Das Arbeitsschutzgesetz wurde geändert, wie ich gare gemerkt habe:
ZitatAlles anzeigenBundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 79, ausgegeben zu Bonn am 23. November 2021:
Artikel 12
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
Dem § 18 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes vom
7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020(BGBl. I S. 3334) geändert worden ist, wird folgender
Satz angefügt:
„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann
ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsver-
ordnung für einen befristeten Zeitraum, der spätestens
sechs Monate nach Aufhebung der Feststellung der
epidemischen Lage von nationaler Tragweite endet,
1. bestimmen, dass spezielle Rechtsverordnungen
nach Satz 1 nach Aufhebung der Feststellung der
epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach
§ 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes fortgel-
ten, und diese ändern sowie
2. spezielle Rechtsverordnungen nach Absatz 1 erlassen.“
Link zur aktuellen Version (PDF):
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/ArbSchG.pdf
Keine gravierende Änderung die uns sofort betrifft aber schaumama was da nun kommen kann/wird/soll...