3G am Arbeitsplatz

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  • Hallo,


    kann das mal einer erklären? Danke!

    Wer gilt in Baden-Württemberg als „geboostert“?

    • ......
    • Erst vor kurzem geimpfte Personen, die ihre Grundimmunisierung (Abschluss der Impfserie) vor nicht länger als 3 Monaten erworben haben.
    • .......

    https://sozialministerium.bade…son-johnson-aendert-sich/


    Mein Verständnis:

    1x Johnson und Johnson und 1x mRNA = geboostert, wenn nicht länger als drei Monate her. Richtig?


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Nein, das kann niemand erklären. Ich befürchte, nicht mal die, die dieses Chaos angerichtet haben.

    Wir empfehlen jedem MA der sich mir J&J hat impfen lassen, sich noch eine Spritze geben zu lassen. (2 Termine über den Betriebsarzt - Fa. bezahlt) Dann haben sie zumindest den kompletten Impfschutz und die Testerei für den Zugang zum Betrieb entfällt wieder. Stand 21.01.22 07:03Uhr. Nach dem Wochenende sieht das vielleicht wieder anders aus. Schließlich ist abnehmender Mond, die Impfstofflager sind voll und am Montag in 11 Monaten ist Hl. Abend.

    Sorry, dass nix sinnvolleres kommt aber meine Frustrationsgrenze ist überschritten.

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael


  • Ist vom Sozialministerium sehr schlecht erklärt, als selbst betroffener war es gar nicht einfach den Überblick zu erhalten...

    Bundeseinheitlich gilt durch die COVID-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung bzw. durch die fachlichen Angaben des PEI:

    1x Johnson -> nicht mehr vollständig geimpft.

    1x Johnson + 1x mRNA -> vollständig geimpft

    1x Johnson + 2x mRNA -> geboostert.


    Das was in deinem Link das Sozialministerium als "geboostert" bezeichnet, ist im Endeffekt für die 2G-Regelungen der CoronaVO von BW wichtig. Die CoronaVO spricht hier nämlich nicht von geboosterten, sondern von immunisierten Personen (§4). Es geht hier um die Ausnahme von der Testpflicht. Die Ausnahme gibt es für Geimpfte Personen mit Auffrischimpfung, aber auch für geimpfte Personen, bei denen die 2. Impfung noch keine 3 Monate her ist (§4 Abs. 1a CoronaVO BW). Wahrscheinlich spricht das Sozialministerium daher von geboosterten Personen, ohne zu bedenken, welche Verwirrung sie damit erzeugen...

  • meine Frustrationsgrenze ist überschritten.

    Meine auch.


    Nett was gestern Thomas Strobl, der Innenminister von Baden Württemberg, bei der Sendung "Zur Sache Baden-Württemberg" von sich gegeben hat (ab ca. 35:30 wird es interessant). Da äußert er z.B. "Die Bundesregierung hat einfach mal gar nichts unternommen". Komisch, wer war denn 2021 die Bundesregierung bzw. welche Partei war den da fast das ganze Jahr im Amt? Die hat er aber anscheinend nicht mit seiner Aussage gemeint.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,


    Ok, vielen Dank.

    Wahrscheinlich spricht das Sozialministerium daher von geboosterten Personen, ohne zu bedenken, welche Verwirrung sie damit erzeugen...

    Ja, so habe ich es nämlich verstanden.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Geboostert ist am Arbeitsplatz erst einmal egal.


    Ich gebe aber zu, aktuell wie das Kaninchen vor der Schlange zu sitzen, was das "Boostern" am Arbeitsplatz angeht.


    Nur für den Fall von "Mißverständnissen": Kaninchen = ich. Schlange = die Covid-Gang (Lauterbach+RKI+PEI+STIKO).

  • Moin,


    anbei eine Übersicht der möglichen Varianten.


    Gruß Frank

    :Lach::44::Lach::44::Lach::44:


    "Wo sind all die ganzen Gründe
    Auf dieses Land stolz zu sein?
    So sehr wir auch nachdenken
    Uns fällt dazu nichts ein" ( 1000 Gute Gründe - Andreas Frege / Michael Breitkopf)


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ist vom Sozialministerium sehr schlecht erklärt,

    Aber genau das verursacht doch das Chaos. Und das betrifft so wohl die "Erklärungen" des Bundes und der Länder. Da muss nichts mehr verständlich sein, sondern nur noch rechtssicher. Und das trifft seit Jahren für alles zu und nicht nur für Corona.

    Die Medien tun ihr übriges dazu. Z.B. 2G+ in Betriebskantinen. Der Satz "gilt, wenn sie nicht unmittelbar dem Betrieb angehören..." wird schlichtweg vergessen. Ein riesiges geschrei der hungrigen Belegschaft.


    Wir sind überein gekommen, dass für den Betrieb der §28b, mit den "Empfehlungen" von RKI und PEI bindend ist. Sieht der Anwalt vom AGV auch so. Das Remscheider Gesundheitsamt hat gestern die Regelungen zur Quarantäne auch in die Betriebe abgeschoben. (können sie nicht mehr leisten aber wenigstens verständlich erklärt)

    Die ganzen Regelungen der CoronaSchV beziehen sich fast nur auf den privaten Bereich. Da soll sich der/die drum kümmern, der/die zum Frisör, ins Restaurant oder eine sexuelle Dienstleistung in Anspruch nehmen will

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

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  • Guudsje


    Moin Frank, hast Du ein Erstellungs- oder Erscheinungsdatum für mich?

    Vorab Danke.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Guudsje

    Danke

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Puh, ich blicke es langsam wirklich nicht mehr.

    Ganz kurz zum Abgleich, ein doppelt geimpfter Mitarbeiter erfüllt, stand jetzt, weiterhin die 3G Regeln auch wenn 90 Tagen nach seiner zweiten Impfung abgelaufen sind, korrekt?

    Ich werde noch verrückt :kr:

    Let the music be your master

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  • So isses.


    https://www.pei.de/DE/newsroom….html?nn=169730&cms_pos=3


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • "Mach wie du meinst, und fühl dich frei
    Sauftour'n, Rumhur'n, Prügelei
    Ey alles cool, mach wie du willst" (Jan Delay)


    ...ist alles was mir mittlerweile zu dem Thema noch einfällt...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ein doppelt geimpfter Mitarbeiter erfüllt, stand jetzt, weiterhin die 3G Regeln auch wenn 90 Tagen nach seiner zweiten Impfung abgelaufen sind, korrekt?

    Er gilt momentan als vollständig geimpft, denn das PEI schreibt "Derzeit sind noch keine Angaben zu Auffrischimpfungen und entsprechenden Intervallzeiten veröffentlicht."

    Wenn es dann Richtung 2G+ geht ist ein Booster in vielen Bundesländern hilfreich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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