Staplerschein für Arbeitgeber

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  • Hallo liebe Kollegen,

    ich war gestern bei einer Unterweisung für Flurförderzeuge. Es waren einige Staplerfahrer und zwei Unternehmer (Arbeitgeber) dabei. Der Ausbilder (Unterweiser) meinte warum die zwei hier an der Veranstaltung teilnehmen, weil die eigentlich keinen Staplerschein brauchen, weil die Stapler ja ihnen gehören. Das gleiche meinte er auch für die Kranscheine, die Arbeitgeber brauchen das auch nicht.

    Jetzt habe ich recherchiert, aber nichts genaues gefunden.

    Ist das tatsächlich so, dass Arbeitgeber keine stapler- bzw. Kranscheine brauchen?

    VG MeDi

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

    Einmal editiert, zuletzt von MeDi (4. Dezember 2021 um 07:27)

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  • Da hat der Ausbilder anscheinend Angst, dass diese AG in Zukunft die Unterweisung selbst übernehmen.

    Formal mag es ja richtig sein, dass die AG keine Unterweisung benötigen, aber sinnvoll ist es, meiner Meinung nach, durchaus. Sei es weil die AG die angesprochenen Geräte selbst bedienen, oder weil sie für die Sicherheit ihrer Beschäftigten verantwortlich sind und daher gewisses Grundwissen notwendig ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    ganz allgemein: Eine Ausbildung macht keinen blöder, ganz im Gegenteil.

    Ich begrüsse es immer, wenn Leute Anweisungen geben, die auch Fachkenntnis haben.

    Ansonsten hätte der Ausbilder Recht: Der Besitzer des Staplers kann auf seinem Grund machen was er will. Bis etwas passiert. Dann wird sicherlich irgendeine Versicherung versuchen weniger zu zahlen............

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Es ist irrelevant, wem das Gerät gehört. Der Unternehmerstatus ist davon ja unabhängig. Somit auch hier keine formale Unterweisung erforderlich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,

    ich möchte mich für eure Info's bedanken. Das habe ich fast gedacht, aber ich wollte mich nochmals vergewissern dass es so ist :)

    Vielen Dnak :)

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

  • Da hat der Ausbilder anscheinend Angst, dass diese AG in Zukunft die Unterweisung selbst übernehmen.

    Formal mag es ja richtig sein, dass die AG keine Unterweisung benötigen, aber sinnvoll ist es, meiner Meinung nach, durchaus. Sei es weil die AG die angesprochenen Geräte selbst bedienen, oder weil sie für die Sicherheit ihrer Beschäftigten verantwortlich sind und daher gewisses Grundwissen notwendig ist.

    Der AG darf aber die MA nur Unterweisen und Ausbilden, wenn er einen Ausbilderschein für Flurförderzeugführer hat.

    Einweisungen in den Stapler / Gerätschaften darf der AG undabhängig davon machen |?

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  • Der AG darf aber die MA nur Unterweisen und Ausbilden, wenn er einen Ausbilderschein für Flurförderzeugführer hat.

    Den betriebsspezifischen Unterweisungsteil darf er auch ohne Ausbilderschein für Flurförderzeugführer durchführen, das ist sogar eine explizit dem Arbeitgeber zugewiesene Pflicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Den betriebsspezifischen Unterweisungsteil darf er auch ohne Ausbilderschein für Flurförderzeugführer durchführen, das ist sogar eine explizit dem Arbeitgeber zugewiesene Pflicht.

    Darum war dies im 2ten Absatz gestanden:

    Einweisungen in den Stapler / Gerätschaften darf der AG undabhängig davon machen |?

    :doppelthumbsup:

  • AxelS zu Post #3

    Da hat der Ausbilder anscheinend Angst, dass diese AG in Zukunft die Unterweisung selbst übernehmen.

    Formal mag es ja richtig sein, dass die AG keine Unterweisung benötigen, aber sinnvoll ist es, meiner Meinung nach, durchaus. Sei es weil die AG die angesprochenen Geräte selbst bedienen, oder weil sie für die Sicherheit ihrer Beschäftigten verantwortlich sind und daher gewisses Grundwissen notwendig ist.

    Als jemand, der den grössten Teil seines Berufslebens auf der anderen Seite des Schreibtisches verbracht hat:

    Ich hatte immer den Ehrgeiz, die Maschinen in meinem Betrieb selber bedienen zu können. Du musst da nicht besser sein als die MA, die täglich daran arbeiten, aber es hilft ungemein, wenn es darum geht, die Leistungsfähigkeit oder das Gefährdungspotential einer Maschine zu beurteilen. Da kann die der MA auch keine Story vom Pferd erzählen, die Maschine kann nicht schneller, nur weil er keinen Stress haben will. Du weisst dann auch genau, welche Schutzmaßnahmen an der Maschine gelten und vor allem, was der MA gerne tut, um diese zu umgehen (macht oftmals die Arbeit leichter).

    Deshalb habe ich gelernt:

    Stapler

    Schweissen

    Zerstörungsfreie Prüfung von Schweissnähten

    Beizen

    Lackieren (Pulver und Nass)

    Kran

    Einrichten von Exzenterpressen und hydraulischen Pressen der Baujahre ab 1965

    NC Programmierung am Maschinenbedienfeld (Stanze, Laser, Kantbank)

    Einrichten von Holzbearbeitungsmaschinen etc. ad nauseeam

    Deshalb kann ich nur bestätigen: Es ist sinnvoll, im Interesse des Betriebs, der Belegschaft und der GF, wenn Werks- oder Betriebsleiter, zumindest aber der Fertigungsleiter oder entsprechende AbtLtr die Tätigkeiten ihrer MA zumindest in den Grundzügen beherrschen,

    Leider kostet dies viel Zeit, Geld und Engagement und wird von der obersten Führung in vielen Betrieben nicht unterstützt. Schade, daß der Ausbilder im ersten Post, das nicht zu würdigen weiß

    Frank

    Was ohne Beleg behauptet werden kann, kann auch ohne Beleg verworfen werden.

    Christopher Hitchens

    Murphy war Optimist

    unbekannter SiFa