Formaldehydlösung 4-5%

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  • Moin,

    das Gemisch wird in einem Krankenhaus verwendet. Nun war ich davon ausgegangen, dass bei Formaldehyd eine Absaugung vorhanden sein müsste. Aus dem Sicherheitsdatenblatt wird dies aber nicht als erforderlich angegeben und gar nicht aufgelistet. Atemmasken sollen nur bei Bedarf getragen werden.

    Die Tätigkeit, bei der die Mitarbeiter mit dem Stoff umgehen, umschütten in kleine Behälter bspw., ist recht kurzfristig. Langes arbeiten ist nicht vorgesehen. Die Frage kam auf weil von 37% (wo das SD eine Absaugung vorsieht) auf 4-5%iges gewechselt wurde.

    Was habe ich übersehen? Meine Empfehlung wäre - gut belüfteter Raum, FFP2 Maske, Schutzbrille und -handschuhe. Entsprechende Kennzeichnung am Schrank/Raum.

    Viele Grüße

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  • FFP Maske bringt nichts gegen Formaldehyd. Relevant wäre, wo wird es eingesetzt? In neueren Bereichen sollte man eine Umfüllstelle mit lokaler Absaugung vorsehen. Das wird aber oft aus Platzmangel "vergessen".

    Ansonsten kann man die Behälter vorbefüllen z.B. unter einem Abzug.

    Im OP wird es immer wieder vorkommen, dass größere Organteile eingelegt werden müssen. Das würde ich dann im OP Saal irgendwo patientenfern durchführen, denn die Säle haben einen relativ hohen Luftwechsel.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Danke für die Rückmeldung.


    Umfüllstation gibt es bereits, ohne Absaugung. Lieferung erfolgt bereits in kleinen Dosen. Es wird nur umgefüllt bei größeren Mengen.

    Im OP gibt es keine Probleme bzw. wird hier bisher nichts erwähnt.

    Letztlich wird die Frage kommen, ob es gesetzlich vorgeschrieben ist. Wäre es dies würde ich es gerne empfehlen, ansonsten wäre nur der Stand der Technik das einzige Argument. Womit mit Sicherheit nichts unternommen wird.

  • Direkt als Vorschrift wirst Du es nicht finden.

    Aber indirekt über das Minimierungsgebot nach §7 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Aber indirekt über das Minimierungsgebot nach §7 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung.

    ...und da bereits die 4-5%ige Formaldehydlösung mit den H-Sätzen 341 (Kann vermutlich genetische Defekte verursachen) und 350 (Kann Krebs erzeugen) gekennzeichnet ist, sollte das Minimierungsgebot ganz konsequent umgesetzt werden... und ein Absaugung wird eine mögliche Exposition DEFINITIV verringern.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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  • So, nun bin ich wieder im Dienst.

    Habe nochmals mit euren Anmerkungen recherchiert. Die Antwort an den Kunden hat sich dahingehend geändert, dass ich eine Absaugung als definitive Maßnahme auf Grundlage des Minimierungsgebot empfehle. Also wie zu erwarten, keine andere Aussage als eure.

    Vielen Danke für den Input!