Hallo zusammen,
letzte Woche sind mir zwei auf diese Weise (s. Anhang) verbundene Rundschlingen begegnet. Bei Belastung zieht sich die Umschlingung natürlich zu, so dass meiner Ansicht nach etwas wie eine Art "Knoten" entsteht. Knoten sind nicht zulässig. Wir gehen mal davon aus, dass die Verbindungsstelle sich nicht direkt im Bereich einer Kante der Last befindet - könnt ihr mir sagen, ob diese Verbindung zulässig ist? Falls nicht, wie sonst könnten zwei Rundschlingen miteinander verbunden werden? In der Betriebsanleitung und bei der DGUV bin ich leider nicht fündig geworden.
Danke und viele Grüße,
Klaus