Raum "Haustechnik" = Abstellraum?

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo zusammen,


    ich habe hoffentlich eine einfache Frage für euch. :)

    Ich finde nämlich nichts, was mich weiter bringt.


    Wir nutzen für unser Unternehmen Flächen in einem Mietobjekt, dass verschiedene Firmen beinhaltet.

    Hier gibt es einen Raum der mit "Haustechnik" im Grundriss betitelt wurde.

    Dort sind Heizung / Lüftung und die Elektroverteilung installiert o. aufgestellt.

    So schön - so gut.


    In diesem Raum sind dazu aber auch alle Mülltonnen des Hauses zu finden (stinkende Biotonne, Restmüll und diverse Altpapiertonnen) :pinch:


    Darf das?

    Also, jeder weiß irgendwie, dass Technikräume von zusätzlichen Brandlasten frei zu halten sind.

    Es handelt sich wohl auch nicht um einen Heizungsraum lt. FeuerstättenVO - also greifen keine besonderen Anforderungen.

    Aber gibt es dazu irgendeine Vorschrift oder einen offiziellen Hinweis, dass diese Räumlichkeiten nicht als Lagerflächen genutzt werden dürfen?


    Hintergrund: wir möchten diesbezüglich mit dem Vermieter in Kontakt treten und benötigen eine überzeugende Grundlage. :doppelthumbsup:


    Viele Grüße

    von der Verwaltungssifa Kerstin

  • ANZEIGE
  • Hallo,


    gleiches Spiel bei uns...


    Wir sind auf folgendem Stand:

    Brandlasten wurden entfernt (Vermieter hat es angeordnet) - Begründung war aber auch: Wenn es da brennt - wie kann der sichere Betrieb der RLT-Anlage zur Frischluftversorgung für die anderen Stockwerke sichergestellt sein?

    RLT-Anlage im speziellen: Da darf nur das für die Wartung notwendige Material gelagert werden (Filtermatten, Werkzeug) - auch ein Hygieneaspekt.

    Zugänglichkeit zu den Schaltschränken entsprechend den Vorgaben muss sichergestellt sein - gibt es eventuell Notausschalter auf die ihr euch berufen könnt?

    Wenn in diesen Räumen zusätzlich Material gelagert wird: reichen dann noch die Mittel zur Brandbekämpfung aus? In den Feuerwehrplänen mal nachsehen - muss die Feuerwehr wissen, das in diesen Räumen nicht nur Haustechnik betrieben wird? Eventuell ist die Nutzung der Räumen vorgegeben?

    Muss zu elektrischen Einrichtungen ein Sicherheitsabstand eingehalten werden? Mal in den Betriebsanleitungen der Herstellers nachlesen.

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Wenn in diesem Raum Abfälle gelagert werden, insbsondere Bio-Abfälle, benötigt der Raum eine Be- und Entlüftung. Geruchsbelästigung, Hygiene, Sporen von Pilzen aus dem Bio-Abfall.

    Du wirst wohl um eine Gefährdungsbeurteilung nicht herumkommen.

    Des Weitern sind Elektrobetriebsräume etc. gegen unbefugtes Betreten zu sichern (abschließen).

    Das findest du auch in den DGUVen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Recht herzlichen Dank für die schnellen Impulse - Argument Feuerwehr zieht immer :doppelthumbsup:, das hat mich in den Überlegungen schon voran gebracht, vor allem auch die Biomüll-Tipps.

    Wobei es immer noch schwierig ist, dazu passende Vorschriften zu finden.


    Ich habe den Verantwortlichen nun einen Katalog an Fragestellungen an die Hand gegeben, auch mit dem Hinweis auf die DIN 18012:

    "4.1.2 Die Größe ist so zu planen, dass vor Anschluss- und Betriebseinrichtungen

    stets eine Bedienungs- und Arbeitsfläche mit einer Tiefe von mindestens 1,2 m vorhanden ist."


    Die Gbu versuche ich zu umgehen ;)

    Wenn sich konkretes herausstellt, gebe ich Rückmeldung.


    Grüße,

    Kerstin

  • ANZEIGE
  • Die Gbu versuche ich zu umgehen ;)

    Wenn sich konkretes herausstellt, gebe ich Rückmeldung.

    Wer suchet der findet. KomNet

    Bei KomNet findet man vieles. Das ist immer sehr hilfreich. Komplett habe ich das jetzt nicht gelesen. Könnte aber zu deiner Fragestellung passen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • ...na das ist ja auch echt schön...

    Du machst tausend schwere Klimmzüge um etwas zu erreichen, was mit einmal den Arm ausstrecken haben könntest.

    Mit einer GB hast du alles was du brauchst mit minimalem Aufwand. Warum willst du diese um's Verrecken denn nicht machen?!?!?

    Dabei kannst du alle Skeptiker sogar mit ins Boot nehmen...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ...na das ist ja auch echt schön...


    Mit einer GB hast du alles was du brauchst mit minimalem Aufwand. Warum willst du diese um's Verrecken denn nicht machen?!?!?

    1. ich war auf der Suche nach Vorschriften zu meiner Fragestellung (diese würde ich auch in der GB benötigen...)

    2. wenn du wüsstest was die GB hier für einen Stellenwert hat, hättest du das so nicht geschrieben

    3. bitte nicht so anfauchen :doppelthumbsup:

  • 1. ich war auf der Suche nach Vorschriften zu meiner Fragestellung (diese würde ich auch in der GB benötigen...)

    2. wenn du wüsstest was die GB hier für einen Stellenwert hat, hättest du das so nicht geschrieben

    3. bitte nicht so anfauchen :doppelthumbsup:

    Wenn ich Punkt 2 bei Dir so lese muss ich davon Ausgehen, das der Stellenwert der GBU bei deinem AG tendenziell gen 0 geht... Da Du die GUV als BG angegeben hast, finde ich das dann mehr als verwerflich, das Dein öffentlicher AG dieses vom Gesetzgeber geforderte Instrument der Arbeitssicherheit ignoriert!

    Bei einem privaten Unternehmen könnte man das Gewerbeaufsichtsamt einschalten, bei einem öffentlichen vielleicht sowas wie die Bezirksregierung oder höher?

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael



    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • ANZEIGE
  • GBU: Kennt das nicht jede Sifa? Wenn man mit der GBU winkt ducken sich alle weg?

    Gut, ich stelle fest, Humor kann ich hier im Forum schon mal einpacken...


    KaMich, deine Feststellung ist nicht korrekt - hier wird nichts ignoriert.

    Wir haben alles abgestimmt vorliegen und es läuft - macht euch bitte nicht auch noch meine Sorgen. :thumbup:

    Wir erstellen aktuell ein neues Konzept und verteilen Zuständigkeiten. Darum geht es. Deshalb sitzen hier viele mit ein paar Fragezeichen vor mir.


    Das Herzstück des Arbeitsschutzes ist im Unternehmen implementiert.

    ...hiermit schließen wir mal die sinnlose Diskussion.


    Vielen Dank an die andere.

  • Ich denke nicht, dass meine Vorschreiber Dich *ärgern* wollten.

    Fakt ist, dass das praktische Wundermitel für uns SiFas die Gefährdungsbeurteilung ist.

    Du wirst nicht für alles oder für jeden Fall eine gesetzliche Vorschrift finden.Dann musst Du

    mit einer GBU um die Ecke kommen. Pilze, Sporen, Ekelfaktor, Schimmel etc sind über eine GBU

    gut darstellbar. Und dann findest du auch etwas im Netz darüber.


    So nun hoffe, Du bleibst uns im Forum erhalten. SiFas sind rauhe aber herzliche Typen.

    Fast wie Seemänner oder Bergleute. Beides hier vertreten.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Nee, ärgern und anfauchen will ich nich - hey, frag' mal Guudsje wir das ist von mir angefaucht zu werden... 🤣😅🤣


    Also noch mal ernsthaft: wenn du die Beteiligten an einen Tisch holst und einfach mal ein Ishikawa Diagramm zum Thema machst, erledigen sich viele Fragen wahrscheinlich auch ohne Vorschriften. Im Ernst: Ich habe mit dieser Vorgehensweise nur gute Erfahrungèn gemacht und tatsächlich auch einige viederporstige Purschen überzeugen können.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ANZEIGE
  • MichaelD Boah,:Lach: Ishikawa San. Schwere Geschütze. Mein Liebba jetzt haste aber.....

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • MichaelD Boah,:Lach: Ishikawa San. Schwere Geschütze. Mein Liebba jetzt haste aber.....

    hmm, Ishikawa is maximal orange belt ... Grundwissen würd ich mal behaupten. Das kriegt man beim QM Seminar für den gelben Gürtel schon eingetrichtert ... aber nur meine persönliche Meinung ;)

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

  • Sofern sich irgendwas IT-relevantes in dem Raum befindet (schließt Stromversorgung ein) findest Du in den bsi-Schriften mit Sicherheit Argumente. Z.B. sagt bsi INF.1.A3 ganz pauschal "Unnötige Brandlasten MÜSSEN vermieden werden."


    VG


    Carsten

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • ANZEIGE
  • Sofern sich irgendwas IT-relevantes in dem Raum befindet (schließt Stromversorgung ein) findest Du in den bsi-Schriften mit Sicherheit Argumente. Z.B. sagt bsi INF.1.A3 ganz pauschal "Unnötige Brandlasten MÜSSEN vermieden werden."


    VG


    Carsten

    Guter Hinweis. Wir müssen jetzt sogar unsere ITler als Brandschutzhelfer ausbilden lassen / unterweisen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Moin,


    zum Ausgangsthema:

    Haustechnik ist ja eine Frage was dort alles ist. Gilt die EltBauVO, also Anlagen mehr als 1kV oder NEA? Gilt die FeuVO? oder gilt die LüAR für die RLT ... ich erwarte bei der interpretierten Größe mind. die LüAR greifend (Lüftungszentrale > GBK 3), sodann wären die Tonnen nicht erlaubt, allerdings auch "all die andere Technik in einem Raum" nicht.


    Beste Grüße

    Beste Grüße


    J.H.J