Handwerkzeug Crimpzange CE Notwendig?

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  • Hallo zusammen,

    ich möchte eine Crimpzange in verkehr bringen ist eine CE Zertifizierung notwendig?

    Es ist ein Teil welches es schon massig auf dem markt gibt, allerdings will ich diese mit meinem Namen vertreiben.

    Die Zange ist nicht selbst gebaut, es handelt sich um einen Handelsartikel.

    Auf dem Teil ist aktuell wie von mir gewünscht keinerlei Markierung vorhanden.

  • Ohne die Zange zu kennen wirst Du kaum eine verlässliche Antwort bekommen. Allerdings gehe ich davon aus, dass die Zange z.B. durch Federkraft geöffnet wird. Dann dürfte die Maschinenrichtlinie greifen. Es könnte aber auch eine Auslegung als "Trivialmaschine" erfolgen, da die Federkraft nur gering ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    Wann ist die CE-Konformitätserklärung nötig?

    Für jedes Produkt, das unter eine EU-Richtlinie fällt, ist eine CE-Konformitätserklärung erforderlich. Sie als Hersteller müssen sie als Teil Ihrer technischen Dokumentation bereithalten und bei Anforderung durch eine Aufsichtsbehörde innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung stellen können.


    Gibt es für dieses Werkzeug eine Richtlinie?

    Ansonsten ist der In-Verkehr-Bringer mit dem Hersteller gleichgesetzt.

    Einfach eine Suchmaschine fragen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich frage mal: Welche nachträgliche Veränderung wurde durchgeführt, die einen zum Hersteller werden läßt?

    Wenn es keinerlei nachträgliche Veränderungen gab, dann den Hersteller nach den Dokumenten fragen - wenn es sie massig auf dem Markt gibt, dann hat er die CE-Konformitätserklärung schon.

    Wenn der Hersteller dies aber noch nicht hat, weil Du der erste Importeur bist, dann musst du ran...

    CE-Kennzeichnung

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Zum Thema: Crimpzangen sind keine Maschinen, die MaschRL greift hier also nicht.

    Auch wenn Axel in seinem Post andeutet, dass eine Feder ein "anderes Antriebssystem als die unmittelbar eingesetzte menschliche oder tierische Kraft" ist.

    Das ist sie nicht.

    Die Feder speichert Energie, wenn sie vom Bediener mit Muskelkraft zusammengedrückt wird. Diese Energie gibt sie genau ein Mal frei, nämlich dann wenn der Bediener loslässt.

    Was hier anzuwenden ist, ist die RL 2001/95/EG ("allgemeine" Produktsicherheit bzw. die Umsetzung ins deutsche Recht, im ProdSG).

    Wenn das Produkt die Anforderungen erfüllt, gibt der Hersteller (oder Importeur) eine dementsprechende Konformitätserklärung ab.

    Wenn du nur Händler bist, hat derjenige, der das Produkt in der EU "im Markt bereitstellt" (Hersteller oder Importeur) bereits eine Erklärung abgegeben. Die reichst Du einfach an Deine Kunden durch.

    Wenn Du der Importeur bist, gibst Du diese Erklärung selbst ab. Das kann man bei solch einfachen Produkten wie einer Crimp- Zange mit etwas Sifa-Know-How durchaus auch fundiert machen.

    Für eventuelle Produkthaftungs(rest)risiken empfiehlt sich aber ein entsprechende Haftpflichtversicherung.

  • Auch wenn Axel in seinem Post andeutet, dass eine Feder ein "anderes Antriebssystem als die unmittelbar eingesetzte menschliche oder tierische Kraft" ist.


    Das ist sie nicht.


    Die Feder speichert Energie, wenn sie vom Bediener mit Muskelkraft zusammengedrückt wird. Diese Energie gibt sie genau ein Mal frei, nämlich dann wenn der Bediener loslässt.

    Ich habe hier nur die Definition der Maschinenrichtlinie übernommen. Nach der ist ein durch Federkraft angetriebenes bewegliches Bauteil eine Maschine. Ausnahmen bei geringen Kräften sind in der Richtlinie nicht vorgesehen, sondern werden nur in der Praxis so angewendet.

    Siehe auch KomNet

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • "Demnach sind Produkte, die aufgrund einer Feder (Antriebssystem) eine Bewegung ausführen können, als Maschine zu betrachten. Eine Einschränkung über die Größe oder Ursache der entstehenden Kräfte, Bewegungsgeschwindigkeiten oder der Größe der Bewegung ist in der Maschinenrichtlinie nicht vorhanden, wodurch jedes federbelastete Produkt als Maschine angesehen werden müsste."

    Daher haben doch auch Mausefallen eine CE, oder so ähnlich?!

    „Ein Tipp zum Recht: halten Sie es ein!" Prof. Dr. Thomas Willrich

    "Nur §31 JArbSchG regelt das Züchtigungsverbot. Das heißt, alle anderen darf man hauen." ThiloN

    "Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an." Guudsje

  • ich denke, bzw. ich würde es für mich so beurteilen:

    Da die Energie nicht gespeichert und irgendwann abgerufen wird sondern nur das öffnen unterstützt wenn ich die Hand öffne wäre es für mich keine Maschine.

    Allerdings lässt sich darüber längere Zeit diskutieren.

  • Man findet selten so viele unsinnige Antworten wie in diesem Thread. Deshalb mal etwa Sinnvolles:

    Crimpzangen fallen unter das ProdSG. Darunter sind auch die anzuwendenden Normen gelistet.

    Das ProdSG ist nicht deklarationspflichtig. Damit entfällt "CE" und die Startfrage ist beantwortet.

  • Man findet selten so viele unsinnige Antworten wie in diesem Thread.

    Ja, Deine gehört auch dazu. Nur weil ein Produkt unter das ProdSG fällt, bedeutet dies nicht, dass nicht noch weitere Rechtsgebieten tangiert sein können und dann beachtet werden müssen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Auch wenn es gerade sehr hitzig hier scheint, möchte ich dazu gerne meine Einschätzung als CE-Koordinator abgeben.

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    Vorweg meine Urteil

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    Ein manuell betriebenes Handwerkzeug fällt nicht unter die Maschinenrichtline (2006/42/EG) oder die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

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    Begründung

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    Die Maschinenrichtline / -verordnung befasst sich mit Maschinen oder Maschinen im engeren Sinne, dies könnten unvollständige Maschinen, auswechselbare Ausrüstung, Lastaufnahmemittel, Sicherheitsbauteile etc sein.

    Im Fall der Handcrimpzange sind keine elektrischen, pneumatischen oder hydraulischen Antriebe dran. Die Kraft wird durch den Menschen eingeleitet und die gespeicherte Energie der Feder ist nicht so hoch, das beim Versagen von Mensch oder Material ein signifikantes Risiko entsteht.

    Auch wenn Risiken bestehen sollten, kann eine Risikobeurteilung durchgeführt und entsprechend gehandelt werden. Damit fällt die Handcrimpzange dennoch nicht unter die Maschinenrichtline / - verordnung.

    Ich gehe davon aus, das du deine Zangen nicht nur B2B, sondern auch B2C, also an Verbraucher verkaufen möchtest.

    Daher findet die Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) in jedem Fall Anwendung.

    Du solltest klären in welcher Position du am Ende auftrittst.

    Folgenden Szenarien als Beispiel...

    Szenario 1 - Du kaufst bei einem Händler und verkaufst weiter

    Der Händler von dem du beziehst, verkauft an dich und du hast dein Unternehmen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG), damit muss der Händler von dem du kaufst, seine Ware entsprechend der Richtlinien des Empfängerlandes ausführen.

    Da du diese Waren dann hier vertreibst, solltest du dich (wie von Anderen bereits erwähnt) von der Einhaltung der Importbedingungen überzeugen und dir entsprechender Nachweise von deinem Händler übermitteln lassen.

    Du bringst diese Waren am Ende an den Verbraucher, daher bist du die erste Anlaufstellen falls mit dem Produkt etwas nicht stimmt.

    *DueEi*

    Solltest du bedenken an der Echtheit chinesischer Zertifikate haben, lasse ein Muster der Ware unabhängig prüfen. Nicht das gesundheitsgefährdende Stoffe beim Verbraucher zu Hautreizungen, Vergiftungen o.ä. führen. (REACH Verordnung)

    Szenario 2 - Du beauftragst eine Fertigung

    Wenn du beispielsweise einen Fertigungsauftrag in China platzierst und die Produkte hier her importierst, bist du der Inverkehrbringer der Waren in die Europäische Gemeinschaft (EG) und bist dafür alleinverantwortlich dass diese den geltenden Richtlinien entspricht.


    In jedem Fall solltest du nicht unüberlegt ein Gewerbe eröffnen. Zudem solltest du eine Betriebshaftpflicht in Betracht ziehen.

    Ich hoffe diese Antwort hilft dir weiter. Solltest du weitergehende Fragen haben dann einfach stellen. Entweder kann ich sie dir AdHoc beantworten oder werde mich dazu einlesen.

    Liebe Grüße

  • Dazu passt auch:
    Kein CE-Zeichen für Werkzeuge - FWI - Fachverband Werkzeugindustrie e.V.

    Der Fachverband sollte ja eine seriöse Quelle sein ;)

    „Ein Tipp zum Recht: halten Sie es ein!" Prof. Dr. Thomas Willrich

    "Nur §31 JArbSchG regelt das Züchtigungsverbot. Das heißt, alle anderen darf man hauen." ThiloN

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