem GF klar das eine Regelbetreuung kein Freifahrschein ist.

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  • Moin,


    Regelbetreuung greift ja erst dann, wenn alles gut aufgestellt ist und auch die Papierlage ok ist.

    Wenn die Sifa das macht, könnte sie ja auch, dann ist das Zeit, die nicht zur normalen minimalen Regelbetreuung passt.


    Wenn es also für beide Seiten passt, dann macht einen Deal. Die Sifa kann sich verkaufen, muss sie ja auch. Extra-Papier kostet eben auch extra.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Für solche Kunden braucht man ein Standard-Paket, dass man aus der Schublade zieht. Gefährdungsbeurteilung, ein paar weitere Unterlagen, dann noch ein bißchen anpassen, Adresse richtig schreiben, halben oder ganzen Tagessatz pauschal verrechnen.

    Ich würde mich nicht auf 3 oder 5 Jahre einlassen. Mindestens jährlich 1 oder 1/2 Tag vorbeikommen, dafür Pauschale berechnen, Rechnungsstellung direkt nach Besuch. Erstens weiß der Kunde nach 3-5 Jahren nicht mehr, dass er überhaupt einen Vertrag hat. Zweitens Rechnung sofort stellen, wer weiß, wie lange die noch Geld haben.

    Pauschalen haben den Vorteil, dass sie einleuchtend sind.

    Das sind Sachen zum Geldverdienen, mehr nicht.

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Hallo Yaandy,


    ich habe einige Kunden (auch BG ETEM) in der Größenordnung. Im ersten Jahr berechne ich i.d.R. 15 -20 Stunden für die Erst-Erstellung aller Dokumente sowie Begehung und in den Folgejahren eine Grundgebühr in Höhe von ca. 4 Stunden für Anfragen aus dem Betrieb. Da wir Vertragsfreihei in D haben, hat die BG nichts zu meldne an der Stelle. Die 8 Stunden sehe ich als Empfehlung.