Gericht wertet Unfall auf geleastem Job-Rad als Arbeitsunfall

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    Di, 14. Dezember 2021 um 13:02 Uhr


    Gericht wertet Unfall auf geleastem Job-Rad als Arbeitsunfall


    Beschäftigte sind nach einem Urteil des Landessozialgerichtes unfallversichert, wenn sie ein vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter geleastes Fahrrad zu einer alljährlichen Inspektion bringen.


    Damit kippte das Gericht die Entscheidungen der von einer Mitarbeiterin einer Schwäbisch Gemünder Firma beklagten Berufsgenossenschaft und des Sozialgerichts Ulm, ihren Unfall nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen (Az.: L 1 U 779/21). Das hätte hat nach Auskunft eines Gerichtssprechers vom Dienstag finanzielle Konsequenzen, weil in diesem Fall die Krankenversicherung für Behandlung und Krankengeld verantwortlich wäre und nicht die Berufsgenossenschaft.


    Diese zahlt mehr Krankengeld und gewährt vor allem anders als die Krankenkasse bei Dauerschäden eine Rente. Nach weiteren Angaben der Stuttgarter Richter hatte die Firma im Rahmen eines JobRad-Modells Räder geleast und sie seinen Mitarbeitern zur privaten Nutzung einschließlich des Arbeitswegs überlassen. Dabei hatte der Arbeitgeber die Pflicht zur regelmäßigen Wartung den Nutzern übertragen.


    Die Arbeitnehmerin war nach einer solchen Inspektion auf dem Weg von der Werkstatt nach Hause verunglückt, wobei sie eine erhebliche Verletzung am linken Knie erlitt. Das Landessozialgericht stellte in seinem bereits im Oktober gefällten Urteil fest, dass zumindest die besondere Jahreswartung eine betriebsbezogene Verrichtung darstelle. Die Berufsgenossenschaft und die erste Instanz hatten dies als private Tätigkeit gewertet.


    Die Stuttgarter Richter argumentierten hingegen: Auch wenn diese außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfand, ergebe sich ein Betriebsbezug aus den konkreten Vorgaben zur Wartung und den Vereinbarungen zur Kostenübernahme durch das Leasing-Unternehmen. Insofern sei die Klägerin, als der Unfall geschah, auf dem versicherten direkten Heimweg von der Arbeit nach Hause gewesen. Die Revision zum Bundessozialgericht in Kassel ist möglich. Fälle rund um das Jobrad dürften aufgrund dessen wachsender Beliebtheit zunehmen, betonten die Richter.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • ...sehr schön. U.a. deswegen habe ich mich immer vehement gegen diese Nummern ausgesprochen und bin auch immer gerne mit dem BR in den Ring gestiegen...


    Ich habe nie verstanden, warum ich als AG meinen MA ein Rad leasen soll...


    In diesem Sinne

    Der Michael


    PS: ...daneben ist dies wieder eines der Urteile, die mein Rechtsverständnis auf eine schwere Probe stellen...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ...sehr schön. U.a. deswegen habe ich mich immer vehement gegen diese Nummern ausgesprochen und bin auch immer gerne mit dem BR in den Ring gestiegen...

    Deswegen gibt es (große) Firmen, wo der Fahrradservice zum Fahrrad kommt und nicht umgekehrt ;)

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Deswegen gibt es (große) Firmen, wo der Fahrradservice zum Fahrrad kommt und nicht umgekehrt ;)

    ...kein Fahrrad - kein Service, keine Firma und keine Probleme! Gut, nä?!? ;)


    Schöne Woche!


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich habe nie verstanden, warum ich als AG meinen MA ein Rad leasen soll

    Dafür gibt es mehrere Gründe:


    Mitarbeiterbindung: Wenn mir der Arbeitgeber etwas Gutes tut stärkt das die Mitarbeiterbindung und die Mitarbeitermotivation.


    Betriebliches Gesundheitsmanagement: Erhöhung der körperlichen Leistungsfähigkeit/ Bewegung als Ausgleich zu Bildschirmarbeit.


    Imagegewinn: heutzutage ist Nachhaltigkeit für viele Unternehmen ein wichtiges Thema, da zählt nachhaltige Mobilität auch zu. Außerdem verbessert es die Klimabilanz des Unternehmens, wenn MA mit dem Fahrrad kommen.


    Und warum sollte ein Firmenfahrrad anders behandelt werden als ein Firmenauto?


    Wenn ich meinen Dienstwagen (mit Privatnutzung) zur Inspektion bringe, ist das ja auch versichert,

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  • Ein pragmatisches Urteil.

    Chef sagt, MA wartet das Rad selbst.

    MA bringt das Rad zur Wartung und verunglückt.

    Auftrag des Chefs ausgeführt => Wegeunfall

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.