Lehrgang zur Abfallentsorgung ?

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  • Hallo Zusammen,

    wenn in einem Betrieb produktionsbedingt Chemikalien- und Lösemittel entsorgt werden müssen, dann müssen diese ja fachgerecht entsorgt werden. Soweit klar.

    Wenn ein Mitarbeiter die Entsorgung dieser Chemikalien- und Lösemittel durchführen möchte, muss dieser einen speziellen Lehrgang oder an einer Weiterbildung teilnehmen? Gibt es in diesem Zusammenhang eine bekannte Qualifikation?

    Ich kenne die Qualifikation des Abfallbeauftragten der die Aufgabe hat, die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben im Unternehmen sicherzustellen.

    Die Aufgaben des Abfallbeauftragten sind in § 59 und § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt.

    Gruß

    3 Mal editiert, zuletzt von TechSafeB (1. Dezember 2021 um 15:14)

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  • einen speziellen Lehrgang oder an einer Weiterbildung teilnehmen?

    Er muss geeignet und unterwiesen sein. Die Unterweisung könnte z.B. der Abfallbeauftragte übernehmen, sofern einer vorhanden ist.

    Gibt es in diesem Zusammenhang eine bekannte Qualifikation?

    Wenn man einen entsprechenden Profi sucht, es gibt das Berufsbild des Ver- und Entsorgers für den Bereich Abfall.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo!

    Lehrgang für Abfallbeauftragter und Gefahrgutbeauftragter, Gespräch mit dem Entsorger, wer die notwendigen Papiere erstellt. Sind die Stellplätze für den Abfall festgelegt? Sind die Leute im Hause unterwiesen für den Umgang mit den Abfällen? etc. Auch da gibt es Vorschriften.

    Gruß

    Michael

  • Lehrgang für Abfallbeauftragter und Gefahrgutbeauftragter

    Würde ich nicht empfehlen, denn deren Funktion ist eine ganz andere.

    Ich würde eher einen Kurs in Richtung Einstufung und Klassifizierung empfehlen. Beispiel

    Oder in Richtung Fachkunde nach TRGS 520, wobei diese bei innerbetrieblichen Sammelstellen nicht notwendig ist, aber der Kurs bietet da umfangreiche Grundlagen. Beispiel

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Axel!

    Wenn Du Abfälle mit bzw. als Gefahrgut entsorgen musst (das weiß ich nicht!) benötigst Du umfangreiches Wissen zur Kontrolle der abgehenden Transporte. Ob das Erstellen der Versandpapiere auch von dem Mitarbeiter durchgeführt werden muss, auch das weiß ich nicht. Aber wenn das zu seinen Aufgaben gehören sollte, benötigt er das Wissen. Ganz einfach. Also sollte unser Kollege das in seinem Hause klären. Mehr nicht.

    Gruß

    Michael

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  • Wenn Du Abfälle mit bzw. als Gefahrgut entsorgen musst (das weiß ich nicht!) benötigst Du umfangreiches Wissen zur Kontrolle der abgehenden Transporte.

    Ja, Unterweisung entsprechend ADR 1.3.

    Ob das Erstellen der Versandpapiere auch von dem Mitarbeiter durchgeführt werden muss, auch das weiß ich nicht.

    Die Papiere hat der Erzeuger zu erstellen. Üblich sollte hier sein, dass es entsprechende Verfahrensanweisungen für die einzelnen Abfallfraktionen gibt und der Beschäftigte somit nur nach dieser Anweisung handeln muss.

    Interessant wäre auch, ob der Betrieb dem elektronischen Nachweisverfahren unterliegt, denn dann muss man ja noch einige andere Dinge beachten, wie z.B. die persönliche Signaturkarte.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Eben, darum braucht er ja den Gefahrgutbeauftragten.

    Nein, da der Gefahrgutbeauftragte andere Aufgaben hat. Auch benötigt nicht jeder Betrieb der Gefahrgut versendet automatisch einen Gefahrgutbeauftragten. Für Abfallbeauftragte gilt das gleiche.

    Der tätige Mitarbeiter benötigt eine Unterweisung nach ADR 1.3 und Unterweisung entsprechend dem Abfallrecht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Prinzipiell gilt, wer Gefahrgut auf die Straße bringt ist in der Verantwortung.

    DGUV-I 213-050:

    Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter über die Verkehrsträger Straße, Schiene, Binnenschifffahrt oder Seeschifffahrt beteiligt sind, müssen mindestens eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen

    Ließ mal nach in der GbV Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Dort sind unter §2 Befreiungen definiert (das Erklärt auch weshalb soviel Mist auf der Straße rumfährt:/)

    Wenn aber ein Gefahrgutbeauftragter zu stellen ist, braucht der die Schulungen nach ADR/RID/ADN. Ansonsten kann´s teuer werden.

    § 4 Schulungsnachweis

    Der Schulungsnachweis wird mit den Mindestangaben nach Unterabschnitt 1.8.3.18 ADR/RID/ADN erteilt, wenn der Betroffene an einer Schulung nach § 5 teilgenommen und eine Prüfung nach § 6 Absatz 1 mit Erfolg abgelegt hat. Der Schulungsnachweis gilt fünf Jahre und kann jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden, wenn der Betroffene eine Prüfung nach § 6 Absatz 4 mit Erfolg abgelegt hat.

    Gruß

    Peter

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • Generell ist es ja erst einmal schwierig Chemische Abfälle und Lösemittel zu Entsorgen, da diese meistens den gefährlichen Abfällen zuzuordnen sind und dementsprechend dem Elektronischen Nachweisverfahren unterliegen. Ich denke es kommt auf die betriebliche Organisation an wer die Begleitscheine unterzeichnet und das Beförderungspapier erstellt.

    Der Gefahrgutbeauftragte hat ja nichts mit der Sortierung der Abfälle zu tun, wobei die Sortierung bei flüssigen Abfällen sowieso erstmal schwierig ist, deswegen finde ich den Hinweis für die TRGS 520 sinnvoll, oder auch ein Seminar zur Abfalleinstufung ,wenn der Mitarbeiter nicht sowieso schon Chemikant oder Fachkraft für Kreislauf und Abfallwirtschaft ist.

    Letztendlich kommt es auf die Mengen an die evtl. gelagert werden müssen, da würde sich ein Gefahrstoffbeauftragter evtl. anbieten.

    Fallen wenig Mengen an gibt es auch die Schadstoffmobile der kommunen aber auch von privaten Entsorgungsunternehmen die kleinstmengen , nicht immer unbedingt kostengünstig abholen.

  • Ich würde eher zum Abfallbeauftragten tendieren, denn irgendeiner sollte Ahnung haben :)

    Einen Abfallbeauftragten brauchst du erst ab 2000T. nicht gefährlichem oder 100T gefährlichem Abfall. Diese Auflage erhälst du von der Stadt bezüglich BImSchVerordnung. Aber da irgendwer ja die Abfälle Klassifiziert (Erzeuger Verantwortlich / Entsorger berät), kann ich den Lehrgang nur empfehlen. Denn danach wurde uns erst klar, das der Entsorger unsere damaligen Produkte viel zu teuer entsorgte.

    Der Gefahrstoffbeauftragte wird m.M. nicht gefordert.

    Gefahrgutbeauftragter ist zwar schön und gut, aber solange du keine gefährlichen Güter transportierst oder beteiligt bist, nicht erforderlich.

    Handelt es sich bei dem Ursprungsprodukt um gefährliche Stoffe? Habt ihr das Endgemisch durch den Entsorger analysieren lassen?

  • Das ist richtig ,aber für die Klassifizierung, Sortierung und kostengünstige Entsorgung ist der Abfallbeauftragte nicht notwendig . Das der Lehrgang zu empfehlen ist steht außer Frage, aber für die operative Arbeit ist er nicht nötig. Was den Transport angeht darf der Gefahrgutbeauftragte auch Schulungen durchführen.

    Wen es um die Lagerung von Gefahrstoffen geht ist der Gefahrstoffbeauftragter zwar nicht vorgeschrieben aber könnte in dem Zusammenhang mit einem Chemie verarbeitenden/produzierenden Betrieb durchaus Sinn machen wenn Schulungsbedarf bestehen sollte.

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  • Ich würde eher zum Abfallbeauftragten tendieren, denn irgendeiner sollte Ahnung haben :)

    Hat der das zum praktischen Umgang?

    Einen Abfallbeauftragten brauchst du erst ab 2000T. nicht gefährlichem oder 100T gefährlichem Abfall.

    Es gibt auch Bereiche, da ist ein Abfallbeauftragter schon deutlich früher notwendig.

    Aber da irgendwer ja die Abfälle Klassifiziert (Erzeuger Verantwortlich / Entsorger berät), kann ich den Lehrgang nur empfehlen.

    Abfälle zu klassifizieren ist aber nicht Bestandteil der Abfallbeauftragten Ausbildung, zumindest nicht praktisch, sondern nur anhand einiger Beispiele zur Zuordnung nach AVV, was mit betrieblichen Belangen wenig gemein hat. Es gibt auch Branchen mit besonderen Regelungen, darüber erfährt man im Kurs zum Abfallbeauftragten in der Regel auch nichts.

    Gefahrgutbeauftragter ist zwar schön und gut, aber solange du keine gefährlichen Güter transportierst oder beteiligt bist, nicht erforderlich.

    Lösemittel- und Chemikalienabfälle dürften oft auch Gefahrgut sein, somit ist man schon beteiligt, allerdings können die Befreiungstatbestände von §2 GbV greifen.

    Das der Lehrgang zu empfehlen ist steht außer Frage

    Aber bestimmt nicht der Abfallbeauftragte, denn der bringt im praktischen Umgang fast nichts. Der Abfallbeauftragte ist sinnvoll, wenn es um die betriebliche Organisation und Überwachung der Abfälle geht. Eine solche Organisation sollte allerdings stehen bevor jemand aktiv tätig wird und den Abfall auf die Reise schickt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Vielleicht hätte ich mich besser ausdrücken müssen, aber ich habe geschrieben das er für die operative Arbeit nicht nötig ist , damit meinte ich die Arbeiten auf der Fläche wo Sortierungen etc. vorgenommen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Blemke (28. Dezember 2021 um 12:09)