Beschaffung neuer Maschinen

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  • Hallo zusammen,

    Ich wurde zur SiFa in einer Druckerei berufen. Die sicherheitstechnische Fachkunde habe ich vor kurzem Nachgewiesen.

    Wir haben eine neue Klebemaschine für die Papierweiterverarbeitung in der Druckindustrie angeschafft. Nun ist die Maschine da und was mir sofort auffällt ist, dass die Maschine das CE Kennzeichen trägt aber die Maschine sieht auf den ersten Blick nicht sicher aus. Die stellen mit gegenläufigen Rollen und teilweise auch Riemen stehen offen. Für mich ein eindeutiges Zeichen, dass ich das in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen werde.

    Mein Chef kam zu mir mit einer Frage, wer nun die Kosten für die sicherheitstechnische Nachrüstung der Maschine übernimmt. Der Chef geht davon aus: wenn ein CE-Kennzeichen angebracht ist, dann muss ja die Maschine sicher sein und wir brauchen nichts machen.

    Ist nun der Hersteller dafür verantwortlich, dass es die Maschine nachrüstet? wie sieht es rechtlich aus und wo kann ich zuverlässige Quellen zum nachlesen finden?

    Ich bitte euch um Unterstützung, wie würdet Ihr in so einem Fall vorgehen, denn letztendlich muss ich Antworten liefern.

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  • ...bevor du dich mit dem Thema "Nachrüsten" beschäftigst, solltest du dich erstmal mit Maschinen der Papierindustrie beschäftigen (leider nicht mehr so einfach, da viele branchenspezifischen Unterlagen nur noch schwer zu bekommen sind.)

    Anyway, bei diesen Maschinen ist es z.T. so, dass ich im laufenden Betrieb in die Maschine, zwischen die Walzen, muss - und das geht auch. Ist allerdings kein Freifahrtschein!

    Deine Frage nach den Verantwortlichkeiten ist, wie so oft, leider nicht pauschal und einfach zu beantworten. So kann eine Maschine ein CE haben aber nicht überall sicher, Obacht!!!, betrieben werden.

    So kannst du beispielsweise bestimmten Maschinen kein CE verwehren, nur weil sie laut sind. Sie müssen dann z.B. in einem separaten Raum stehen...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Lianeinderhose,

    CE bedeutet nicht, dass die Maschine sicher ist bzw. sicher benutzt werden kann.

    Es bedeutet lediglich, dass der Hersteller behauptet, dass die Maschinen nach den einschlägigen Vorschriften für diese Maschine gebaut wurde, Details zu den angewendeten Vorschriften nüssen in der Konformitätserklärung aufgeführt sein. ;)

    Ich nehme an, dass es sich hier um eine Falt- und Klebemaschine handelt. Diese sind wirklich sicherheitstechnisch fragwürdig, aber formal meistens in Ordnung.

    Wir statten unsere Falt-/Klebemaschinen mit Lichtschranken oder festen Gittern beidseitig aus.

    Der Zugang zu den Maschinen ist dann nur im Stillstand möglich. Das funktioniert inzwischen, nachdem anfänglich dies von den Maschineneinrichtern vehement abgelehnt wurde.

    Schau dir mal an:

    EN 1010-1

    EN 1010-5

    BG ETEM 230.10

    BG ETEM S241

    Gruß, Niko

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • dass die Maschine das CE Kennzeichen trägt aber die Maschine sieht auf den ersten Blick nicht sicher aus. Die stellen mit gegenläufigen Rollen und teilweise auch Riemen stehen offen. Für mich ein eindeutiges Zeichen, dass ich das in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen werde.

    Was steht in der Bedienungsanleitung der Maschine dazu?

    Was sagt der Hersteller der Maschine zu Deinen Bedenken?

    Das ProdSG und die 9.ProdSV gelten auch für diese Maschinen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Zu den Mindestanforderungen an Maschinen zählt, dass versehentliches Berühren unbewegter Teile unmöglich sein muss. Die beschriebene Maschine genügt dieser Anforderung wohl nicht. Steht CE hier für China Export?

    Spass beiseite: die Maschine dar in der EU so nicht betrieben werden. Gibt es eine Konformitätserklärung? Wenn nicht: zurück an den Hersteller.

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