Vorsorge Dieselmotoremissionen

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  • Moin,

    ich bin immer noch mit unseren Feuerwehrhäusern und der Belastung durch DME zugange. Wie ist das bei Euch hinsichtlich der Vorsorge geregelt?

    Wir beschäftigen bei uns bei einer Feuerwehr vier hauptamtliche Kräfte, die sich dementsprechend häufiger und länger in der Fahrzeughalle aufhalten als die übrigen frewilligen Feuerwehrangehörigen. Alle Stadtteilwehren haben keine hauptamtlichen Kräfte.


    Gemäß Teil 1 des Anhangs der ArbMedVV hat der Arbeitgeber Pflicht bzw. Angebotsvorsorge bei der Tätigkeit mit Gefahrstoffen zu veranlassen. Explizit genannt ist hier z.B. Kohlenmonoxid. Bei Einhaltung des Grenzwertes ist eine Vorsorge anzubieten. Gemäß Teil 1 (2) Nummer 2 Buchstabe d Unterbuchstabe aa hat der Arbeitgeber auch dann eine Vorsorge anzubieten, wenn es sich um Tätigkeiten mit einem Gefahrstoff handelt, bei dem eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B oder ein krebserzeugendes oder keimzellmutagenes Gemisch der Kategorie 1A oder 1B im Sinne der Gefahrstoffverordnung ist. Dies trifft auf Dieselrußpartikel zu.


    Eine wiederholte Exposition der Feuerwehrangehörigen ist zutreffend, da diese immer wieder in den Feuerwehrhäusern tätig sind. Jedoch unterscheidet sich die Dauer und die Häufigkeit des Aufenthaltes zwischen den hauptamtlich tätigen und ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen signifikant.


    Gemäß Nummer 3.1 der AMR 11.1 "Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B" in Verbindung mit Teil 1 des Anhangs der ArbMedVV und Nummer 2 (2) der AMR 11.1 ist bei krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B Vorsorge zu veranlassen bzw. anzubieten.


    Nummer 3.2 der AMR 11.1 definiert die Ausnahmen von Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge (Abschneidekriterien). Gemäß Nummer 3.2 (1) Ziffer 5 AMR 11.1 muss arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B nicht veranlasst bzw. angeboten werden (Abschneidekriterien), wenn eine geringe Gefährdung im Sinne von § 6 Absatz 13 GefStoffV in Verbindung mit TRGS 400 vorliegt. Die Möglichkeit der Wunschvorsorge bleibt in jedem Fall bestehen, auch wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu der Einschätzung kommt, dass weder Pflichtvorsorge zu veranlassen noch Angebotsvorsorge zu unterbreiten ist.


    Eine geringe Gefährdung kann sich gemäß §6 (13) GefStoffV ergeben auf Grund - der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,
    - einer geringen verwendeten Stoffmenge,
    - einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und
    - der Arbeitsbedingungen.


    Wie bereits vorab beschrieben, handelt es sich bei den hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen um einen kleinen Personenkreis, der gegenüber den DME in einem erhöhten Ausmaß im Gegensatz zu den freiwilligen Feuerwehrangehörigen ausgesetzt ist. Auf Grund des Einsatz- und Übungsaufkommens ist bei den kleineren Stastteilwehren eine eher geringe Gefährdung anzunehmen. Wahrscheinlich ist die Exposition dieser Feuerwehrangehörigen in Parkhäusern und Tiefgaragen im täglichen Leben höher, als beim kurzzeitigen Aufenthalt im Feuerwehrhaus.


    Es geht nicht darum, Vorsorge zu verhindern, sondern Vorsorge in den Fällen anzubieten bzw. zu veranlassen, in denen dies gerechtfertigt erscheint. Deshalb meine Frage: Wie habt Ihr das bei Euch geregelt?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (2. Februar 2022 um 14:22)

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  • Hallo Frank,

    es läuft am Ende leider immer wieder auf das Thema Messung hinaus, auch wenn es dir und uns allen ehr unsinnig erscheinen mag.

    Alternativ bleibt das Minimisierungsgebot der Gefahrstoffverordnung und das bedeutet Absaugung an der Quelle.

    Denn wir haben ja mehrere Dinge zu betrachten und auszuschließen. Neben den Partikeln und Kohlenmonoxid haben wir aber auch noch die Stickoxide zu betrachten.

    Wir hatten an mehreren Standorten des Rettungsdienstes, z.T. in Gerätehäusern am Ende Messen müssen um hier auch gegenüber dem Betriebsrat, der Aufsichtsbehörde und dem Auftraggeber (LK) sicher zu sein.

    Denn in der TRGS 554 steht Messung ja ganz klar drin.


    Am Ende hatten wir 10 Wachen die gemessen werden mussten. Maßnahmen in Abstimmung mit dem BA und dem Träger

    8 Wachen als reine Rettungswachen hatten keine signifikanten Ergebnisse, da Absaugung unterhalb des Fahrzeuges. keine Maßnahmen und keine Vorsorge.

    1 Kombi Wache hatte den Grenzwert kurzzeitig überschritten - schnelles Absinken nach Ausfahrt - keine Gefährdung der Beschäftigten, da kein Aufenthalt in der Halle und getrennte Umkleiden. -

    Angebotsvorsorge für Hauptamtliche Kräfte - die Tagesdienst in der Halle verrichten

    1 Wache überschreiten der Grenzwerte inkl. Spitzengrenzwert - trotz geöffneter Tore nur moderates Absinken der Konzentration - Grenzwert so hoch dass nach 45 Min immer noch Konzentrationen an der Schwelle zum AGW messbar waren. Pflichtvorsorge für alle --> Einbau Absaugung und (die Kameraden freute es ein neues Auto)

    Also Messen und mit dem BA festlegen welche Untersuchungen festgelegt werden müssen.

    SG

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Da kann ich Sven nur zustimmen/bestätigen.

    Wir damals (Betriebswerkstatt Bus, ÖPNV), eine Durchfahrtsstrecke mit Waschanlage innerhalb einer Werkstatt. D.h. jeden Abend fahren 30 Busse ein, werden geprüft, getankt, gewaschen - entsprechend starten die 2x innerhalb der Halle und fahren an. Die Mitarbeiter sind entsprechend den DME ausgesetzt.

    Es wurde eine Messung durchgeführt (Messstelle der VBG aus Hamburg, macht heute glaube das IFA) und keine Grenzwertüberschreitung festgestellt (Luftaustausch bei Toröffnung, großes Raumvolumen, Bindung durch Wassernebel der Waschanlage). Entsprechend Minimierungsgebot wurde eine Absauganlage installiert, arbmed. Vorsorge war aber nicht erforderlich.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Moin,

    anbei die Stellungnahme unseres Betriebsarztes zur Info. Vielleicht kann es jemand gebrauchen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    für unsere Feuerwehrangehörigen wollen wir einen Fyler/Infobroschüre erstellen, in dem die Informationen der Nummer 5.2 der TRGS 554 enthalten sind. Szusagen eine arbieitsmedizinisch-toxikologische Beratung "für die Hosentasche", um das Thema präsent zu halten.

    Hat von Euch vielleicht von Euch schon jemand so etwas in der Schublade (in Bezug auf DME)? Das wäre prima, damit ich das Rad nicht komplett neu erfinden muss. Betriebsarzt wird natürlich eingebunden, aber etwas Input würde mich sehr freuen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Leider nein,

    ich suche etwas, das folgende Punkte bei DME berücksichtigt:

    1. Aufnahmewege von Abgasen von Dieselmotoren;

    2. die Wirkung von Dieselrußpartikeln, Stickoxiden sowie anderen Abgasbestandteilen;

    3. medizinische Faktoren, die zu einer Erhöhung der Gefährdung führen können, zum Beispiel bestimmte Vorerkrankungen oder Dispositionen (Fortgesetztes inhalatives Rauchen verstärkt die gesundheitsschädliche Wirkung von Dieselmotorabgasen. Dies gilt insbesondere für die Wirkung von Dieselrußpartikeln, da der verstärkt die gesundheitsschädliche Wirkung von Dieselmotor-

    Selbstreinigungsmechanismus der Lunge nachhaltig durch Rauchen gestört wird, und für die Wirkung von Kohlenmonoxid, das auch beim Rauchen freigesetzt wird.);

    4. die Bedeutung der Vermeidung von Rußablagerungenund der regelmäßigen Reinigung;

    5. Verhaltensweisen bei Erkrankungsverdacht mit Hinweis auf arbeitsmedizinische Beratungsmöglichkeit bei Symptomen

    6. Inhalt und Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    vielleicht wird es etwas deutlicher, was ich gerne den Feuerwehrangehörigen an die Hand geben möchte:

    Zitat von Nr. 5.2 (1) TRGS 554

    Bei Tätigkeiten, bei denen Abgase von Dieselmotoren freigesetzt werden, hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Beschäftigten eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung erhalten. In der Beratung sind den Beschäftigten in einer für den Laien verständlichen Beschreibung die möglichen gesundheitlichen Folgen der Gefährdung und deren Vermeidung, einschließlich Sofortmaßnahmen und besonderer Maßnahmen der Ersten Hilfe, zu erläutern und sie sind über ihre Asprüche auf arbeitsmedizinische Vorsorge zu informieren.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Du hast doch in Deinen 6 Punkten alles schön aufgelistet.

    Bei Punkt 2 würde ich nur die Partikel, Kohlenmonoxid und nitrose Gase erwähnen. Dann einen Analogieschluss zu Brandrauch, fertig.

    Unterschied zu Brandrauch: Bei DME wird man nur unter extrem unwahrscheinlichen Bedingungen tot umfallen, aber eine chronische Wirkung kann sich über die Jahre entwickeln.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wie bereits erwähnt, ich würde das sehr kurz halten.

    Partikel => krebserzeugend (das bekommt man in der Regel nicht beim ersten Atemzug, aber möglicherweise nach Jahren)

    Kohlenmonoxid => Fruchtschädigend (relevant hauptsächlich für Frauen) und giftig, wobei man für eine Giftwirkung längere Zeit am Auspuff schnüffeln muss. Wenn es dann wirkt, blockiert es die Sauerstoffaufnahme ins Blut.

    Stickoxide sind auch giftig. Stickoxide sind auch kritisch was die Blutdruckregulation angeht.

    Punkt 3 hast Du die Raucher ja schon erwähnt. Schwangere (hat man die überhaupt noch im Einsatzdienst?). Dann natürlich mit Atemwegserkrankungen, also Asthmatiker und mit Blutdruckerkrankungen.

    Viel mehr würde ich zu den Punkten nicht schreiben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    Kohlenmonoxid => Fruchtschädigend (relevant hauptsächlich für Frauen) und giftig, wobei man für eine Giftwirkung längere Zeit am Auspuff schnüffeln muss.

    das wird hier eher keine Bedeutung haben. Je nach Technik

    die aber im Einsatz noch genutzt wird, kann das schon wieder

    ganz anders aussehen. Man denke an laufende Pumpen

    (Fahrzeug/ Tragkraftspritze), Stromerzeuger, Lüfter etc.

    Und das gerade bei längerer Einsatzdauer.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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