Brandschutz mobiles Büro / Büromobil

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  • Hallo liebes Forum,

    ich wünsche zunächst allen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2022.

    Ich bin ganz neu hier und habe gleich eine Frage.

    Unsere besitzt seit neuestem ein Büromobil, sprich einen LKW mit 3 fest installierten Arbeitsplätzen.

    Ich habe bereits in Erfahrung gebracht, das so ein Fahrzeug unter mobiles Büro, wie Bürocontainer fällt.

    Nun möchte ich für das Fahrzeig erstens eine Gefährdungsermittlung erstellen und zweitens das Fahrzeug Brandschutztechnisch ausstatten.

    Kann mir vielleicht jemand sagen wo ich entsprechende Regelungen für den Brandschutz finden kann?

    Als Beispiel wüsste ich gern ob ein Feuerlöscher benötigt wird und wenn ja welcher und wie viele?

    Herzliche Grüße

    Sophia

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  • Hallo,

    ein eigenes Regelwerk werden Sie da nicht finden.

    Anzahl/Ausstattung Feuerlöscher u.a. ASR A2.2.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin,

    willkommen in der Runde.

    Handelt es sich denn bei den Arbeitsplätzen um dauerhaft bewegliche Arbeitsplätze? Also kann der LKW noch fahren oder sind feste Installationen, wie Wasser und Telefon zum LKW verlegt worden - als eine Art Alternative zu Baukontainern auf Rädern? Der hier sich ergebene Unterschied ist rechtliche Bewertung als bauliche Anlage oder nicht, also ob das Baurecht greift

    Bei Autos/LKWs gibt es zudem durch die Zulassungsbehörden Anforderungen an Materialien und Baustoffklassifikationen - auch hier Detailfragen, wer hat den LKW denn ausgebaut, wann und wo oder einfach umgenutzt?

    Letztlich und da bist du rechtlich dann auch sicher, greift auf jeden Fall das Arbeitsstättenrecht. Also kannst du die GBU's entsprechend der ASR'n erstellen und die Regelungen entsprechend festlegen. Diese musst du dann geringfügig auf die Bedingungen des Arbeitsplatzes münzen, da man in den ASR ja nicht von einem LKW ausgeht.

    Ich hoffe dir erste Denkanstöße gegeben zu haben, sonst müssten deine Fragen konkreter werden.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • HI,

    das sind schonmal gute Denkanstöße.

    Der LKW ist noch voll fahrtüchtig und hat eine integrierte Wasser und Stromversorgung. Der Ausbau wurde durch einer Fachfirma in Kombination mit unseren eigenen Ingenieuren vorgenommen. Ein Anschluss an bestehende Netze oder Medien ist nicht nötig aber möglich.

    Wir sind ein Ingenieurdienstleister und planen den Wagen beim Kunden für die Dauer unseres Einsatzes (von wenigen Wochen bis mehreren Monaten) abzustellen.

    Ich würde vermuten es gilt nicht als bauliche Anlage.

    Ich freue mich über weitere Denkanstöße.

    Herzliche Grüße

    Sophia

  • Sophia,

    Nein, es ist sicher keine bauliche Anlage sondern tatsächlich ein Büromobil.

    Ausstattungstechnisch unterliegt es im Wesentlichen den einschlägigen Vorschriften für Büroarbeitsplätze.

    Bei der GB sollte beachtet werden, dass es einmal um den Fahrbetrieb und zweitens um den Bürobetrieb geht. Dabei ist auf einige spezifische Merkmale zu achten. So ist der Zugang zu dem Container i.d.R. über eine ausziebahre, versenkbare Treppe realisiert. Wenn ich also den Arbeitsplatz vor Ort einrichte oder abbaue, sollte ich dies im Hinblick auf z.B. mechanische Gefährdungen beachten.

    Sollten im dem Container Sanitär-, Koch- und/oder Schlafmöglichkeiten vorhanden sein, lohnt sich auch hier eine nähere Betrachtung - z.B. Entsorgung von Äbfällen/Abwässern.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo Sophia,

    bei der Gefährdungsbeurteilung würde ich auch das Thema Sicherheitskoordination mit aufnehmen. Wenn ihr das Büromobil beim Kunden abstellen wollt, sollte eine Absprache über die dortigen (gegenseitigen) Gefährdungen stattfinden. Eventuell ergeben sich daraus weitere notwendige Schutzmaßnahmen vor Ort. Habt ihr zum Beispiel einen Kunden mit einem Störfallbetrieb, wäre beispielsweise abzuklären wie eure Mitarbeiter bei einer Evakuierung mit informiert werdet.