Hallo Community,
ich habe 2 Fragen bzgl. Prüfpflichten eines "Altöl-Tank" nach AwSV.
Ein (zugelassener) 720 Liter PE-Kombi-Tank steht in einem einzelnstehenden Häuschen (kein Wasserschutz-/Überschwemmungsgebiet). Ein paar Besen, Schaufel sowie Aufsaugmaterial stehen ebenfalls im Häuschen.
Ich würde den Tank als LAU-Anlge betrachten.
Inhalt des Tanks: In den Tank kommt immer nur das selbe Alt-Öl hinein. Es ist nur 1 Öl Sorte im Einsatz. Das Öl hat die WGK 2.
Prozess: Gebrauchtes Öl wird aus der Werkstatt mit Hilfe eines 5 Liter Kanister zum Häuschen gebracht und in den Tank gefüllt. Dort wartet das ÖL darauf, wenn der Tank voll ist, abgeholt zu werden.
Der Altöl-Tank hat als Anlage die Gefährdungsstufe A
Nun weiter zur Anlage 5 der AwSV (Prüfzeitpunkte und -intervalle für Anlagen außerhalb von Schutzgebieten [...]).
Dort sind, abgesehen von unterirdischen Tanks, keine Prüfzeitpunkte für Anlagen mir der Gefährdungsstufe A genannt.
Frage 1 : Ist die Herleitung soweit korrekt?
Frage 2: Unter welche Zeile/Anlage in Anlage 5 würde der beschrieben Tank fallen?
Zeile 3 - oberirdische Anlage mit flüssigen [...] wassergefährdenen Stoffen, [...]
oder
Zeile 8 - Abfüll- und Umschlaganlagen sowie Anlagen zum Laden und Löschen von Schiffen.
Ich bedanke mich vorab für eure Aufmerksamkeit und bin für jeden Tipp froh.