Liebe Leute,
was sagt ihr: Muss ich als Hersteller von Maschinen dafür Sorge tragen, wie eine potzenziell verunfallte Person vom "Dach" einer Maschine geborgen werden muss?
Wir haben an der Oberseite der Maschine eine Verankerungsposition zum Einhaken einer Absturzsicherung vorgesehen. Desweiteren eine Anstellmöglichkeit für eine Leiter.
Ist die Höhenrettung komplett Betreiberobliegenheit oder müsste ich Vorrichtungen vorsehen, damit zb eine Bare abgeseilt werden kann?
Kennt jemand überhaupt dazu Richtlinien ob ich überhaupt soetwas wie eine Absturzsicherung an meiner Maschine vorsehen muss?
Auf dem Dach der Maschine (2m Höhe) sind teilweise Wartungsarbeiten zu erledigen.
Die MRL sagte folgendes:
1.5.15 Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko
Die Teile der Maschine, auf denen Personen sich eventuell bewegen oder aufhalten
müssen, müssen so konstruiert und gebaut sein, dass ein Ausrutschen, Stolpern oder
ein Sturz auf oder von diesen Teilen vermieden wird.
Diese Teile müssen erforderlichenfalls mit Haltevorrichtungen ausgestattet sein, die
benutzerbezogen angebracht sind und dem Benutzer einen sicheren Halt
ermöglichen.