Hallo zusammen,
ich führe gerade bei der Grünpflege eine Gefährdungsbeurteilung physische Belastungen durch. Habe hier die Erweiterte Leitmerkmalmethode bei der Ausübung von Ganzkörperkräften bei einem Freischneider verwendet. Komme bei der Berechnung in den roten Risikobereich. Jetzt habe ich noch weitere Arbeitsgeräte, Heckenschere.... Muss ich diese Arbeit auch als Teil-Tätigkeit mit einbeziehen oder kann ich diese nur erwähnen und nicht berechnen, da ich ja ohnehin im roten Risikobereich bin?
Wie handhabt ihr das?
Adventliche Grüße
EveMari