Streit über Trage- und Pausenzeiten für FFP2-Masken in der Intensivpflege: Versetzung einer Krankenschwester wirksam?

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  • OK. Interessanter Ansatz.

    Man verstößt (ich schätze mal wissentlich) gegen die Vorgaben/Empfehlungen. Wenn sich einer beschwert, dann versetzt man ihn und will ihn nicht mehr sehen.

    Problem gelöst.


    Ich hab ja schon als das losging mit der FFP2 Pflicht gesagt... Ich bin mal gespannt bis der/die Erste dagegen klagt....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Man verstößt (ich schätze mal wissentlich) gegen die Vorgaben/Empfehlungen. Wenn sich einer beschwert, dann versetzt man ihn und will ihn nicht mehr sehen.

    Problem gelöst.

    Das sehe ich anders, es wurde eine GBU erstellt, in dieser wurde festgestellt "....ausreichend ist nach je 120 Minuten der Tätigkeit unter Maske eine Pausenzeit von je 15 Minute"

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Das sehe ich anders, es wurde eine GBU erstellt, in dieser wurde festgestellt "....ausreichend ist nach je 120 Minuten der Tätigkeit unter Maske eine Pausenzeit von je 15 Minute"

    Hallo,


    ja, es wurde eine Gefährdungsbeurteilung erstellt…was gelten dann schon die Empfehlungen aus einer DGUV Regel 112-190, in der eine Tragedauer von 75 Minuten empfohlen wird? Wenn nur leichte körperliche Arbeit verrichtet wird, können die Zeiten angepasst werden und die Tragedauer auf 100 Minuten für FFP2 ohne Ausatemventil erweitert werden.

    In der Gefährdungsbeurteilung wird dann gleich auf 120 Minuten erweitert. Da sollte man doch wenigstens nachfragen, wie dieser Wert zustande kommt.

    Dass die Klinik hier nur für die Klägerin eine organisatorische Maßnahme gefunden hat ist fragwürdig und hilft den verbleibenden Pflegerinnen sehr wenig.

    Für mich ein „gutes“ Beispiel zu was eine Gefährdungsbeurteilung missbraucht werden kann.

    Wo bleibt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und der faire Umgang miteinander? Solche Urteile die mit juristischen Mitteln am Problem vorbei entschieden werden, hinterlassen bei mir ein ungutes Gefühl.


    Gruß

    Udo

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  • Für mich ein „gutes“ Beispiel zu was eine Gefährdungsbeurteilung missbraucht werden kann.

    Wo bleibt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und der faire Umgang miteinander? Solche Urteile die mit juristischen Mitteln am Problem vorbei entschieden werden, hinterlassen bei mir ein ungutes Gefühl.

    Danke. Sehe ich genauso!

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • was gelten dann schon die Empfehlungen aus einer DGUV Regel 112-190, in der eine Tragedauer von 75 Minuten empfohlen wird?

    In der von dir genannten DGUV Regel steht:


    Die Erstellung und Überarbeitung dieser DGUV Regel und insbesondere der Gebrauchsdauer-

    tabelle (Abschnitt 8.2) steht in keinem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Eine Pandemie

    erfordert ggf. von dieser DGUV Regel abweichende Maßnahmen, die einer gesonderten Betrach-

    tung bedürfen.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Für mich ein „gutes“ Beispiel zu was eine Gefährdungsbeurteilung missbraucht werden kann.

    Wo bleibt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und der faire Umgang miteinander? Solche Urteile die mit juristischen Mitteln am Problem vorbei entschieden werden ...

    Das ist doch Quatsch.


    Die GBU soll immer die individuellen örtlichen Bedingungen erfassen. So etwas ist gar nicht in einer DGUV Information möglich. Diese soll nur einen Rahmen aufzeigen. Die Individuelle GBU ist auf Grundlage der Expertise der SiFa vor Ort zu erstellen.

    Die Erstellung und Überarbeitung dieser DGUV Regel und insbesondere der Gebrauchsdauer-

    tabelle (Abschnitt 8.2) steht in keinem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Eine Pandemie

    erfordert ggf. von dieser DGUV Regel abweichende Maßnahmen, die einer gesonderten Betrach-

    tung bedürfen.

    Was dies unterstreicht und die Wichtigkeit von fundierten GBUs ins Zentrum stellt.

    Beste Grüße


    J.H.J

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  • Die GBU soll immer die individuellen örtlichen Bedingungen erfassen. So etwas ist gar nicht in einer DGUV Information möglich. Diese soll nur einen Rahmen aufzeigen. Die Individuelle GBU ist auf Grundlage der Expertise der SiFa vor Ort zu erstellen.

    und hier kommt noch der Betriebsarzt mit ins Boot und am besten noch der TAP von der BG.......

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • nochmal ich.


    Die DGUV gibt "Richtwerte" vor die bei entsprechender Tätigkeit eingehalten werden sollen. Wenn die jetzt hingehen und bei einer intensiven, körperlichen Tätigkeit wie es auf einer Intensivstation üblich ist die "Tragedauer" auf 120 Minuten erweitern klingt das für mich schon SEHR komisch.

    Klar; ich verstehe dass die wenn sie sich zu 100% an die entsprechende Vorgabezeit halten, ein Problem mit den entsprechenden Kräften bekommen (also Kapazität).


    Ich sag mal... ohne die genaue GB zu kennen; für mich hat das ein "Gschmäckle".

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

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  • Die DGUV gibt "Richtwerte" vor die bei entsprechender Tätigkeit eingehalten werden sollen

    Richtwerte die laut DGUV "in keinem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen"

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ... aber auch außerhalb der Coronapandemie werden im Alltag diese Einsatzzeiten auf einer Intensivstation nicht eingehalten. Hier regelt die DGUV Information mal wieder an der Realität vorbei. Die grundsätzliche GBU würde mich in Ihrer Begründung auch sehr interessieren.

    Beste Grüße


    J.H.J

  • was gelten dann schon die Empfehlungen aus einer DGUV Regel 112-190, in der eine Tragedauer von 75 Minuten empfohlen wird?

    Da sollte man aber zuerst einmal erörtern was die DGUV Regel ursprünglich betrachtet hat. Bei den FFP Masken ging es da primär um Partikel, also staubende Arbeiten und da ist die Tragezeitbegrenzung durchaus sinnvoll, denn die Filter setzen sich zu und erschweren dann die Atmung. Bei Aerosolen ist das aber nicht so.

    Es gab auch eine KOBAS (Koordinierungskreis Biologische Arbeitsstoffe der DGUV) Empfehlung vom 27.5.2020 die eine Tragezeit von 3h akzeptiert hat.

    In der Gefährdungsbeurteilung wird dann gleich auf 120 Minuten erweitert. Da sollte man doch wenigstens nachfragen, wie dieser Wert zustande kommt.

    Siehe oben, KOBAS Empfehlung + GBU unter Beteiligung der Arbeitsmedizin.


    Was auch gerne "vergessen" wird, jeder Maskenwechsel bzw. Maskenpause bewirkt eine potentielle Kontaminationsgefahr und erhöht somit das Infektionsrisiko.


    Keine Frage, die Belastung ist hoch und sollte so gering als möglich gehalten werden, aber man hat ja ursprünglich auch nicht damit gerechnet, dass die Pandemie so lange dauert.

    Inzwischen hat man das Problem, dass gar nicht genügend Personal verfügbar ist, um längere Pausen zuzulassen. Alternative wäre dann die Triage, möchte man das?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Erstellung und Überarbeitung dieser DGUV Regel und insbesondere der Gebrauchsdauer-

    tabelle (Abschnitt 8.2) steht in keinem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Eine Pandemie

    erfordert ggf. von dieser DGUV Regel abweichende Maßnahmen, die einer gesonderten Betrach-

    tung bedürfen.

    Die "gesonderte Betrachtung" ändert weder etwas an den tatsächlichen Belastungen durch FFP- Masken noch am Schutzziel aus dem verbindlichen Arbeitsschutz- Regelwerk


    Die DGUV gibt "Richtwerte" vor die bei entsprechender Tätigkeit eingehalten werden sollen

    Die DGUV-I gibt den berufsgenossenschaftlichen Stand der Technik wieder:

    Wenn die Arbeitgeberin das umsetzt, darf sie vermuten, dass keine negativen gesundheitlichen Folgen für das Personal auftreten.

    Wenn sie es nicht umsetzt, muss sie beweisen, dass trotz der Abweichung von SdT keine solchen Folgen auftreten.

    Eine bloße Behauptung reicht da nicht.


    Was hier gemacht wurde, ist dasselbe wie das Hochsetzen von Grenzwerten für Gefahrstoffe, wenn es zu teuer oder zu umständlich ist, geeignete Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen zu treffen.


    In den Krankenhäusern gibt es viel zu wenig Personal und der Betreiber will Geld verdienen: da müssen solche Kleinigkeiten wie der Gesundheitsschutz des Personals oder das Arbeitszeitgesetz schon mal hintenanstehen....

    aber auch außerhalb der Coronapandemie werden im Alltag diese Einsatzzeiten auf einer Intensivstation nicht eingehalten.

    Das macht es nicht besser: wenn ich oft genug klauen gehe, ohne erwischt zu werden, macht es das Klauen für mich ja nicht legal, so quasi als Gewohnheitsrecht.


    Wenn man dem Pflegepersonal Rechte vorenthalten will, die für andere Berufsgruppen bestehen, muss man das gesetzlich regeln: wie z.B. bei der Bundeswehr oder bei der Sondergesetzgebung für kirchliche Arbeitgeberinnen.


    Die einzige nachhaltige Lösung wäre: genügend Personal, damit ausreichend Pausen möglich sind.

    Das setzt neben der Schaffung von Stellen allerdings vernünftige Arbeitsbedingungen und Bezahlung voraus, was natürlich die Rendite schmälert....


    Gesundheitsvorsorge gehört zur allgemeinen Daseinsvorsorge, wie Feuerwehr und Polizei.

    Von denen wird ja auch nicht erwartet Gewinne zu erwirtschaften...

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  • tatsächlichen Belastungen durch FFP- Masken noch am Schutzziel aus dem verbindlichen Arbeitsschutz- Regelwerk

    genau das muss man ja gesondert betrachten ....das Schutzziel ist in der Pandemie doch ein ganz anderes

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo.


    die KOBAS-Empfehlung bezieht sich auf Masken mit Ausatemventil.


    Wenn nicht genügend Personal verfügbar ist sollte das doch nicht bedeuten das noch vorhandene Personal, bei noch länger andauernder Pandemie, zu "verheizen". Das macht die Situationen auf den Intensivstationen nicht besser.

    Und wer sich wehrt, wird versetzt....


    Gruß

    Udo