Hallo zusammen,
Ich habe 4 Fragen an euch : ) Ich bin auch Brandschutzbeauftragter und mir kamen jetzt nach meiner Fortbildung noch ein paar Fragen auf.
1. Brandschutzkonzepte müssen ja bei Sonderbauten erstellt werden (Nach Musterbauordnung).
Was unter Sonderbauten fällt, steht ja auch in der MBO.
Ich lese im Internet oft, dass ab Gebäudeklasse 5 ein Brandschutzkonzept benötigt wird. Das ist aber so nicht richtig, oder?
Wenn das Gebäude (GK5), eine gewisse Größe der Nutzungseinheit nicht überschreitet und nicht höher wie 22 Meter ist, ist es kein "Hochhaus"(nach der Muster Hochhausrichtlinie) sondern noch ein Haus nach GK5. Oder sehe ich das falsch? Also bei GK 5 ist nicht direkt ein Brandschutzkonzept erforderlich?
2. Ein Sonderbau ist für mich z.B. auch ein kleiner Kindergarten (nur Erdgeschoss), unabhängig von der Gebäudeklasse oder? Ein Kindergarten ist für mich eine Versammlungsstätte. Also ist hier ein Brandschutzkonzept Pflicht oder?
3. Im Arbeitsschutz wird ja nicht direkt ein Brandschutzbeauftragter gefordert. Aus dem Brandschutzkonzept (muss in NRW von einem Gutachter abgenommen werden) geht ja auch die Brandschutzordnung hervor (A B C). Passt die Faustformel dass, sobald ein Brandschutzkonzept für ein Gebäude erstellt werden muss, ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist? Denn ohne Brandschutzbeauftragter macht die Brandschutzverordnung (vor allem C) ja keinen Sinn.
4. Ich höre immer wieder das auch Versicherungen ein Brandschutzkonzept fordern. Ist das die allgemeine Gebäudeversicherung (wie ich sie aus dem privaten kenne) oder sind das besondere Versicherungen?
Über Antworten würde ich mich riesig freuen!
Vielen Dank