Selbst hergestellte Maschine

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Guten Tag,

    in meinem Unternehmen soll zum ersten Mal eine Maschine selbst gebaut werden.

    Hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich und kann Tipps geben?

    Darf unser Maschinenbauingenieur alle Arbeiten selbst durchführen (Elektrik; Pneumatik) oder müssen noch andere Qualifikationen nachgewiesen werden?

    Vielen Dank!

  • ANZEIGE
  • Moin,

    also, ich kenne das aus der Vergangenheit aus meinem damaligen Vorrichtungsbau. Leiter (Maschinenbauingenieur) durfte Pneumatik und Schwachstromspannung machen. Ab Steckdose und Starkstrom war er raus. Abgesehen davon: Stichwort CE Kennzeichnung -> das dürfen dann nur ausgebildete Personen machen.

    Beste Grüße

    Volker

  • Stichwort CE Kennzeichnung -> das dürfen dann nur ausgebildete Personen machen.???????


    Stichwort CE Kennzeichnung -> Vermutungswirkung, das eine Maschine nach DIN gebaut worden ist, kann sich jede Putzfrau vergeben.

  • Das Wichtigste ist: Die Maschine muss sicher sein.

    Die Sache mit der CE-Kennzeichnung und den dazugehörigen Konformitätserklärungenist eher ein Thema der Produktsicherheit. Heutzutage müssen auch für den "Eigenbedarf" hergestellte Maschinen die Anforderungen an Maschinen die "Im Markt bereitgestellt" -sprich verkauft- werden erfüllen, das ist aber bei einer "sicheren" Maschine quasi automatisch gewährleistet.

    Also:

    Ich will irgendetwas herstellen.

    Nachdem ich etwas konstruiert habe, was das tut was es soll schaue ich, welche gesetzlichen Anforderungen an die Produktsicherheit erfüllt werden müssen. (https://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehr…schaftsrecht%29)

    Diese setze ich um und schwöre anschliessend, dass das Produkt die Anforderungen erfüllt ("Konformitätserklärung").

    Wenn ich das Produkt nach europaweit harmonisierten Normen ("C-Normen") hergestellt habe, darf ich vermuten, dass alles safe ist und zähle in der Erklärung die Normen auf, die ich beachtet habe.

    Wenn es keine C-Normen gibt, mache ich eine Risikoanalyse und -beurteilung- dazu gibt es hier im Forum diverse Threads.

    Wenn ich die Maschine auch betreiben will, mache ich auch eine Gefährdungsbeurteilung gem. BetrSichV, die kann durchaus dieselbe wie die nach MaschRL sein.

    Das wars dann aber auch.

    Wer die Maschine bauen darf? Jeder dem der Unternehmer es zutraut.

    Die Hochvolt-Elektrik in meinem Elektroauto ist von Arbeiter*innen zusammengestöpselt worden, die schon seit vielen Jahren am Band stehen und Autos zusammenbauen- dafür werden nicht extra EFKs eingestellt.

    Aber nicht vergessen: Wenn man Hersteller und Betreiber ist, ist man auch in der Produkt- und Betreiberhaftung.

  • "zum ersten Mal eine Maschine selbst gebaut werden"

    das übersetze ich jetzt mal mit konstruktion von 0 an.

    Prinzipiell ist, wie schon gesagt, euer Unternehmer dafür verantwortlich das die Maschine sicher ist.

    Egal welche Spannnung, sobald Elektrik dabei ist würde ich mir noch einen erfahrenen Elektrokinstrokteur ins Boot holen, selbst bei 24V/Steuereung/Regeltechnik ist zum Beispiel EMV/EMF und die entsprechenden Normen nicht ganz unwichtig.

    Die Serienfertigung oder das zusammenstöpseln von einem fertigen und geprüften Design ist dann wieder ein anderes Thema.

  • ANZEIGE
  • Wenn es keine C-Normen gibt, mache ich eine Risikoanalyse und -beurteilung- dazu gibt es hier im Forum diverse Threads.

    Das ist so nicht richtig. Eine Risikobeurteilung ist immer durchzuführen. Siehe dazu MRL.

    Ansonsten schau hier.

    https://www.weka-manager-ce.de/ce-kennzeichnu…-eigengebrauch/

    "Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu Handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste."

    (Konfuzius, 551 v.Ch.- 479 v.Chr.)

  • Moin

    Schau dir mal die "Checkliste für T008 und dort vor allem den Anhang 1 der BGRCI an.

    https://downloadcenter.bgrci.de/shop/bgi/treihe

    Da steht was man bei Eigenbau beachten muss.

    Und JA. Du brauchst eine CE für eine Maschine. Steht so in der BetrSichV und der MSchRL. Wenn du per Definition eine Maschine hast. Die Definition:

    Nach 2006/42/EG Artikel 2 Abs. a (bzw. Umsetzung in nationales Recht, durch 9. ProdSV § 2, Absatz 2) bezeichnet „Maschine“

    • eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;
    • eine Gesamtheit im Sinne des ersten Gedankenstrichs, der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden;
    • eine einbaufertige Gesamtheit im Sinne des ersten und zweiten Gedankenstrichs, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist;
    • eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne des ersten, zweiten und dritten Gedankenstrichs oder von unvollständigen Maschinen im Sinne des Buchstabens g, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren;
    • eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • Guten Morgen,

    hier einmal die aktuellste Stellungnahme des LASI und der BGHM zum Thema eigenverwendete Maschinen und Maschinen ohne CE.