Banner am Gebäude - was ist zu beachten?

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  • Guten Morgen,


    auch ein feines Thema: Wir möchten für absehbare Zeit 1-2 Jahre ein Werbebanner (Größe aktuell noch unbekannt) ein Werbebanner an die Gebäudefassade bringen.

    Nach meinen Informationen soll das beauftragte Werbeunternehmen den Normen entsprechenden Stoff/Material verwenden.


    Da ich kein Brandschutzexperte bin:

    Hat sich jemand aus dem Forum damit schon beschäftigt und was müssen wir beachten bzw. wo darf ich reingrätschen? Mir fallen auf Anhieb erstmal nur: Absprache mit Hausverwaltung (da Vermieter) ob wir überhaupt dürfen, Nachfrage an Gebäudeversicherung, keine offiziellen Flucht und Rettungswege blockieren und auch nicht die Fenster im Erdgeschoß, Blitzableiter beachten, Hinweis geben, dass wir automatische Außenjalousinen haben, die eventuell nicht mehr richtig funktionieren oder beschädigt werden könnten...


    Gibt es sonst noch Einwände? Auf was muss bei dem Stoff genau geachtet werden bzw. was soll der Hersteller abliefern?:/

    Über euren Input wäre ich dankbar...


    Viele Grüße

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


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  • Baugenehmigung --> Änderungen am Gebäude?

    Werbung auf dem Firmengelände ist genehmigungspflichtig.

    Ob das auch für Banner gilt?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo,


    schwer entflammbar und die Anbringhöhe. Man sollte hier

    die Gefahr einer Brandstiftung ausschließen. Zudem sollte

    man vielleicht auch generell die Größe vom Banner in den

    Blick nehmen. Ein Banner über mehrere Stockwerke,

    Fenster etc. halte ich für nicht unkritisch.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Moin,


    es gibt jede Menge zu beachten. Als erstes ist es genehmigungspflichtig, da Werbeanzeigen einen Bauantrag bedürfen. Und dann kommen die ganzen kommt darauf an: Sonderbau? Brandschutzanforderungen an die Fassade selber? Brandwand überbrücken - verboten, Abstand zu dieser? Grundstücksgrenze und Abstand zu dieser? Fragen kommen bei evtl. Beleuchtung und Co hinzu.

    Eine Fachfirma für WErbetechnik müsste aber um all dies wissen, ggf. fragt ihr mal euren Architekten, der ggf. sowieso bzgl seines Kunstwerkes zustimmen muss ...


    Beste Grüße

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Hallo,


    hierbei handelt es sich auch um Landesbaurecht handelt. Nicht alle Werbeanzeigen bedürfen zwingend einer Baugenehmigung. Im Zweifel auch nicht auf die Fachfirma verlassen sondern eine direkte Anfrage an das zuständige Bauamt der Stadt oder Kommune. Solltet ihr schon ein Bauplanungsbüro/Archithekten haben, sollte dieser das definitiv auch wissen.


    Beste Grüße

  • Guten Morgen,


    das Thema Banner hat sich fürs erste erledigt... die Kosten waren dann doch unverhältnismäßig (wie man das aber bei nur einem Angebot beurteilen will... soll mich aber nun wirklich nicht kümmern).


    Ich war nur mal wieder über die Naivität unserer hochbezahlten Projektleiter erstaunt, die keine meiner Nachfragen (Genehmigung, Brandschutz, Versicherung) beantworten konnten. Nicht einer hat eigenständig gegoogelt...


    Und auch die Fachfirma hat nicht beraten oder Hinweise gegeben, sondern nur den Auftrag an Land ziehen wollen.


    Daher hier noch der Tipp: Lieber eine Firma auswählen, die von sich aus (z.B. per Checkliste) die Voraussetzungen abfragen oder hinweise geben will.

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker