Handwerkzeug Crimpzange CE Notwendig?

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  • Hallo zusammen,

    ich möchte eine Crimpzange in verkehr bringen ist eine CE Zertifizierung notwendig?

    Es ist ein Teil welches es schon massig auf dem markt gibt, allerdings will ich diese mit meinem Namen vertreiben.

    Die Zange ist nicht selbst gebaut, es handelt sich um einen Handelsartikel.

    Auf dem Teil ist aktuell wie von mir gewünscht keinerlei Markierung vorhanden.

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  • Ohne die Zange zu kennen wirst Du kaum eine verlässliche Antwort bekommen. Allerdings gehe ich davon aus, dass die Zange z.B. durch Federkraft geöffnet wird. Dann dürfte die Maschinenrichtlinie greifen. Es könnte aber auch eine Auslegung als "Trivialmaschine" erfolgen, da die Federkraft nur gering ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    Wann ist die CE-Konformitätserklärung nötig?

    Für jedes Produkt, das unter eine EU-Richtlinie fällt, ist eine CE-Konformitätserklärung erforderlich. Sie als Hersteller müssen sie als Teil Ihrer technischen Dokumentation bereithalten und bei Anforderung durch eine Aufsichtsbehörde innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung stellen können.


    Gibt es für dieses Werkzeug eine Richtlinie?

    Ansonsten ist der In-Verkehr-Bringer mit dem Hersteller gleichgesetzt.

    Einfach eine Suchmaschine fragen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich frage mal: Welche nachträgliche Veränderung wurde durchgeführt, die einen zum Hersteller werden läßt?

    Wenn es keinerlei nachträgliche Veränderungen gab, dann den Hersteller nach den Dokumenten fragen - wenn es sie massig auf dem Markt gibt, dann hat er die CE-Konformitätserklärung schon.

    Wenn der Hersteller dies aber noch nicht hat, weil Du der erste Importeur bist, dann musst du ran...

    CE-Kennzeichnung

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Zum Thema: Crimpzangen sind keine Maschinen, die MaschRL greift hier also nicht.

    Auch wenn Axel in seinem Post andeutet, dass eine Feder ein "anderes Antriebssystem als die unmittelbar eingesetzte menschliche oder tierische Kraft" ist.

    Das ist sie nicht.

    Die Feder speichert Energie, wenn sie vom Bediener mit Muskelkraft zusammengedrückt wird. Diese Energie gibt sie genau ein Mal frei, nämlich dann wenn der Bediener loslässt.

    Was hier anzuwenden ist, ist die RL 2001/95/EG ("allgemeine" Produktsicherheit bzw. die Umsetzung ins deutsche Recht, im ProdSG).

    Wenn das Produkt die Anforderungen erfüllt, gibt der Hersteller (oder Importeur) eine dementsprechende Konformitätserklärung ab.

    Wenn du nur Händler bist, hat derjenige, der das Produkt in der EU "im Markt bereitstellt" (Hersteller oder Importeur) bereits eine Erklärung abgegeben. Die reichst Du einfach an Deine Kunden durch.

    Wenn Du der Importeur bist, gibst Du diese Erklärung selbst ab. Das kann man bei solch einfachen Produkten wie einer Crimp- Zange mit etwas Sifa-Know-How durchaus auch fundiert machen.

    Für eventuelle Produkthaftungs(rest)risiken empfiehlt sich aber ein entsprechende Haftpflichtversicherung.

  • Auch wenn Axel in seinem Post andeutet, dass eine Feder ein "anderes Antriebssystem als die unmittelbar eingesetzte menschliche oder tierische Kraft" ist.


    Das ist sie nicht.


    Die Feder speichert Energie, wenn sie vom Bediener mit Muskelkraft zusammengedrückt wird. Diese Energie gibt sie genau ein Mal frei, nämlich dann wenn der Bediener loslässt.

    Ich habe hier nur die Definition der Maschinenrichtlinie übernommen. Nach der ist ein durch Federkraft angetriebenes bewegliches Bauteil eine Maschine. Ausnahmen bei geringen Kräften sind in der Richtlinie nicht vorgesehen, sondern werden nur in der Praxis so angewendet.

    Siehe auch KomNet

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • "Demnach sind Produkte, die aufgrund einer Feder (Antriebssystem) eine Bewegung ausführen können, als Maschine zu betrachten. Eine Einschränkung über die Größe oder Ursache der entstehenden Kräfte, Bewegungsgeschwindigkeiten oder der Größe der Bewegung ist in der Maschinenrichtlinie nicht vorhanden, wodurch jedes federbelastete Produkt als Maschine angesehen werden müsste."

    Daher haben doch auch Mausefallen eine CE, oder so ähnlich?!

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • ich denke, bzw. ich würde es für mich so beurteilen:

    Da die Energie nicht gespeichert und irgendwann abgerufen wird sondern nur das öffnen unterstützt wenn ich die Hand öffne wäre es für mich keine Maschine.

    Allerdings lässt sich darüber längere Zeit diskutieren.

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