Keine Prüfpflichten für 720 Liter Altöl-Tank nach AwSV?

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  • Hallo Community,


    ich habe 2 Fragen bzgl. Prüfpflichten eines "Altöl-Tank" nach AwSV.


    Ein (zugelassener) 720 Liter PE-Kombi-Tank steht in einem einzelnstehenden Häuschen (kein Wasserschutz-/Überschwemmungsgebiet). Ein paar Besen, Schaufel sowie Aufsaugmaterial stehen ebenfalls im Häuschen.


    Ich würde den Tank als LAU-Anlge betrachten.


    Inhalt des Tanks: In den Tank kommt immer nur das selbe Alt-Öl hinein. Es ist nur 1 Öl Sorte im Einsatz. Das Öl hat die WGK 2.


    Prozess: Gebrauchtes Öl wird aus der Werkstatt mit Hilfe eines 5 Liter Kanister zum Häuschen gebracht und in den Tank gefüllt. Dort wartet das ÖL darauf, wenn der Tank voll ist, abgeholt zu werden.


    Der Altöl-Tank hat als Anlage die Gefährdungsstufe A


    Nun weiter zur Anlage 5 der AwSV (Prüfzeitpunkte und -intervalle für Anlagen außerhalb von Schutzgebieten [...]).


    Dort sind, abgesehen von unterirdischen Tanks, keine Prüfzeitpunkte für Anlagen mir der Gefährdungsstufe A genannt.


    Frage 1 : Ist die Herleitung soweit korrekt?

    Frage 2: Unter welche Zeile/Anlage in Anlage 5 würde der beschrieben Tank fallen?


    Zeile 3 - oberirdische Anlage mit flüssigen [...] wassergefährdenen Stoffen, [...]

    oder

    Zeile 8 - Abfüll- und Umschlaganlagen sowie Anlagen zum Laden und Löschen von Schiffen.


    Ich bedanke mich vorab für eure Aufmerksamkeit und bin für jeden Tipp froh.

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  • Klingt plausibel, wobei bei Altöl möglicherweise auch WGK 3 zutreffen könnte.

    Ich würde Zeile 3 zuordnen. Der Tank ist ja als Zwischenlager vorgesehen und nicht primär als Abfüllanlage.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Inhalt des Tanks: In den Tank kommt immer nur das selbe Alt-Öl hinein. Es ist nur 1 Öl Sorte im Einsatz. Das Öl hat die WGK 2.

    Nochmals, sicher dass Dein Öl in WGK 2 ist?

    Laut Rigoletto Datenbank unter der Kenn Nr. 438 wird Altöl der WGK 3 zugeordnet.

    Dort gibt es dann noch eine Fußnote die lautet: "Altöle i.S. der AwSV sind Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen, einschließlich ölhaltiger Rückstände aus Behältern, Emulsionen und Wasser-Öl-Gemische. Im Einzelfall können Altöle, deren Zusammensetzung aufgrund von Herkunft und Gebrauch oder durch Analyse bekannt ist (z.B. gebrauchte Isolier- oder Hydrauliköle, nicht jedoch gebrauchte Motoröle), gemäß Anlage 1 Nr. 5 der AwSV einer WGK < 3 zuzuordnen sein."

    => wenn es z.B. ein Motoröl als Altöl ist, dann bist Du in WGK 3.


    Bei Zuordnung zur WGK 3 kommt Dein Tank in die Gefährdungsstufe B, mit den entsprechenden Pflichten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten und Feedback.


    Zum vorhandenen "Altöl":

    Wir Sammeln in dem Tank nur Altöle bekannter Herkunft. Alle Frischöle sind in der WGK 1 eingestuft. Diese werden in den Getriebe.- Hydrauliksystemen ständig auch unter dem Einsatz von Mycrofilter betrieben und jährlich einer Öl-Probe unterzogen.


    Wir Sammeln in dem Tank nur Altöle bekannter Herkunft. Alle Frischöle sind in der WGK 1 eingestuft. Diese werden in den Getriebe.- Hydrauliksystemen ständig auch unter dem Einsatz von Mycrofilter betrieben und jährlich einer Öl-Probe unterzogen.

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  • Hallo MfG,


    siehe Beitrag von AxelS , wenn Dir Analysen des Altöls vorliegen kannst Du auch darüber die Einstufung rechtfertigen. Die Grenzwerte habe ich (außer Benzo) nicht im Kopf, die sollten aber im Internet zu finden sein.

    Allerdings würde ich mir den Aufwand nicht machen. Alle 5 Jahre prüfen lassen für ca. 200€, dafür problemlos auch andere anfallende Altöle mitentsorgen sollte imo kein Problem darstellen. ;)


    Gruß

    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hi,


    das Teil dürfte aber zumindest anzeigepflichtig sein. Das dürfte in Risikostufe D liegen und

    wäre dann Prüfpflichtig bei Inbetriebnahme und dann (glaube ich) alle 5 Jahre.

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