3G am Arbeitsplatz

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  • und keine Pflicht zum Angebot von Homeoffice mehr

    Bin mal gespannt, bis wann man dann den Begriff Homeoffice sauber definiert und abgrenzt von der mobilen Arbeit bzw. Telearbeit. Man hat ja erkannt, dass das eine durchaus tolle Sache sein kann, aber dann gehört das auch ordentlich geregelt.

    Das könnte für uns hier im drei-Länder-Eck richtig lustig werden. Mal schnell nach Baden-Württemberg zum Einkaufen, aber nur mit FFP2-Maske. Auf dem Rückweg einen Abstecher nach Viernheim ins Rhein-Neckar-Zentrum, da reicht dann Mund-Nasen-Schutz, und auf dem Rückweg kurz noch das neue Sofa in Worms abholen, wo ich dann gar nichts mehr benötige. :/

    Das fördert das Hirn ein wenig, kann nicht schaden, nach den monotonen Meldungen der letzten Monate.

    Und in Bussen und Bahnen muss diese weiterhin getragen werden.

    Jetzt sollte das nur noch jemand kontrollieren und nicht nur alle paar Monate einmal.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,


    im Anhang der Gesetzentwurf, wie er jetzt in die Anhörung

    (schon am Montag in einer Sondersitzung) geht:

    Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit Hotspot-Regelung

    Gesundheit/Gesetzentwurf

    Mit einer weiteren Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sollen künftig mögliche Schutzvorkehrungen der Länder gegen die Corona-Pandemie auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Am 19. März 2022 läuft die bisherige Rechtsgrundlage aus. Der Gesetzentwurf (20/958) der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP soll bereits in der kommenden Woche beschlossen werden.

    Der Vorlage zufolge sollen die Länder nach dem 19. März 2022 nur noch befugt sein, ausgewählte niedrigschwellige Auflagen anzuordnen.


    Dazu zählen die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Dialyse- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Testpflichten zum Schutz vulnerabler Personen unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern.


    Zudem soll die Maskenpflicht auch im Luft- und Personenfernverkehr bestehen bleiben, die jedoch von der Bundesregierung ausgesetzt werden kann. Möglich bleiben ferner individuelle Vorkehrungen in einem Betrieb oder einer Einrichtung sowie gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder sogenannten Ausscheidern.


    Bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage soll künftig eine Hotspot-Regelung greifen. In dem Fall können die betroffenen Gebietskörperschaften erweiterte Schutzvorkehrungen anwenden, etwa Maskenpflicht, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte. Voraussetzung ist ein Beschluss des Landesparlaments in Bezug auf die Gebietskörperschaft und die Feststellung der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage.


    Die auf den neuen Regelungen beruhenden Auflagen sollen spätestens mit Ablauf des 23. September 2022 außer Kraft treten. Dann soll, auf Basis der aktuellen Infektionslage, neu bewertet werden, welche Schutzvorkehrungen im Herbst und Winter erforderlich sind.


    Ferner sieht der Entwurf vor, dass aufgrund der besonderen Bedeutung der Impf-, Genesenen- und Testnachweise diese Begriffe im IfSG definiert werden sollen. Die Bundesregierung soll per Rechtsverordnung davon abweichende Regelungen treffen dürfen, muss aber Übergangsfristen vorsehen, damit sich die Bürger auf die neue Rechtslage einstellen können. Zur Rechtsbereinigung soll die Corona-Einreise-Verordnung angepasst werden. Für stationäre Pflegeeinrichtungen soll das Impfquoten-Monitoring verstetigt werden.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Dateien

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    und:

    Verweis auf Robert-Koch-Institut wird gestrichen

    Gesundheit/Verordnung


    Mit einer zweiten Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) soll ein umstrittener Verweis auf das Robert Koch-Institut (RKI) gestrichen werden. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Impf-, Genesenen- und Testnachweise sollen diese Begriffe im Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert werden, heißt es in der neuen Verordnung (20/952) der Bundesregierung.

    Zur Rechtsbereinigung werde die SchAusnahmV angepasst. Vorgesehen ist, dass in Paragraf 6 Absatz 2 der SchAusnahmV der Verweis auf die RKI-Homepage gestrichen wird. Paragraf 6 Absatz 1 sehe weiterhin eine Ausnahme von landesrechtlichen Absonderungspflichten für geimpfte und genesene Personen vor. Die sogenannten Rückausnahmen werden den Angaben zufolge nunmehr in Paragraf 6 Absatz 2 selbst geregelt.


    https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000952.pdf


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Ei guude, Frank,


    Das könnte für uns hier im drei-Länder-Eck richtig lustig werden.

    ja - und so etwas ähnliches gilt für "Genesene", wenn sie einmal um den Bodensee fahren:


    Start in D: Status dank Roberts Koch-Institut: drei Monate (es sei denn, man klagt dagegen und bekommt Recht und damit seine sechs Monate zurück, allerdings nur für den Kläger)


    Durchfahrt A: sechs Monat (wie in allen EU-Staaten, außer naturlich dem Land, das einen Bundesangst-Minister beschäftigt)


    Durchfahrt CH: zwölf Monate (wenn es regelmäßig negative Tests gibt)

    Ende D: drei Monate


    Was hat das noch mit Wissenschaft zu tun??

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Aktuell bin ich in Österreich. Erste Eindrücke:

    - Im Supermarkt tragen alle freiwillig Maske

    - Am Skilift halten alle Abstand

    - Mindestens ein Platz bleibt in Sesselstift leer - zwischen Fremden - meist fahren nur miteinander Bekannte auf einem Sessel

    - Kabinen werden ebenfalls nur spärlich belegt, viele sind allein drin.


    Niemand passt auf die Einhaltung des "Regeln";auf. Niemand macht vor Ort Vorgaben.


    In Deutschland geht's nicht Ohne....?

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    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Moin,


    wenn man sich die Stellungnahmen zum Entwurf des neuen IfSG durchliest, gehe ich davon aus, dass die Coronaarbeitsschutzverordnung nicht so kommen wird, wie es im derzeitigen Entwurf steht, in dem die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden als optionale Maßnahme aufgeführt ist. Ich glaube, dass die Maskenpflicht weiterhin bestehen wird.


    Die Stellungnahmen finden sich hier.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,


    Kritik und Stellungnahmen sind das eine. Es gibt immer

    Kritik an Gesetzentwürfen. Letztlich ist doch die Frage,

    ob die Bundesregierung etwas davon berücksichtigt.


    Da spielen die Stellungnahmen der Verbände etc. aber keine

    nennenswerte Rolle. Sondern vielmehr, was wollen die einzelnen

    Parteien (vor allem die FDP) und was braucht es, um die

    Zustimmung im Bundesrat zu bekommen. Den hier hat die

    Regierung keine Mehrheit. Der Bundestag ist damit relativ

    uninteressant, da man hier die Hausmacht hat. Jetzt haben

    natürlich aber diverse Bundesländer Wahlkämpfe vor der Tür,

    da wird man kaum von der Bundesregierung Verschärfungen

    verlangen....


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Info ArbSchuVO

    Genau das, womit ich gerechnet habe. Es ändert sich das Außerkrafttreten. Ach halt, die Betriebe brauchen nur noch wöchentlich einen Test zur Verfügung stellen.

    Dann machen wir HobbyDrostens- und Lauterbachs weiterhin unsere Gefährdungsbeurteilungen. Da hat zumindest die Vergangenheit gezeigt, dass wir da auch nicht schlechter arbeiten als der Gesetzgeber. Ist doch wenigsten etwas. :doppelthumbsup:

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

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  • Über 2 Jahre Corona und unsere über 700 Abgeordneten im Bundestag schaffen es nicht, eine passende Regelung im Infektionsschutzgesetz zu verankern, die eine entsprechende Verordnung legitimiert, über die bundesweite Regelungen festgelegt werden.

    So ein Konstrukt könnte man gut gebrauchen, falls nach Corona noch ein anderer Erreger meint die Weltherrschaft an sich reißen zu wollen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ach halt, die Betriebe brauchen nur noch wöchentlich einen Test zur Verfügung stellen.

    Moin,


    die Betriebe müssen gar keine Tests mehr zur Verfügung stellen.

    Zitat von §2 (3) Corona-ArbSchV

    Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung insbesondere zu prüfen, ob und welche der nachstehend aufgeführten Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten

    Kommt Dagobert Duck jetzt zu dem Ergebnis, dass die Selbsttests keinen signifikanten Beitrag zur Infektionsvermeidung leisten, kann er sich die Kosten für die Tests schenken. :/


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    die Betriebe müssen gar keine Tests mehr zur Verfügung stellen.


    Gruß Frank

    Touché! War noch zu früh

    Dann passe ich unsere Gefährdungsbeurteilung so an, dass es noch nötig ist. Sonst landen die ganzen Tests noch auf dem Kompost.8o

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

  • Hallo,

    Über 2 Jahre Corona und unsere über 700 Abgeordneten im Bundestag schaffen es nicht, eine passende Regelung im Infektionsschutzgesetz zu verankern, die eine entsprechende Verordnung legitimiert, über die bundesweite Regelungen festgelegt werden.

    Sicherlich wäre das möglich, wenn alle Fraktionen die gleiche Denkweise

    haben. Doch genau das ist halt nicht der Fall (wie in vielen anderen

    Themen auch), mag aber auch in einer Demokratie nicht verwundern.

    Dementsprechend einigt man sich am Ende auf den kleinsten

    gemeinsamen Nenner. Ob das immer sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

    Doch wäre es anders, bräuchte es keine Parteien etc.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hi,


    also wir werden aktuell weiter machen wie bisher. Tests, Masken und Mobiles Arbeiten. Wir haben uns darauf Verständigt einmal bis Mitte April alles aufrecht zu erhalten.


    Grüße

  • Moin,


    ist bei uns auch so vorgesehen. 3G wird entfallen, aber alles was wir noch umsetzen können oder auf das Hausrecht stützen können, werden wir erst mal weiter bestehen lassen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    ist bei uns auch so vorgesehen. 3G wird entfallen, aber alles was wir noch umsetzen können oder auf das Hausrecht stützen können, werden wir erst mal weiter bestehen lassen.


    Gruß Frank

    Genau das ist der Plan. Und das abgestimmt mit GF und BR.

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael