Kein tariflicher Erschwerniszuschlag für Tragen einer Medizinischen Gesichtsmaske

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  • Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2021 - 17 Sa 1067/21 -

    Kein tariflicher Erschwerniszuschlag für Tragen einer Medizinischen Gesichtsmaske

    OP-Masken nicht Teil der "persönlichen Schutzausrüstung"

    Beschäftigte der Reinigungsbranche, die bei der Durchführung der Arbeiten eine sogenannte OP-Maske tragen, haben keinen Anspruch auf einen tariflichen Erschwerniszuschlag. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.

    Der Kläger ist bei der Beklagten als Reinigungskraft tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet der für allgemeinverbindlich erklärte Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31. Oktober 2019 (RTV) Anwendung. Dieser sieht bei Arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung, bei denen eine vorgeschriebene Atemschutzmaske verwendet wird, einen Zuschlag von 10 % vor. Der Kläger hatte ab August 2020 bei der Arbeit eine OP-Maske zu tragen. Er hat mit seiner Klage den genannten Erschwerniszuschlag geltend gemacht.

    Kein Erschwerniszuschlag wegen OP-Maskenpflicht

    Das Landesarbeitsgericht hat die Klage, wie bereits das Arbeitsgericht , abgewiesen. Der geforderte Erschwerniszuschlag sei nur zu zahlen, wenn die Atemschutzmaske Teil der persönlichen Schutzausrüstung des Arbeitnehmers sei. Dies sei bei einer OP-Maske nicht der Fall, weil sie anders als eine FFP2- oder FFP3-Maske nicht vor allem dem Eigenschutz des Arbeitnehmers, sondern dem Schutz anderer Personen diene. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision des Klägers an das Bundesarbeitsgericht zugelassen.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • So...

    Jetzt bin ich wieder doof und ein Spielverderber.

    Das Gericht sagt: Medizinischer MNS ist KEINE PSA.

    Jetzt hol ich mal die FAQ vom BMAS raus.

    Dort steht unter MNS

    Ergibt die betriebliche Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen Atemschutz erforderlich ist, ist ein Mund-Nasen-Schutz oder eine Atemschutzmaske vom Arbeitgeber bereitzustellen. Dazu gehören u.a. FFP2-Masken oder vergleichbare Modelle.

    Also doch PSA gem. GB......


    (Klar; der "Erschwerniszuschlag" fällt in jedem Fall weg beim medinzinischem MNS") keine Frage.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Dafür bei FFp2 eine G26.2 für alle :122:

    Das hab ich meiner Chefin auch gesagt, als sie mit der Forderung kam dass alle FFP2 Masken aufzuziehen haben.

    Wenn du willst dass ich ne FFP2 aufziehe, will ich die entsprechende Untersuchung.

    Da sind ihr sämtliche Gesichtszüge entglitten und sie hat rumpelstielzchenmäßig aufgestampft und hat mit einem lauten "Ich-kann-mich-hier-nicht-um-jeden-Scheiß-kümmern-und-alles-einhalten" mein Büro verlassen. Meine Kollegen haben mich dann gefeiert. ;)

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    Mike