Mit Verlaub, ich kann doch nicht bei einem Krankenhaus Container
so abstellen und dann unter Umständen von Bestandsschutz reden
und keinen BS darstellen.
Oh leider doch. Genau wenn an dieser Stelle schon immer ein Entsorgungsplatz war. (Was für Container standen dort denn, dass wird gar nicht richtig ersichtlich - bildich sieht man Wäschewagen und eine "Schutt"mulde etc.) Insbesondere bei Abfällen, deren Lagerung im Gebäude oder am Gebäude gab es baurechtliche Anpassung und Verschärfungen in den letzten Anpassungen, wegen solcher Ereignisse.
Wenn die Unterstellung 30-40 Jahre und dort schon immer Entsorgung korrekt wären, wäre dies Bedingungslos durch den Bestandsschutz gedeckt.
Einige Bundesländer - u.a. Hamburg - haben in den Bauordnungen kleine Lücken zur Anpassungsforderung eingebaut - dies ist aber noch nicht mal abschließend Verfassungsrechtlich ggü. Art, 14 GG bewertet. Kurzum es ist nicht auszuschließen, dass alles korrekt ist - auch wenn natürlich Glück dabei war, dass keiner zu Schaden kam.