UVV Befähigung

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  • Hallo,

    habe einen Kunden der seine Monteure gerne in der UVV-Prüfung unterweisen möchte. Diese prüfen die FFZ schon seit Jahren, würdet ihr sowas als FaSi anbieten? Oder sollen diese lieber vom Hersteller unterwiesen werden?


    Bin gespannt was so an Ideen kommt...

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  • Also du möchtest die Prüfer schulen und qualifizieren?!?


    Nun, wenn du selbst die erforderlichen Qualifikationen hast, ist sowas doch leicht verdientes Geld...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Top, danke.


    Es geht bei einem Gabelhubwagen los und endet bei einem 26 Tonnen Gabelstapler.

    Diese werden national von den Monteuren überprüft. Durch einen Vorgesetzten-Wechsel will man nun befähigtes Personal einsetzen...

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  • Top, danke.


    Es geht bei einem Gabelhubwagen los und endet bei einem 26 Tonnen Gabelstapler.

    Diese werden national von den Monteuren überprüft. Durch einen Vorgesetzten-Wechsel will man nun befähigtes Personal einsetzen...

    da sind wir wieder bei einem alten Thema. Befähigt heißt doch, dass du jemanden hast, der aufgrund seiner Fähigkeiten und Kenntnisse, dazu befähigt ist, die Prüfung durchzuführen. Anders als beim Sachverständigen.

    Befähigt ist z. B. jemand, der einen entsprechenden Beruf gelernt hat und in diesem auch arbeitet.

    Das gilt z.B. nicht für einen Metzger. Für einen Kfz-Mechaniker u. U. schon.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Was ist, wenn die Monteure diese Unterweisung vom Hersteller bekommen und Berufserfahrung nachweisen können?

    dann sind sie erst recht befähigt.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

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  • Also kann man denen dann so eine Teilnahmebescheinigung austellen und ist dann auf der sicheren Seite?

    das sollte der Ausbilder ausstellen. Ich schicke unsere immer auch noch mal zu einem Dienstleister mit den fünf Buchstaben. Da gibt es noch ein paar gesetzliche Hintergründe. Kann nie schaden.

    Die Dokumentation der Unterweisung reicht eigentlich. Themen dokumentieren, ganz wichtig. Unterschrift des Unterweisenden mit Firmenstempel. Zack --> befähigte Person.

    Oder der Mitarbeiter hat eine entsprechende Ausbildung, wie z. B. das Krankenhaus Pflegepersonal. die ist auch befähigt gem. MedProBetrV.

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    Gruß Mick

  • Toll!


    Wie schnell einem hier geholfen wird! Dann steht für mich nichts mehr im Weg, dann heisst es nur noch Zuschlag für den Auftrag bekommen.


    Danke

    Ich habe gerade ein bisschen Zeit. Muss eine Stellungnahme über das Aufstellen von Raumluftreinigern in der Ausbildung verfassen. Will aber gar nicht. Ich lenke mich dann ab. Dann fällt mir auch etwas ein.

    :D

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

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  • Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

  • Wir müssen hier die Anforderungen an die "zur Prüfung befähigte Person" gemäß BetrSichV von denen an die "sachkundige Person" nach DGUV Vorschrift 68 unterscheiden.


    Die Anforderungen an die "zur Prüfung befähigte Person" stehen ja klar in der TRBS 1203.

    M.E. erfüllt man dann automatisch auch die Anforderungen der BG, aber eine Schulung in den relevanten Arbeitsschutzvorschriften rundet die Sache ab.


    Einfach mal lesen ;)

  • Wir müssen hier die Anforderungen an die "zur Prüfung befähigte Person" gemäß BetrSichV von denen an die "sachkundige Person" nach DGUV Vorschrift 68 unterscheiden.


    Die Anforderungen an die "zur Prüfung befähigte Person" stehen ja klar in der TRBS 1203.

    M.E. erfüllt man dann automatisch auch die Anforderungen der BG, aber eine Schulung in den relevanten Arbeitsschutzvorschriften rundet die Sache ab.


    Einfach mal lesen

    Danke werde mir beide mal konkreter anschauen...

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