Hallo zusammen,
ich soll eine Stellungnahme zu folgender Situation schreiben:
Die Herren- und Damenumkleide liegen direkt nebeneinander und sind nur über den vorgelagerten Raum erreichbar.
Somit haben beide den Status "gefangener Raum" gewonnen.
Punkt 6 Abs. 10 ASR A2.3 besagt:
ZitatAlles anzeigen„ Gefangene Räume dürfen als Arbeits -, Bereitschafts -, Liege-, Erste -Hilfe- und Pausenräume nur genutzt werden,
wenn die Nutzung nur durch eine geringe Anzahl von Personen erfolgt und wenn folgende Maßgaben beachtet wurden:
- Sicherstellung der Alarmierung im Gefahrenfall, z. B. durch eine
automatische Brandmeldeanlage mit Alarmierung
oder
- Gewährleistung einer Sichtverbindung zum Nachbarraum, sofern der
gefangene Raum nicht zum Schlafen genutzt wird und im vorgelagerten
Raum nicht mehr als eine normale Brandgefährdung vorhanden ist.“
Die ASR A4.1 definiert Umkleideräume in Punkt 3.1 als Sanitärräume und Sanitärräume werden von der ASR A2.3 bei den gefangenen Räumen nicht erfasst, da nicht explizit genannt!
Rein formell wäre diese Konstellation somit in Ordnung?!
Das, und einzig das, ist die Frage die ich bewantwortet haben möchte.
Meine Meinung:
Mit verdammt großen Magenschmerzen und einem großen Haufen gekackter Korinthen: Ja, ist OK...
Bin auf Eure Meinungen gespannt!
Wichtig, bitte lesen ehe ich zerissen werde! (Klicke hier!)
Das diese Situation verbesserungswürdig ist, steht ausser Frage!!!
Das Gebäude ist mit einer BMA ausgerüstet und die Alarmierung erfolgt akustisch.
Ich werde empfehlen ALLE vorhandenen akustischen Signalgeber aus Inklusionsgründen gegen optisch-/akustische Signalgeber auszutauschen und bei der Gelegenheit jeweils einen zusätzlichen in die Umkleiden bauen zu lassen.
Dann sind die Anforderungen der ASR A2.3, unabhängig von der Raumnutzung, erfüllt.