3G am Arbeitsplatz

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  • Ich habe 5 Zertifikate und 3 Impfungen.

    Tatsächlich habe ich mir das digitale Zertifikat für #1 und #2 in der Apotheke geholt, und anschließend doch noch vom Land per Post gekriegt.

    Ich habe meine Zertifikate laminiert. Ohne Laminierung können sie Hopps gehen. Dann holt man sich Neue.

    Gäbe es in diesem Land ein Management, würde man das selbe Zertifikat als Kopie erhalten. Statt dessen wird neu erstellt, und man wundert sich.

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz (28. Januar 2022 um 18:39)

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  • Ich habe meine Zertifikate laminiert. Ohne Laminierung können sie Hopps gehen. Dann holt man sich Neue.

    Wozu? Einfach in die Corona Warn App einlesen und siehe da, dort kann man dann ein PDF exportieren, welches man beliebig oft ausdrucken kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wozu? Einfach in die Corona Warn App einlesen und siehe da, dort kann man dann ein PDF exportieren, welches man beliebig oft ausdrucken kann.

    Lernprozess... Es kommt noch schlimmer: es gibt ja diese Plakette, die man für 10 Eur bestellen kann. Habe mir selbst Zwei produziert, zweiseitig. Die andere Seite ist das Zertifikat der besten Ehefrau von allen. So haben wir beide auch das Zertifikat des Anderen dabei. Ist bei mir in der Passhülle, also griffbereit, und ich versuche immer noch mein Telefon zu entsperren und die App zu starten.

    Sprich: Dusseligkeit hoch 10. Sorry.

    Und in der 2G/3G-Schlange sehe ich sehr viele verknitterte Impfpässe und Papierzertifikate. Es geht also schlimmer als bei mir... Ich kann mir vorstellen, dass sich solche Leute häufiger Zertifikate holen.

    Ich habe ja selbst 66% "zu viel".

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz (29. Januar 2022 um 01:27)

  • siehe dem Sternchen:

    *Dies bedeutet, dass in der Praxis für Personen, die vor oder nach ihrer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten haben, in der Regel das ausgestellte digitale Impfzertifikat der EU als Vorlage ausreichend ist. Gleichwohl hat auch dieser Personenkreis das Recht, sich auf Wunsch ein digitales Genesenenzertifikat der EU ausstellen zu lassen (Verordnung (EU) 2021/953). Ein solches wird zusätzlich zu einem digitalen Impfzertifikat der EU ausgestellt und kann parallel genutzt werden, insbesondere im Hinblick auf die auf 270 Tage begrenzte Anerkennungsdauer des digitalen Impfzertifikates der EU in anderen Staaten oder bei Einreise nach Deutschland.

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  • Ruf mal im Ministerium an: 030/184410

    Das hab ich gestern auch versucht zu klären - ohne Erfolg - man redet sich raus, Bundesregierung verwies mich an das Fachministerium obwohl auf ihrer Seite veröffentlicht.

    Zitat RKI:

    Wissenschaftliche Begründung

    Diese fachlichen Vorgaben für den Genesenennachweis beziehen sich ausschließlich auf Personen,

    die ungeimpft sind, d.h. weder vor, noch nach ihrer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten

    haben. Die Gültigkeit des Genesenennachweises wurde von 6 Monaten auf 90 Tage

    reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass

    Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion mit der Deltavariante oder einer

    früheren Virusvariante einen im Vergleich zur

    Reinfektion mit der Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker

    begrenzten Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion mit der Omikronvariante haben

    Zitat: https//www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/covid-zertifikat-eu-1929924

    Genesenenzertifikate werden in Arztpraxen auf Grundlage eines positiven PCR-Testergebnisses ausgestellt. Sie sind ab 28 Tagen nach dem Positiv-Test für maximal 180 Tage gültig und können mit der
    CovPass-App
    verwaltet werden.

  • Zitat: https//www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/covid-zertifikat-eu-1929924

    Genesenenzertifikate werden in Arztpraxen auf Grundlage eines positiven PCR-Testergebnisses ausgestellt. Sie sind ab 28 Tagen nach dem Positiv-Test für maximal 180 Tage gültig und können mit der
    CovPass-App verwaltet werden.

    Das ist Stand August 2021 und möglicherweise obsolet (wissen wir nicht so genau...).


    siehe dem Sternchen:

    *Dies bedeutet, dass in der Praxis für Personen, die vor oder nach ihrer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten haben, in der Regel das ausgestellte digitale Impfzertifikat der EU als Vorlage ausreichend ist. Gleichwohl hat auch dieser Personenkreis das Recht, sich auf Wunsch ein digitales Genesenenzertifikat der EU ausstellen zu lassen (Verordnung (EU) 2021/953). Ein solches wird zusätzlich zu einem digitalen Impfzertifikat der EU ausgestellt und kann parallel genutzt werden, insbesondere im Hinblick auf die auf 270 Tage begrenzte Anerkennungsdauer des digitalen Impfzertifikates der EU in anderen Staaten oder bei Einreise nach Deutschland.

    Damit kann man leider auch nur spekulieren -- die Frage ist in einem solchen Fall: auch 90 oder 180 Tage? Irrelevant ist die Gültigkeit bei rundrum geboosterten und Personen, die 1x J&J oder eine Erstimpfung drin haben und mit durchgemachter Infektion (im Moment zumindest) als vollst. geimpft gelten -- aber eben nur, bis die 270 Tage ablaufen. Dann könnte das Vierteljahr Differenz schon interessant sein.

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

  • Das ist Stand August 2021 und möglicherweise obsolet (wissen wir nicht so genau...).


    Damit kann man leider auch nur spekulieren -- die Frage ist in einem solchen Fall: auch 90 oder 180 Tage? Irrelevant ist die Gültigkeit bei rundrum geboosterten und Personen, die 1x J&J oder eine Erstimpfung drin haben und mit durchgemachter Infektion (im Moment zumindest) als vollst. geimpft gelten -- aber eben nur, bis die 270 Tage ablaufen. Dann könnte das Vierteljahr Differenz schon interessant sein.

    Naja geimpfte Genesene besitzen ja weiterhin ihr Impfzertifikat, welches weiterhin Gültigkeit hat. Demzufolge ist doch egal, wie lange ihr Genesenenstatus gilt.

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  • Zitat: https//www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/covid-zertifikat-eu-1929924

    Genesenenzertifikate werden in Arztpraxen auf Grundlage eines positiven PCR-Testergebnisses ausgestellt. Sie sind ab 28 Tagen nach dem Positiv-Test für maximal 180 Tage gültig und können mit der
    CovPass-App
    verwaltet werden.

    Ja, aber da geht es um digitale Zertifikate und Reisen innerhalb Europas. Ausserhalb der BRD ist das Genesenenzertifikat doch 180 Tage gültig.

    Einmal editiert, zuletzt von 38sifa (4. Februar 2022 um 14:14)

  • Ja, aber da geht es um digitale Zertifikate und Reisen innerhalb Europas. Ausserhalb der BRD ist das Genesenenzertifikat doch 180 Tage gültig.

    Ja, Deutschland hat bisher im Alleingang eine Kürzung auf 90 Tage beschlossen. Angeblich soll die Corona-Warn-App in einer neuen Revision die Länderunterschiede berücksichtigen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Angeblich soll die Corona-Warn-App in einer neuen Revision die Länderunterschiede berücksichtigen.

    Angeblich soll DIE auch funktionieren...wenn die erste Version schon nicht funktioniert, was soll dann erst mit der Zweiten sein.

    UND DIE FRAGEN ALLER FRAGEN:

    Was macht man ohne internettauglichem Handy???

    Man bekommt kein Ergebnis da man dazu einen QR Code Scan braucht.

    Was macht man ohne FAX Gerät???

    Man meldet nicht mehr aktuell.

    Das Gesundheitsamt lehnt Meldungen per Mail ab.

    Das müsse per FAX bei ihnen eingehen.

    Wie hoch ist die Fehlerquote bei Schnelltests egal ob in der Teststation oder Zuhause?????????????????????

    A: Abhänig vom Hersteller

    B: Abhänig vom Anwender

    C: Abhänig von dem der den Strich versucht abzulesen

    D: Abhänig von der Viruslast

    Gruß Canislupus

  • Online-Faxdienste gibt es im Internet genug:

    https://www.google.com/search?client=…+ohne+anmeldung

    Das geht ohne Handy.

    Wer kein Internet hat, hat mit großer Sicherheit ein Fax, wenn er/sie/es nicht mit einem Fernschreiber ausgestattet ist.

    Wer beides nicht hat ist nicht gefährdet , denn Corona gab es damals noch nicht...

    (Diesen Beitrag nicht ernst nehmen, bitte)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Hallo,

    wobei es jetzt noch interessanter wird, es gibt eine

    erste Gerichtsentscheidung zu dieser Frage:

    Verwaltungsgericht Osnabrück: Verkürzung von Genesenenstatus

    ist verfassungswidrig

    Diese Gerichtsentscheidung hat aktuell nur für den konkreten Fall

    ihre Gültigkeit. Doch mal abwarten, wie andere Gerichte entscheiden

    und ob es nicht grundsätzlich wieder fällt.

    "Es verstoße gegen Verfassungsrecht, dass die Dauer in der

    derzeit gültigen Corona-Verordnung durch Verweis auf die durch

    das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Vorgaben beschränkt

    werde. Es gebe keine Rechtsgrundlage, diese Entscheidung an das

    RKI zu delegieren. Die RKI-Internetseite ändere sich zudem

    fortlaufend, der Verweis darauf sei deshalb intransparent und zudem

    unbestimmt. Außerdem habe das RKI nicht genügend wissenschaftlich

    aufgearbeitet, ob es Belege dafür gebe, dass nach besagten 90 Tagen

    der Schutz von Genesenen vor einer Infektion ende."

    https://www.ndr.de/nachrichten/ni…orona10072.html

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    Die Beseitigung des Impfstatus (Janssen) ist irgendwie kein Thema. Dabei ist das viel schlimmer!

    Abwarten, es laufen bestimmt Klagen. Doch natürlich dauern

    die Verfahren ihre Zeit, ferner bis sie öffentlich werden.

    Wobei sich natürlich die Sinnhaftigkeit stellt. Ich sehe aktuell in

    einer Klage keinen Sinn, da ist der Weg der Impfung wesentlich

    einfacher und schneller. Gerade weil es je nach Bundesland

    dann noch die Sonderwege gibt.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • tja, ich dachte bis vor der Corona Warnapp das ich noch auf Höhe der Zeit bin, aber meinen positiven PCR Test habe ich nicht in die Warnapp bekommen -> nutzlos das Teil, wenn ich keinen damit warnen kann brauch ich es nicht. Die Behörden hats eh nicht interessiert und das war ende Nov also vor der neuesten Welle

  • So ruhig hier, selbst nach dem gestrigen Bund-Länderbeschluss. Eure Motivation ist wohl genau wie meine auf einem neuen Hoch :Lach:

    Aber eine Frage habe ich nun doch. Die Home-Office-Pflicht entfällt. Was ist mit der 3G am Arbeitsplatz Regelung? Entfällt die auch oder wird das ganze für mich nun noch "schlimmer" wenn sich alle wieder im Büro tummeln?

    Let the music be your master

  • Mahlzeit,

    ich habe bisher nichts gelesen, dass der 3 G Status abgeschafft werden soll. Dieser wird weiter gelten.

    Es wird einfach angenommen, dass der überwiegende Teil der Belegschaft geimpft oder genesen ist.

    Und die beides nicht erfüllen, sich dann täglich testen.

    Gruß

    Mattes