Gefahr bewerten nach Zusammensetzung, PSA wählen, Lötpaste, Lotpaste

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  • Hallo,


    wie könnte die tatsächliche ausgehende Gefahr bei dem angehängten Sicherheitsdatenblatt bewertet, bestimmt werden um daraus die richtige, angemessene PSA zu wählen? (Für mich liest es sich so als würde nur der Gefahrstoff bewertet werden, allerdings ist dieser ja nur Anteilig mit 3-5% im Produkt vorhanden.)


    Was wäre die richtige Herangehensweise? (Einen Lötprofi befragen, den Gefahrstoff genauer betrachten, den Hersteller kontaktieren oder bei der BG nachfragen, ...?)


    Mir ist inzwischen auch schon öfters aufgefallen das das Sicherheitsdatenblatt die bestmögliche Schutzmöglichkeit angibt, dabei würden dann in den meisten Betrieben sehr wahrscheinlich viele im Vollschutzanzug rumlaufen müssen, hat jemand Erfahrung mit dem Stoff oder ähnlichen Produkten?


    Nach dem Sicherheitsdatenblatt ist ein Augenschutz sowie Schutzhandschuhe (Nitril wurde uns vom Hersteller empfohlen) vorgeschrieben.


    Ich würde mich über Hilfestellung sehr freuen, ich denke dieses Thema, Gemisch Zusammensetzung wird mir noch oft begegnen, Gefühlt wählt der Hersteller ja meist die PSA mit bestmöglichem Schutz aus, allerdings gefühlt nicht nach Zusammensetzung der Stoffe sondern nach einer Einzelbewertung der enthaltenen Chemikalien.


    Liebe Grüße Lagermeister

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  • Hi Lagermeister,


    entscheidend für die Einschätzung ist:

    Wie wird der Stoff freigesetzt?

    Wie breitet er sich aus?

    Wie gelangt er in den Körper?


    Es handelt sich um ein Flussmittel das einen ätzenden Bestandteil enthält. Außerdem ist dasmit zu rechnen dass beim Löten undefinierte Verbrennungsprodukte aus den übrigen Bestandteilen des Flussmittels, dem Lot und Platinenlack entstehen (Lötrauche).


    also Freisetzung als Dampf bzw Rauch Ausbreitung schnell durch die Luft Aufnahme über die Atemwege.

    Hautkontakt ist zu vernachlässigen, man trägt Flussmittel ja nicht mit den Fingern auf, man hat eine geringe Kleckergefahr und verwendet nur Kleinmengen (?).


    Maßnahmen: Lötrauchabsaugung, Schutzbrille.


    Man könnte noch Handschuhe verschreiben, beim Löten ist Nitril o.ä.wegen der heißen Oberflächen aber nicht angesagt, eventuell einen leichten Montagehandschuh beim Hartlöten eher Leder.

  • machen schon eine Bewertung des Stoffes

    Nützt nur nichts, wenn man die Rahmenbedingungen dabei nicht berücksichtigt.


    Wenn es eine EGU gibt, sollte man diese auch verwenden und nur bei Abweichungen davon eigene Bewertungen anstellen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Danke für eure Tipps!

    Ich Stand auf dem Schlauch und durch die Denkanstöße konnte ich mein Wissen etwas aufbessern.


    Tatsächlich wird die Lotpaste / Lötpaste mit einer Spachtel, in ein geschlossenes System gegeben, die Maschine verarbeitet die Lötpaste automatisch.


    Hergang: im Audit wurde die Empfehlung gegeben die Schutzhandschuhauswahl zu kontrollieren, in der "veralteten Betriebsanweisung" stand Butylkautschuk, verwendet wird aber tatsächlich ein Nitrilhandschuh, so kam der Stein ins Rollen.


    Die Sifa stand bei mir und beauftragte mich damit das zu prüfen, also neues Sicherheitsdatenblatt angefordert und bekommen (Siehe Ausgangsfall). Heute hab ich mir vor Ort die Tätigkeit angeschaut und festgestellt nur die Spachtel wird für ca. eine halbe Stunde am Tag angefasst, um die Maschine mit Lötpaste zu befüllen.


    Dennoch bleibt für mich jetzt noch zu prüfen, ob, wie laut Sicherheitsdatenblatt eine Schutzbrille benötigt wird. Es handelt sich um eine pastöse Paste ^^, fast schon fest.


    Sorry für die Verwirrung und Danke für die Unterstützung.

    LAGERREGAL :52:

  • Hallo,

    ich bin ursprünglich davon ausgegangen, dass es sich um flussmittelhaltiges bleifreies Lötzinn handelt, aber es ist ja eine Lötpaste.

    Hergang: im Audit wurde die Empfehlung gegeben die Schutzhandschuhauswahl zu kontrollieren, in der "veralteten Betriebsanweisung" stand Butylkautschuk, verwendet wird aber tatsächlich ein Nitrilhandschuh, so kam der Stein ins Rollen.

    Für Dimethyltetraglycol wäre Butylkautschuk die bessere Wahl. Bei den anderen Inhaltsstoffen dürfte auch Nitril gehen. Sofern die mechanische Belastung nicht zu groß ist würde ich zu Einweghandschuhen tendieren. Der Stoff hat es in sich, auch wenn auf dem SDB nicht erkennbar. Link

    Dennoch bleibt für mich jetzt noch zu prüfen, ob, wie laut Sicherheitsdatenblatt eine Schutzbrille benötigt wird. Es handelt sich um eine pastöse Paste ^^, fast schon fest.

    Besteht Gefahr von Augenkontakt? Sofern nicht gerade über Kopf gearbeitet wird, wovon ich nicht ausgehe, würde ich auf eine Schutzbrille verzichten.

    Aber die Rahmenbedingungen kenne ja ich oder der Verwender des Stoffes. So kann ich die grundsätzliche Einstufung noch im Rahmen der GefBu anpassen.

    Was bringt dann die Bewertung des Stoffes durch die Software? Die Kennzeichnung und Inhaltsstoffe muss ich sowieso beachten, da bringt die Software keine wesentliche Erleichterung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Für Dimethyltetraglycol wäre Butylkautschuk die bessere Wahl. Bei den anderen Inhaltsstoffen dürfte auch Nitril gehen. Sofern die mechanische Belastung nicht zu groß ist würde ich zu Einweghandschuhen tendieren. Der Stoff hat es in sich, auch wenn auf dem SDB nicht erkennbar. Link

    Hallo Lagermeister,


    ergänzend zu den Ausführungen von AxelS noch ein vertiefender Hinweis, obwohl das Thema erledigt und mit Haken versehen ist (es sei mir verziehen) :


    Aus den SDB ist noch nicht erkennbar, das der Inhaltsstoff Dimethyltetraglycol zur Einstufung des Gemisch in die Reproduktionstoxizität führen wird. Die Stoff wurde in der 15. ATP

    (15. Anpassung an den technischen und wissenschafltichen Fortschritt) der VO (EG) 1272/2008, der CLP Verordnung aufgenommen. Diese Verordnung ist am 31.08.2020 in Kraft getreten und die Änderungen gelten ab dem 01.03.2022. Sie können freiwillig bereits vor diesem Zeitpunkt angewendet werden.

    Das Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten wurde am 18.03.2021 überarbeitet, also 7 Monate nach Aufnahme des Stoffs in die 15.ATP. Der Lieferant muss erst ab dem 01.03.2022 bei gleichbleibender Zusammensetzung das Produkt entsprechend kennzeichnen.


    Wir berücksichtigen solche Kenntnisse in unsere Betrachtungen, auch bezüglich der weiteren Verwendung.


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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